Der Traum vom Gartenhaus und die Baugenehmigung

Von Sabienes @sabienes

Mein allerneuester Artikel auf Sabienes TraumWelten:

Ein Häuschen im Garten

In unserem Freundes- und Bekanntenkreis gibt es ja etliche Hauseigentümer und eines ist auffällig: Sobald die eigenen 4 Wände bezogen sind, der Garten angelegt wurde, die Kinder ihr Spielparadies mit Schaukel und Sandkasten haben, ist man noch lange nicht mit seinem Bauvorhaben am Ziel aller Träume angelangt. Denn in der Regel wird nun der Wunsch nach einem Gartenhaus laut.
Und das hat seine guten Gründe.

Der Traum vom Gartenhaus

Die meisten Leute bauen sich ja ihr Haus mit einer Garage oder wenigstens mit einem Carport. Aber in allen Fällen, die mir bekannt sind, ist dieses „Nebengebäude“ mit allerhand Autos, Fahrrädern und Dreirädern dermaßen vollgestellt, dass das wichtigste Utensil des Häuslebauers keinen Platz mehr findet: Der Rasenmäher! Und dieser kann je nach der zu bearbeitenden Fläche aus einem einfachen Handrasenmäher bis hin zu einem kleinen Bulldog bestehen. Und kommen im Laufe der Zeit noch andere Geräte (Vertikutierer, Laubbläser, Gartenhäcksler usw.) hinzu, wird die Platznot umso größer. Und dabei hat man noch nicht einmal einen Winterplatz für die Stuhlauflagen und den Sonnenschirm gefunden, vom banalen Gartengerät ganz zu schweigen.
In einem kleinen Gartenhäuschen ist das ganze Equipment wetter- und diebstahlsicher aufgeräumt und bei Bedarf gleich zur Hand.

Vom Plan zur Baugenehmigung

Wer sich für das Frühjahr ein solches Bauprojekt auf die Agenda geschrieben hat, schmiedet wahrscheinlich jetzt schon die ersten ehrgeizigen Pläne. Die wenigsten werden ein paar Holzbretter in den Garten schleppen und anfangen zu nageln. In den Baumärkten und im Fachhandel gibt es bereits fertige Bausätze, die quasi ausbaufähig angeliefert werden. Dem Design sind hier so gut wie keine Grenzen gesetzt. Es finden sich sehr schlichte Ausführungen, wie oben auf dem Foto, mundgebissene voralpenländische Berghütten bis hin zu Design Gartenhäuser mit wetterfester HPL-Verkleidung.
Und es gibt sie natürlich in verschiedenen Größen. Man sollte im Vorfeld genau überlegen, wie viel Platz man für seine Utensilien auch in den kommenden Jahren brauchen wird. Aber bevor man sich ein Gartenhaus hinstellt, in dem ganz locker eine zehnköpfige syrische Familie wohnen könnte, sollte man sich genau überlegen, ob man dafür nicht eine Baugenehmigung brauchen wird.

Verfahrensfreie Bauvorhaben

Ob und wann man eine Baugenehmigung benötigt oder es sich um ein sogenanntes verfahrensfreies Bauvorhaben handelt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Wer ohne Fundament und komplett verschlossenem Dach baut, hat es schon mal leichter. Aber wenn die „Laube“ mit Toilette und fest installiertem Grill ausgestattet werden soll, sind Probleme vorprogrammiert. Genauso verhält es sich ab einer bestimmten Raumgröße, die ebenfalls regional unterschiedlich festgelegt ist. Einen kurzen Überblick gibt dieser Artikel der Zeitschrift „Zuhause“, aber genaue Informationen erhält man bei seiner Gemeinde oder Landratsamt.
Der Traum vom Gartenhaus scheitert manchmal an der Nichteinhaltung der Bauvorschriften, da muss man wirklich vorsichtig sein.

Das Gartenhäuschen von Familie Sabienes

Das würdet ihr nun gerne wissen, oder? Aber tatsächlich verhält es sich bei dem Grundstück, auf dem das Haus von Familie Sabienes steht so, dass hier kein Gartenhaus Platz hat. (Nicht einmal ein Gartenzwerg!)
Allerdings brauchen wir auch keinen Mega-Rasenmäher, so dass wir mit einem kleinen Schuppen für Rechen, Schaufel & Co auskommen.
Somit sind wir eigentlich fein raus und können unseren Freunden helfen, wenn sie ihr Gartenhaus bauen.
Zumindest bei der Einweihungsfeier erscheinen wir an Ort und Stelle.

Foto: Ein Häuschen im Garten ©sabienes.de
Text: Der Traum vom Gartenhaus und die Baugenehmigung ©sabienes.de
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