29.11.2011 – Dem Staat wird in Bezug auf den entschiedenen Einsatz gegen Rechtsextremismus partielle Blindheit vorgeworfen. Auch wem diese Einschätzung übertrieben erscheint: Zumindest werden Links- und Rechtsextremisten in Deutschland gleichartig behandelt, wenngleich sich die Gewalt der einen hauptsächlich gegen Gegenstände und die Gewalt der anderen gegen Menschenleben richtet.
Während das Innenministerium auf eine Ausdehnung der staatlichen Kontroll- und Überwachungsstrategien drängt, verweigert sich die Politik im Rahmen einer Scheindebatte dem längst überfälligen NPD-Verbot und legt so ihre Hand schützend über rechte Netzwerke, Gewalttäter und Mörder.
Zwei Seiten einer Medaille?
Die einen wollen Geld, Ressourcen und Arbeitskraft radikal umverteilen. Die anderen verfolgen und bekämpfen Menschen aufgrund ihrer Ethnie, Hautfarbe, Gesinnung oder Lebensweise.
Die einen liefern sich Gefechte mit Neonazis und Polizei, zünden Autos an oder beschädigen Gebäude. Die anderen legen Bomben, verfolgen, quälen und töten Menschen oder rufen zum Hass gegen Andersartige auf.
Für den Staat sind beide Gruppen die zwei Seiten ein und derselben Medaille: Linksextremisten und Rechtsextremisten werden mindestens gleichgesetzt und oft hat man den Eindruck, dass staatliche Behörden engagierter und entschlossener gegen Linke vorgehen als gegen Rechte.
Für den Haushalt 2012 hat das Ministerium den Etat für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus um zwei auf 22 Millionen Euro kürzen wollen. Gleichzeitig konzentriert sich die Ministerin auf die Herausgabe von Lehr- und Unterrichtsmaterial gegen Linksextremismus und moniert öffentlich, dass der Kampf gegen linksextreme Positionen in der Gesellschaft zu wenig Beachtung fände.
Bayern gegen Linksextremismus
Der Verfassungsschutz bietet seit diesem Jahr ein Aussteigerprogramm für Personen an, die „sich aus dem Einflussbereich linksextremistischer Strukturen lösen (wollen), den Ausstieg jedoch aus eigener Kraft nicht schaffen“. Hierdurch wird der falsche Eindruck erzeugt, als bedrohe die linke Szene ehemalige Mitglieder und Aktivisten, wie es in rechtsextremistischen Kreisen üblich ist.
Im Juli 2011 spricht BKA-Chef Jörg Ziercke in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt von einer wachsenden Bedrohung durch Straftaten aus dem linken Spektrum. Obwohl der Verfassungsschutzbericht 2010 zeigt, dass weniger als ein Fünftel der politisch motivierten Straftaten einen linken Bezug haben, kommt Ziercke zu dem Urteil: „Ich halte den Linksextremismus für ähnlich bedrohlich wie den Rechtsextremismus“.
Verweigerte Anerkennung als Opfer
In Bezug auf die Todesopfer rechter Gewalt in den vergangenen 20 Jahren in Deutschland geht die Bundesregierung nach wie vor von insgesamt 47 Opfern aus, während die renommierte Amadeu-Antonio-Stiftung in Berlin seit 1990 mindestens 182 Todesopfer rechtsextremistischer Gewalt zählt.
Anschläge und Aktionen linksextremistischer Straftäter treffen meist Gebäude oder Gegenstände. Zu Gewalt gegen Personen kommt es fast ausschließlich im Rahmen von Auseinandersetzungen mit Neo-Nazis oder der Polizei. Die letzten bekannten Todesopfer linksextremistischer Gewalt fallen in die Verantwortung der RAF und liegen mehr als 20 Jahre zurück.
Rechtsextremisten rufen dagegen unverhohlen zu Verfolgung und Mord auf, verherrlichen ihre Gewalttaten in Songs, Texten oder Videos und bilden nationale und internationale Netzwerke mit erheblichem Gewaltpotenzial. Ihre Taten richten sich gegen Menschen mit ausländischen Wurzeln, gegen Asylbewerber, gegen Linke, gegen Homosexuelle und gegen Personen, die sich gegen Rassismus und für Demokratie und Menschenrechte einsetzen.
Zwei politische Gruppierungen in Deutschland begehen Straftaten. Bei der einen Gruppe handelt es sich vorrangig um Sachbeschädigung und Körperverletzung gegenüber Nazis. Bei der anderen Gruppe um Anstiftung zur Tötung, um Mord und um Totschlag. Stellt man trotz dieser höchst unterschiedlichen Bedrohungspotenziale mindestens die Gleichbehandlung beider Tätergruppen durch den Staat und seine Behörden fest, dann verlangt das nach einer Erklärung.
Rassismus in der Mitte der Gesellschaft
Der Staat sympathisiert sicher nicht mit rechten Terroristen und Gewalttätern. Auch gibt es heute keine Anzeichen mehr dafür, dass die Ermittlungsbehörden selber von Nazis und Mitarbeitern mit rechtsextremistischer Gesinnung durchsetzt sind. Dennoch ist es auffällig, dass der Staat selbst vergleichsweise harmlose Aktionen aus der linken Szene, wie Brandanschläge auf Autos oder Einrichtungen der Bahn, zum „neuen Linksterrorismus“ hochstilisiert, während er in Bezug auf rechtsextremistische Gewalttaten und Morde eher unentschlossen und konzeptlos wirkt.
Einen möglichen Erklärungsansatz hierfür bietet die unterschiedliche Bewertung der potenziellen Opfer und Ziele rechter und linker Gewalt. Rechtsmotivierte Anschläge richten sich gegen Personen, denen die gesellschaftliche Anerkennung meist verwehrt wird. Es wäre also möglich, dass der Staat seinen Schutzauftrag gegenüber Menschen mit ausländischen Wurzeln, Asylbewerbern, Linken oder Homosexuellen nicht ernst genug nimmt. Richtet sich die Aggression stattdessen gegen die Vermögenden, gegen staatliche Strukturen, gegen öffentliche Gebäude oder auch nur gegen die Fahrzeuge der Besserverdiener, dann lässt der Staat das harte Durchgreifen, das im Kampf gegen Rechts offensichtlich fehlt, nicht vermissen.
Ebenso ist es möglich, dass der Staat mit dem ungleichen Umgang in der Bekämpfung von rechter und linker Gewalt Ressentiments in der Bevölkerung bedient. Rechte Gewalttäter stehen für Patriotismus und Rassismus. Beide Potentiale finden sich in ausgeprägter Form unter den potenziellen Wählern der Union, der FDP und der SPD.
In der CSU ist ein „gepflegter Stammtisch-Rassismus“ traditionell salonfähig. Man will nicht ausschließen, dass Anschläge gegen „Andersartige“ in manchem Bierkeller, nicht nur im Süden Deutschlands, mit Beifall und Anerkennung quittiert werden. Auch die CDU bedient das Bedürfnis ihrer Wähler nach einem Primat deutscher Leitkultur, nach Ausgrenzung von Andersartigkeit und nach der Überbetonung „normaler“ Werte ausgiebig, regelmäßig und virtuos.
Und selbst die SPD leistet sich mit Thilo Sarrazin einen Rechtsaußen, der sich erfolgreich darum bemüht, Ausländerfeindlichkeit und Rassismus nicht nur unter Sozialdemokraten salonfähig zu machen.
Die Bereitschaft rassistische Positionen in den eigenen Reihen zuzulassen und teilweise sogar aktiv zu fördern, zieht sich quer durch die etablierten Parteien. Den hauptsächlichen Grund hierfür bildet die Befürchtung, potenzielle Wähler an Parteien zu verlieren, die sich rechts von der eigenen Position angesiedelt haben. Während die Parteien, von der Angst vor Stimmverlusten getragen, um Wähler mit menschenverachtenden, ausgrenzenden und diffamierenden Standpunkten buhlen, senden sie gleichzeitig deutliche Signale an die Gesellschaft: Rassistische Auffassungen und Äußerungen sind hinnehmbar und akzeptiert.
Wenngleich man sich auf diese Weise so manches Feindbild und Ziel mit den Rechtsextremisten teilt, so dient die gemeinschaftliche Ausgrenzung von Andersartigen doch der Definition der eigenen Identität und sichert darüber hinaus künftige Mehrheitsverhältnisse.
Kraftlose Maßnahmen der Regierung
Die politisch Verantwortlichen kommen in der aktuellen Situation nicht darum herum, sich mit dem bedrohlichen Rechtsextremismus in Deutschland zu beschäftigen. Dies geschieht allerdings in den meisten Fällen in Form einer respektlosen Instrumentalisierung von Opfern, Taten und Angehörigen.
Mit Hans-Peter Friedrich leisten wir uns einen Innenminister, dessen Konzepte gegen die Gefahren durch rechtsextremistische Terroristen und Straftäter nicht überzeugen können. Wir erleben zur Zeit, dass sich die rechte Szene in Deutschland ungehindert ausbreiten konnte und kann, obwohl sie so stark von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des Verfassungsschutzes durchsetzt ist, dass dieser selber oft nicht beurteilen kann, welche Positionen von originären Nazis und welche von den eigenen Leuten stammen. Statt die bisherigen Fehler zu erkennen und zu vermeiden, will der Minister die Aktivitäten der Staatsschützer künftig deutlich erweitern. Er setzt damit auf ein Konzept, das sein Scheitern bereits eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat.
Der Staat sammelt unermüdlich Daten über seine Bürger, späht Computer aus, überwacht Kommunikation, kontrolliert Flugdaten und Geldbewegungen, lässt den Informationsaustausch zwischen Polizei und inländischen wie ausländischen Geheimdiensten zu, überwacht den öffentlichen Raum mit unzähligen Kameras und erklärt jeden Menschen, der sich politisch kritisch äußert, zum Staatsfeind. Das repressive Vorgehen durch den Staat und seine Behörden konnte und kann dabei nicht verhindern, dass sich rechte Netzwerke nach Belieben immer weiter ausbreiten.
Zusätzlich ruft Friedrich eine dreiköpfige „Expertenkommission“ ins Leben, die sich mit der Untersuchung der Neonazi-Mordserie beschäftigen soll. Vertreten sind hier unter anderem der frühere BKA-Chef Ulrich Kersten und der frühere Präsident des Bundesverfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes Hansjörg Geiger. Selbst die Gewerkschaft der Polizei kritisiert die Besetzung der Kommission: „Mit Hansjörg Geiger und Ulrich Kersten, sind Persönlichkeiten in die Expertengruppe berufen worden, die in wesentlichen Zeitabschnitten des Aufbaus und Wirkens der Terrorgruppe selbst Verantwortung getragen haben“.
Scheindebatte um das NPD-Verbot
Es gibt keinen Grund davon auszugehen, dass die vom Innenministerium beschlossenen und geplanten Maßnahmen dazu geeignet sind, künftige Anschläge und Morde durch Rechtsextremisten zu verhindern. Nach wie vor unterschätzt Hans-Peter Friedrich die rechte Gefahr in verantwortungsloser Weise. Vor zwei Tagen wird er von der „WELT“ gefragt, ob mit weiteren Morden zu rechnen sei. Seine Antwort: „Darauf gibt es derzeit keine Hinweise“.
Wie müsste sich die Situation darstellen, damit die verantwortlichen Politiker begreifen, dass die Gefahr durch den Rechtsextremismus allgegenwärtig ist? Dass rechte Netzwerke sich ungehindert ausbreiten können und dass potenzielle Opfer unter akuter Bedrohung stehen? 180 Todesopfer durch Rechtsradikale in den letzten 20 Jahren bieten für den Minister keinen „Hinweis“ darauf, dass es zu weiteren Morden kommen kann. Es stellt sich die Frage, welche Veränderungen und Maßnahmen die Einschätzung rechtfertigen könnten, dass der Staat die Gefahren durch Rechtsextremismus glaubt im Griff zu haben.
Ein deutliches Signal gegenüber Rechtsradikalen, ihren Opfern und der gesamten Bevölkerung wäre das längst überfällige NPD-Verbot. Doch genau in Bezug auf diese wirkungsvolle Maßnahme ergeht man sich in Berlin in einer Scheindebatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2003 sehr deutlich formuliert, dass ein erneutes Verbot der NPD voraussetzt, dass die V-Leute deutlich vor Beginn des Verfahrens abgezogen werden müssen. Setzt man sie weiterhin ein und strengt dennoch ein neues Verbotsverfahren an, dann steht bereits im Vorfeld fest, dass es scheitern wird.
Hans-Peter Friedrich handelt exakt nach diesem Muster. Auf die Frage, warum er jetzt über ein NPD-Verbot nachdenkt, sagt er gegenüber der „WELT“: „Weil ich die NPD für verfassungswidrig halte“. Gleichzeitig spricht er sich gegen den Abzug von V-Leuten aus der NPD aus:
„Ich bin sehr vorsichtig, was das Abschalten von V-Leuten angeht. Wir haben Leute bei der NPD, die gleichzeitig V-Leute in der Neonazi-Szene sind. Wenn wir alle Informanten aus der NPD abziehen, verlieren wir den Einblick in die Neonazi-Szene. Wir brauchen einen Einblick in diese Szene, sonst wären wir auf dem rechten Auge blind.“
Hier ausgerechnet mit dem Vorwurf gegen die Regierung zu argumentieren, man sei „auf dem rechten Auge blind“, wenn man die V-Leute abziehen würde, offenbart die Hilflosigkeit im Innenministerium in ihrem vollen Umfang.
Als Innenminister geeignet?
Um der NPD ihre Verfassungswidrigkeit nachzuweisen, sind keine V-Leute oder verdeckten Ermittler erforderlich. Es genügt ein Blick in das Parteiprogramm. In 19 verächtlichen Programmpunkten fordern die Rechten hier unter anderem den Abkehr von der multikulturellen Gesellschaft, betonen die Gefährdung der „deutschen Volksgesellschaft“ durch „Überfremdung“, lehnen homosexuelle Lebensgemeinschaften ab, leugnen die Verfassung, wollen Menschen mit ausländischen Wurzeln aus den staatlichen Versorgungssystemen ausschließen, setzen sich für die Abschaffung des Asylrechts ein, fordern die Wiederherstellung Deutschlands in seinen „geschichtlich gewachsenen Grenzen“, wollen die Todesstrafe einführen und Sexualstraftäter zwangskastrieren lassen und bestehen auf der nuklearen Bewaffnung Deutschlands.
Welche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes könnten zusätzlich erforderlich sein, um ein Verbotsverfahren zu rechtfertigen?
Heute wurde in Jena der frühere NPD-Vizechef in Thüringen, Ralf Wohlleben, festgenommen. Er wird unter anderem beschuldigt, den Terroristen der Zwickauer Zelle eine Schusswaffe und Munition besorgt zu haben. Gegen Wohlleben wurde bereits seit längerer Zeit ermittelt. Sein Haus wurde durchsucht, sein Umfeld durchleuchtet und seine offenkundige Verbindung zu der Terrorzelle in Zwickau untersucht.
Wenn Hans-Peter Friedrich noch vor zweit Tagen in der „WELT“ beteuert, ihm sei eine Verbindung zwischen den Nazi-Morden und der NPD nicht bekannt, dann ist er entweder unzureichend über die Arbeit der „400 Ermittler von Bund und Ländern“, die derzeit das Umfeld der Zwickauer Zelle aufarbeiten sollen, informiert oder er verweigert der Öffentlichkeit die notwendige Aufklärung und hält damit, wenn auch unfreiwillig, seine Hand schützend über die NPD und die rechtsextremistischen Netzwerke in Deutschland.
Beides löst erhebliche Zweifel an der Eignung des Innenministers für sein wichtiges Amt aus.