Es ging um eine Tat aus dem Jahre 2007. Damals hatten zwei katalanische Unabhängigkeitsanhänger ein großformatiges Bild des Königs mit einem Feuerzeug angezündet. Das Bild hielten sie mit dem Kopf des Königs nach unten, was von den Gerichten noch als erschwerend ausgelegt wurde. Die Täter wurden von der für ihre Härte bekannten Audiencia Nacional in Madrid zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro wegen Beleidigung der Monarchie oder für den Fall, dass sie nicht zahlen zu 15 Monaten Haft verurteilt. Auf dem Instanzenweg lehnte auch der spanische Verfassunggerichtshof den Einspruch der Verurteilten ab, obwohl in diesem Gremium die Verurteilung nicht mehr einstimmig erfolgte.
Die spanischen Scharfmacher von der Staatsanwaltschaft und der Audiencia Nacional meinten sich bei ihrem Urteil sogar auf ein früheres Urteil des EGMR berufen zu können, in dem dieser es für gerechtfertigt hielt, Aufrufe zu Hass und Gewalt, basierend auf Intoleranz, zu bestrafen. Da hatten die spanischen Juristen allerdings einiges falsch verstanden. Der EGMR machte in seinem neuen Urteil klar, dass hier die spanische Justiz klar gegen das Gebot der "freien Meinungsäußerung" verstoßen habe.
In seinem Urteil, das einstimmig erfolgte, wurde eine Verletzung des Artikels 10 der Menschenrechtscharta, der die Freiheit der Meinungsäußerung verteidigt, festgestellt. Die Entscheidung der spanischen Gericht wurde für ungültig erklärt und den Beschwerdeführern eine Entschädigung in Höhe der Geldstrafe und der bisherigen Ausgaben zugesprochen. Für die spanische Justiz ist dieses Urteil eine Ohrfeige und hat weitreichende Bedeutung auch für die Behandlung der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung nach dem Referendum über die Unabhängigkeit im vergangenen Oktober.