Windgasanlage in Niedersachsen
(SV) Der Antrag der Göllheimer Bürger, eine Windgasanlage statt Methangasanlage zu errichten, wurde am 05.02.13 vom Gemeinderat abgelehnt, obwohl formal der Einspruch gerechtfertigt und quantitativ ausreichend ist.
Das typische Szenario unserer Bürgermitbestimmung, die so nicht erwünscht ist, obwohl gefordert, und eher zurückgedrängt wird? Hier die Stellungnahme der Widerspruchsführer.
Stellungnahme in der Gemeinderatssitzung am 05.02.2013Sehr geehrter Herr Hartmüller, sehr geehrte Gemeinderatsmitglieder,am 8.11.2012 hat die Bürgerinitiative Durchblick folgenden Antrag gem. §17 GemO Rheinland-Pfalz eingereicht. Als Bevollmächtigte der Unterzeichner des o.g. Antrags nehmen wir dazu wie folgt Stellung:Politiker aller Parteien loben engagierte Bürgerinnen und Bürger und betonen, wie wichtig Bürgerbeteiligung für ein funktionierendes Gemeinwesen ist.Die SPD wirbt z.Zt. mit dem Slogan „Mehr Demokratie wagen“, die Grünen üben sich selbst bei der Wahl ihrer Spitzenkandidaten in Basisdemokratie, CDU und FDP tragen die Demokratie sogar in ihrem Namen und Parteilogo.Auch Sie, Herr Hartmüller, haben Sich erst kürzlich in diesem Sinne geäußert und finden dafür unsere ungeteilte Zustimmung.Wie ernst Sie diese Äußerungen meinten, können Sie heute unter Beweis stellen.Ihnen liegen mehr als 400 Unterschriften vor, von Bürgerinnen und Bürgern, denen das Wohl unserer Gemeinde nicht gleichgültig ist. Dabei handelt es sich keineswegs nur um Gegner der geplanten Agromethangasanlage.Welche Bedeutung der Gesetzgeber einer Bürgerbeteiligung mit dem Instrument der Einwohnerbefragung beimisst, lässt sich an den niedrigen Hürden für die Antragstellung klar erkennen. In Göllheim genügen hierfür bereits ca. 160 Unterschriften von Einwohnern ab dem 16. Lebensjahr.Mit 408 Unterschriften ist diese Zahl bei weitem überschritten, dabei handelt es sich bereits um fast 1/4 der Göllheimer Wähler, und wir hätten noch weit mehr Unterschriften gewinnen können.Das zeigt, wie groß das Interesse nicht nur an dem Thema sondern vor allem an der Teilhabe am demokratischen Prozess ist.Die Unterzeichner des Antrags wollen durch das Instrument der amtlichen Bürgerbefragung zusätzlich zu den Wahlen mit ihrer Meinungsäußerung zur politischen Willensbildung des Gemeinderates beitragen.Die amtliche Einwohnerbefragung ist ein sehr geeignetes Mittel, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen und die Stimmungslage objektiv zu erfragen.Weder telefonische Umfragen noch Pressemitteilungen, von wem auch immer, können das leisten. Wie die Vergangenheit zeigt, liefern sie nur Anlass zu Spekulationen und Fehlinterpretationen.Nur die Anonymität einer geheimen Abstimmung verhindert eine Beeinträchtigung der freien Meinungsäußerung, insbesondere bei Personen, die in Abhängigkeitsverhältnissen stehen.Eigentlich sollte es im Interesse des Gemeinderates sein, eine solche Befragung durchzuführen, denn schließlich können Sie dabei nur gewinnen:Sie können eindrucksvoll unter Beweis stellen, dass Sie es mit dem Thema Bürgerbeteiligung ernst meinen.Das Votum hat keinerleibindende Wirkung.Der Gemeinderat ist in seiner freien Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen in keinster Weise eingeschränkt, unabhängig vom Ergebnis der Befragung.Falls sich eine Mehrheit für die geplante Agromethangasanlage ausspricht, können Sie mit frischem Rückenwind die Fortsetzung des Projektes verfolgen.Sollte sich jedoch eine Mehrheit gegen die Anlage aussprechen, haben Sie die einmalige Gelegenheit demokratisch legitimiert und ohne Gesichtsverlust aus diesem Projekt auszusteigen.Als gutes Beispiel für gelebte Bürgernähe und Bürgerbeteiligung ist Lautersheim vorangegangen Folgen Sie diesem Beispiel und zeigen Sie, dass auch Sie mit diesen Begriffen Inhalte verbinden. Die weit über 70% Beteiligung dort können nur ermutigen, denn sie zeigen, wie gut dieses Angebot angenommen wird.Nehmen Sie Ihre Bürgerinnen und Bürger ernst!An dieser Stelle möchten wir allen danken, die durch ihre Unterschrift den Antrag unterstützt haben.gez. Dr. Johannes Schanzenbach, Susanne Richter