Sie haben auch einen Blog? Empfehlen Sie ihn hier!

HOME › 
WIRTSCHAFT

Der Suchauftrag --- aus der Sicht eines Maklers

Erstellt am 17. Juni 2013 von Dairabaer @DairaBaer



"Für uns hat die Lage oberste Priorität! Zeigen Sie uns die passenden Grundstücke und wir unterschreiben sofort."

Nachweismakler

Der Nachweismakler leistet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Er ist nicht verantwortlich für die Güte einer Leistung, sondern nur für die Möglichkeit, über diese einen Vertrag abzuschließen. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Benennung eines Interessenten, untersagt ihm aber, mit diesem in Verbindung zu treten.
Ein bloßer Nachweismakler bedarf keiner besonderen Sachkunde. Der Nachweismakler muss grundsätzlich eine konkrete Vertragsmöglichkeit benennen. Übersendet der Makler beispielsweise eine Liste mit 500 Interessenten an den Auftraggeber, so entsteht kein Provisionsanspruch, da die bloße Übermittlung einer Interessentenliste mit der Ermittlungsmöglichkeit der Interessenten keinen Nachweis darstellt. Der Hinweis auf ein mögliches Vertragsobjekt allein genügt für sich also nicht.

Wikipedia/Makler


    • Home
    • Kontakt
    • AGB
    • Impressum