Der Terrorismus der Privatheit

Verklärender Optimismus ist das, wenn man jetzt glaubt, das deutsche Anti-Terror-Gesetz könnte nur deshalb kippen und ad acta gelegt werden, weil kürzlich das inkarnierte Antlitz des globalen Terrorismus getötet wurde. Natürlich wird an dem Gesetz festgehalten werden müssen (und die Regierung signalisiert ja, dass sie ihm treu bleibt), schließlich ist es alternativlos und hat es doch Segnungen mit sich gebracht, die nicht alleine für den Kampf gegen den Terrorismus bestimmt waren, sondern beispielsweise Einzug in die Verwaltungspraxis des Sozialwesens fanden und demokratische Persönlichkeitsrechte außer Kraft setzten - Segnungen, die sehr wahrscheinlich auch nur hierfür entworfen wurden, wiewohl der Terrorismus als Motiv und Feigenblatt herhalten musste.

Das Anti-Terror-Gesetz als offener Vollzug

So hieß es damals zunächst, dass Konto-Daten zukünftig vom Geheimdienst eingesehen werden dürfen - schon bald wurde der Berechtigtenkreis jedoch erweitert und so durften auch Behörden, die aufgrund Sozialbetrugs ermitteln (und das tut jede Behörde auf ihre Weise!), Blicke auf Konten werfen. Man hatte damals schon den betrügerischen Hartz IV-Empfänger viel mehr im Blick als irgendwelche Terroristen.

Ist die Freizügigkeit auf dem Bundesgebiet für Langzeitsarbeitslose mittels sogenannter Residenzpflicht ohnehin weitestgehend aufgehoben, so schafften es die Anti-Terror-Gesetze, auch solche Bürger in ihrer Freizügigkeit einzuschränken und zu kontrollieren, die keine staatlichen Leistungen in Anspruch nahmen. So wurden Flugdaten gespeichert und das Flug- und Reiseverhalten einzelner Bürger katalogisiert. Eklatant griff der Staat ins Postgeheimnis ein, das auf Antrag aufgehoben werden kann - Innenminister Friedrich erwägt, diese Aushebelung des Postgeheimnisses auch auf elektronische Post zu erweitern. Ferner werden Telefondaten erhoben und Handy-Ortung betrieben - die Allereichbarkeit unserer modernen Welt wird zur Fußfessel. Dazu kommen noch biometrischer Paß und die noch nicht vollständig, aber doch geforderte lückenlose Überwachung des öffentlichen Raumes - der private Raum, vulgo: Wohnung genannt, wird lückenlos abgehört, wenn man das Pech hatte, unter Verdacht zu geraten. Ferner verunmöglicht eine Ausweitung des Radikalenerlasses vielen, nennen wir es: unangepassten Bürgern, die beispielsweise bei der Linken parteilich engagiert sind oder im Rahmen von Demonstrationen mit dem Verfassungsschutz zusammenrumpelten, für bestimmte Arbeitsstellen in Frage zu kommen.

Die Hysterie, die diese Vergläserung des Bürgers mit sich brachte: dass also zunächst jeder potenziell verdächtig ist, dass Gesetze präventive statt strafrechtliche Veranlagung besitzen, dass fremdländisch aussehende Menschen aufgrund ihres Aussehens verdächtig werden... das und mehr, man erduldet es; das sind die Kollateralschäden einer Gesellschaft, die irgendwann einmal aus lauter transparenten Individuen zusammengesetzt sein soll - zur besseren Verwaltung, für höhere Sicherheit versteht sich, zum Wohl aller freilich.

Das Anti-Terror-Gesetz als endgültige Abkehr von einer humanen Asylpolitik

Und obendrauf als Zuckerl dieses ganzen Anti-Terror- und Anti-Demokratie-Dickichts sozusagen, konnte man mit den Anti-Terror-Gesetzen auch gleich das Asylverfahren verschärfen - flotte Abschiebung in Drittländer als verantwortungsvolle Asylpolitik! Mit Erfolg, denn die Asylanträge purzeln in tiefste Tiefen (manchmal etwas höher, manchmal tiefer, aber weit weit unter dem, was schon mal an Anträgen bearbeitet werden musste) - und das, obwohl die Welt kein friedlicherer Ort geworden wäre, in der die Verfolgung von Menschen passé wäre; die Krisenherde sind vielleicht sogar angewachsen, damit auch die Massen flüchtender und verfolgter Menschen: aber die Zahl der Asylanträge wuchsen nicht proportional mit - sollen sich doch Drittländer mit diesen verhinderten Antragstellern ärgern... und wenn wir doch jemanden in den Genuss eines Antrags kommen lassen, fragen wir - dem Anti-Terror-Gesetz zum Dank! - nach seiner Religion: Die Antwort "Moslem" versetzt ihm die notwendige Vorprägung, um als fadenscheiniger Lump angesehen zu werden - kleinkarierte Hysterie auch hier...

Das Anti-Terror-Gesetz als Gesetz zur Beseitigung der Terrors der Privatheit

Die Anti-Terror-Gesetze haben einen unglaublichen Beitrag dazu geleistet, den gläsernen Bürger zu installieren und zu legitimieren. Nur weil nun ein Terrorist tot ist, werden sie deshalb noch lange nicht verschwinden. Die Gesetze haben weniger Terroristen denn Bürger enttarnt, die auf irgendeine Weise verdächtig wurden - sei es berechtigt gewesen oder nicht. Sie waren nie als Anti-Terror-Gesetze gedacht, es sei denn, man betrachtet den Umstand, dass der Staat keine oder doch nur wenige Einblicke in die Privatleben seiner Bürger hat, als eine subtile Form des Terrorismus - als Terrorismus der Privatheit, der Abgeschiedenheit, des stillen Kämmerleins. Dann bleibt der Terror weiterhin, denn Menschen werden auch künftig privat sein wollen - und ein allmächtiges Staatsgefüge wird auch fortan Interesse daran haben, diese Privatheit aufzulockern. Betrachtet man dies derart, so tragen diese Gesetze ihren Namen mit Berechtigung - trifft diese Definition zu, so liegt die Abschaffung dieser Gesetze ferner denn je...


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