Der Staat, die Kirche und der Kampf um die Gebärmutter

Hirschfeld-Gesetze der Liebe, Foto: Wikimedia, CC-BY-SA

Hirschfeld-Gesetze der Liebe, Foto: Wikimedia, CC-BY-SA

Frauen dür­fen heute unter bestimm­ten Bedingungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche straf­frei abtrei­ben – das regelt der § 219, der eine Beratung vor­sieht, deren unbe­ding­tes Ziel es ist, die Frau dazu zu brin­gen, das Kind zur Welt zu brin­gen. Alice Schwarzer hat das ganz rich­tig eine „Gnade“ und kein „Recht“ genannt. Parallel zeigt sich gerade in den USA, wie restrik­tive Abtreibungsgesetze wie­der auf dem Vormarsch sind. Die Kontrolle über die Gebärmutter, den Ort, an dem eine Schwangerschaft aus­ge­tra­gen wird, ist ein mäch­ti­ges Herrschaftsinstrument, über das aktu­ell wie­der hef­tig gestrit­ten wird.

von Salome

Viel mehr als nur ein Organ

Ob man eine Gebärmutter hat, oder nicht, sucht man sich nicht aus. Und den­noch ist die­ses Organ ein poli­ti­sches Organ. Ein Organ, das Frauen schwach, irra­tio­nal und hys­te­risch macht – Hystera ist das alt­grie­chi­sche Wort für Gebärmutter, aber eben auch das Organ, das repro­du­ziert, Nachkommenschaft ermög­licht. Deshalb ist die Kontrolle ein so ent­schei­den­der Machtfaktor. In den frü­hes­ten Formen geschrie­be­nen Rechts in Europa fin­det sich die Strafbarkeit von Abtreibungen, die Kirche ver­ur­teilte Abtreibungen schon früh und bis heute mit Nachdruck. Ihrem Einfluss ist es zu ver­dan­ken, dass Frauen in Krankenhäusern kirch­li­cher Trägerschaft die Pille danach nicht erhal­ten. Die Kirche hat auf die hef­tige Kritik nach dem Skandal bei einem Vergewaltigungsopfer rea­giert und erklärt, dass die vor­beu­gende Gabe der Pille danach mit den kirch­li­chen Dogmen ver­ein­bar wäre. Damit bleibt die Kirche genau auf dem Diskurs, den auch der Gesetzgeber auf­macht. Oder ist es eher anders­rum? Gemeinhin oft geglaubt, die Haltung der Kirche, der katho­li­schen Kirche im beson­de­ren sei ein Relikt frü­he­rer Zeiten, eine beson­ders kon­ser­va­tive Einstellung, die noch aus dem Mittelalter her­rührt.

Tatsächlich hatte die Kirche aller­dings lange Zeit gar kein Problem mit Abtreibungen. Lange Zeit ging man davon aus, dass der Fötus zumin­dest in den ers­ten Monaten im Mutterleib unbe­seelt war und daher sün­den­frei abge­trie­ben wer­den konnte. Ganz unum­strit­ten war diese Position inner­halb der Kirche zwar nie, aber erst mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ab 1965 drehte sich die Haltung der Kirche end­gül­tig. Abtreibung, egal zu wel­chem Zeitpunkt, wurde auf ein­mal eine Sünde. Erst 1995 erklärte der dama­lige Papst Johannes Paul II. schließ­lich, dass eine Abtreibung gleich­be­deu­tend mit Mord sei und unter­band die Schwangerenkonfliktberatung durch kirch­li­che Stellen.

Abtreibungsgegnerschaft ist kein Relikt

Kirche und Staat sind sich selt­sam einig, wenn es um die kör­per­li­chen Angelegenheiten von Frauen geht. Eine Abtreibung ist in Deutschland bis heute straf­bar, wenn eine befruch­tete Eizelle nach der Einnistung in der Gebärmutter abge­trie­ben ist. Sie bleibt nur straf­frei, wenn die Abtreibung nach Einhaltung eines Beratungsgesprächs gemäß Paragraf 219 durch­ge­führt wurde. Diese Trennung zwi­schen Geburtenkontrolle und Abtreibung ist will­kür­lich. Der Gesetzgeber behaup­tet zu wis­sen, ab wel­chem Punkt Leben beginnt. In Paragraf 218 steht, der Schutz des unge­bo­re­nen Lebens habe Vorrang und es wird von einer zumut­ba­ren Opfergrenze der Frau gespro­chen. Welche zumut­bare Opfergrenze? Ein Kind groß zu zie­hen, dass weder die Frau noch ihr Partner will? Für das die­ser Staat aber auch nicht zah­len will? Was genau bedeu­tet das? In dem Moment also, wo sich jener Zellhaufen in der Gebärmutter ein­nis­tet, gehört die Gebärmutter nicht mehr der Frau, son­dern dem Staat. Das Strafrecht regelt, was ab jetzt geschieht. Sie muss das Kind ent­we­der bekom­men, mit all den Konsequenzen für ihr Leben, die dazu gehö­ren, oder aber, wenn sie es abtrei­ben möchte, sich straf­bar machen. Denn eine Abtreibung ist straf­bar. Sie bleibt nur straf­frei, wenn sie zu einem der Beratungsgespräche geht. Dieses Gespräch hat nicht den Zweck, ihr zu hel­fen, son­dern, und so steht es im Gesetzestext, das unge­bo­rene Leben zu schüt­zen und „eine Fortsetzung der Schwangerschaft“ zu errei­chen, also der Schwangeren alle Möglichkeiten auf­zu­zei­gen, die sie hat, um das Kind doch noch zu bekom­men. Dann müs­sen drei wei­tere Tage ver­ge­hen, bis sie abtrei­ben darf. Drei Tage, die eine emo­tio­nale Achterbahn bedeu­ten kön­nen. Um abzu­trei­ben hat die Frau drei Monate Zeit. Danach ist es auf lega­lem Weg nur noch mög­lich, wenn das Kind behin­dert zur Welt zu kom­men droht oder Gefahr für ihre Gesundheit besteht. Eine Schwangerschaft bemerkt aber nicht jede Frau sofort. Meistens irgend­wann so zwi­schen der 06. und 10. Woche. Dann blei­ben auf ein­mal nur noch zwei Wochen für diese Entscheidung und dann schließt sich das Fenster für die Abtreibung bereits wie­der. Und dann?

Die Pille danach und der Stellvertreterstreit um die Gebärmutter

Ähn­li­ches gilt für die Pille danach. Erst im Mai schei­terte ein erneu­ter Versuch, die Pille danach auch in Deutschland end­lich rezept­frei zu machen, so wie fast über­all sonst in Europa auch. Jens Spahn, gesund­heits­po­li­ti­scher Sprecher der CDU erklärte dazu, die Tabletten seien eben keine Smarties. Die Pille danach ver­hin­dert, dass sich eine befruch­tete Eizelle in der Gebärmutter ein­nis­tet. Also doch eigent­lich genau das, was laut Gesetzgeber und Kirche so unpro­ble­ma­tisch ist. Anscheinend aber wohl doch nicht, die Pille danach gibt es in Deutschland wei­ter nur auf Rezept, und das obwohl die WHO, also die Weltgesundheitsorganisation die Rezeptfreiheit emp­fiehlt, um unge­wollte Schwangerschaften zu ver­hin­dern. Was genau wird dabei eigent­lich befürch­tet? Dass Frauen ein­fach in die Apotheke gehen und selbst bestim­men, dass sie jetzt doch lie­ber nicht schwan­ger sein möch­ten? Verantwortung für Verhütungspannen über­neh­men? Dass sie sich dem ernied­ri­gen­den Prozedere eines Arzt- oder Krankenhausbesuchs ent­zie­hen? Das ganze Gerede von den Nebenwirkungen ist hin­fäl­lig, wenn man betrach­tet, dass es Schlaftabletten und Schmerzmittel ohne Rezept gibt und wir in einem Land mit einer hal­ben Millionen Medikamentenabhängigen leben. Hier geht es nicht darum, Frauen vor Nebenwirkungen zu schüt­zen. Hier geht es um die Kontrolle über die Gebärmutter.

Zeit für einen neuen Protest

Der US-Bundesstaat Wisconsin hat gerade ver­sucht, ein Gesetz durch­zu­brin­gen, bei dem sich eine Frau, bevor sie abtreibt, die Herztöne des Fötus anhö­ren muss, um ihre Entscheidung zu beein­flus­sen. Die Marathon-Rede von Wendy Davis in Texas war ein Erfolg, aber sie ändert nichts daran, dass in Amerika die Abtreibungsgegner gerade wie­der Boden unter den Füßen gewin­nen, und auch in Deutschland setzt sich nur die Linkspartei in ihrem Wahlprogramm dafür ein, dass sowohl der § 219 mit sei­ner Beratungspflicht als auch der § 218, der Abtreibungen nach wie vor straf­bar macht, abge­schafft wer­den.

Länder wie Kanada, in denen Abtreibungen bereits seit 1988 straf­frei sind, zei­gen, dass die Abtreibungszahlen sogar rück­läu­fig sind. Zu behaup­ten, dass Frauen, sobald sie selbst über Abtreibungen oder den Zugang zur Pille danach bestim­men könn­ten, ver­ant­wor­tungs­los damit umgin­gen, ist dis­kri­mi­nie­rend und abwer­tend und zeigt ein­mal mehr, wie sehr patria­cha­les Denken die öffent­li­che Meinung im Umgang mit Abtreibung bestimmt. Es ist eine Tatsache, dass der Kampf um die Gebärmutter noch nicht aus­ge­foch­ten ist, im Gegenteil er gewinnt gerade wie­der eine neue Dynamik. Pro-Leben-Demonstrationen haben auch in Deutschland Zulauf und pflas­tern das Internet voll mit ihrer Propaganda. Die Fundamentalisten sind auf dem Vormarsch und es ist an der Zeit, sich des­sen bewusst zu wer­den und dage­gen zu pro­tes­tie­ren, das Recht auf den eige­nen Körper, den eige­nen Bauch ein­zu­for­dern.
Es gibt keine Freiheit für Frauen, so lange sie selbst im Jahr 2013 noch nicht über die Vorgänge in ihren eige­nen Körpern bestim­men kön­nen.

[Über­nahme von: Die Freiheitsliebe]


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