Der Sonne entgegen: Mit dem Fahrrad im Flugzeug

Der Sonne entgegen: Mit dem Fahrrad im Flugzeug

„Ab in den Süden“ lautet das Motto in den Wintermonaten, wenn man seinem Lieblingshobby ohne Nässe und Kälte nachgehen möchte. Mallorca ist ein Dauerbrenner unter Radsportlern, La Palma unter Mountainbikern mehr als ein Geheimtipp und Rennradler erobern die Küstenstraßen Südafrikas.

Alle Ziele sind mit dem Fahrrad schwer zu erreichen, der Trainingspartner muss im Bauch eines Flugzeugs mit. Der pressedienst‐fahrrad zeigt, was es dabei zu beachten gilt.

Sonne entgegen: Fahrrad Flugzeug
Der Sonne entgegen: Mit dem Fahrrad im Flugzeug

[pd‐f/tg] So gut wie jede der großen Fluggesellschaften bietet eine Mitnahme von Fahrrädern an – allerdings verbunden mit Extra‐Kosten. Diese sind abhängig von der jeweiligen Airline und können auch je nach Route variieren. Es ist deshalb wichtig, sich bereits vor der Buchung frühzeitig über die Zusatzkosten zu informieren. Einzelne Gesellschaften ermöglichen sogar spezielle Frühbucherrabatte. Ein Zubuchen am Flughafen ist in der Regel am teuersten. Durch frühe Planungen können auch die Fluggesellschaften den Gepäcktransport besser planen.

Fahrräder sind, egal wie verpackt, in den meisten Fällen Sport‐ oder Sperrgepäck. Bei manchen Airlines kann man ein Sperrgepäckstück anstelle des Aufgabegepäcks kostenlos aufgeben. Dabei muss man aber auf die Beschränkungen achten: Einige Airlines geben Maximalabmessungen an. Üblich ist auch eine Gewichtsobergrenze, die allerdings differiert: 23 (z. B. Air France, British Airways), 30 (z. B. Condor, Ryanair) oder 32 Kilogramm (z. B. Emirates, Swiss Airlines) sind möglich. Mitunter darf Sperrgepäck schwerer sein als normales Aufgabegepäck. Bei Überschreitung der Grenzen ist bestenfalls eine weitere Gebühr fällig, schlimmstenfalls wird die Mitnahme verweigert. „Bei der Buchung achtet man am besten auf alle Hinweise, liest immer alles Kleingedruckte und ruft im Zweifel die Hotline an, um Überraschungen am Flughafen zu vermeiden“, rät Dr. Anja Matthies, Rechtsanwältin bei Bikeright.

Fahrrad verpacken, Schäden minimieren

Ein Fahrrad sollte am besten verpackt transportiert werden. „Für Schäden am aufgegebenen Gepäck sind die Fluggesellschaften verantwortlich. Diese versuchen sich bestmöglich gegen Schadensersatzforderungen abzusichern und bestehen deshalb in vielen Fällen auf eine Verpackung“, erklärt Dr. Matthies. Radfahrer sichern sich aber auch selbst ab, denn der Höchstbetrag an Schadensersatz für aufgegebenes Gepäck liegt bei rund 1.400 Euro. „Beschädigungen an hochwertigen Rädern und Komponenten werden nicht mal ansatzweise gedeckt. Deshalb sollte man auch aus eigenem Interesse das Rad einpacken und auch eine Reisegepäck‐ oder Fahrradversicherung abschließen“, empfiehlt die Rechtsanwältin. Hinzu kommt, dass eine Anzeige wegen Beschädigungen am Reisegepäck binnen sieben Tagen gestellt werden muss. Dabei sollten die beanstandeten Kosten bereits aufgelistet sein. „Bei Reparaturen am Fahrrad muss man sich einen Kostenvoranschlag bei einem Händler holen. Das kann dauern und ist ärgerlich. Ein entspannter Radurlaub ist dann dahin“, warnt Harald Troost von Koga.

Koffer oder Karton: Hauptsache sicher

Für Vielflieger lohnt sich deshalb die Anschaffung einer speziellen Radtasche. Es gibt große gepolsterte Hartschalenkoffer wie die „Rotterdam Big Box“ von M‐Wave (436 Euro), die auf drei Rollen fährt und extra Laufradtaschen mitbringt. „Wir raten zu Radtaschen mit stabilem Gestell, die innen gut gepolstert sind“, verweist Carsten Schabacher von Stevens Bikes auf eine andere beliebte Taschenart: „Darin ist das Rad gut verstaut und lässt sich einfach transportieren bzw. rollen. Aufgrund ihrer Bauart werden sie in der Regel aufrecht transportiert und selten mit anderem Gepäck bestapelt.“ Als einer von wenigen Radherstellern hat Stevens mit dem „Luxe 220 l“ (249,95 Euro) eine solche Radflugtasche im Angebot.

Rundreisende, die einen anderen Rückflughafen oder ein Aufbewahrungsproblem haben sowie Radreisende, die die hohe Investition scheuen, behelfen sich oft mit einem Radkarton, den man bei Bedarf bis zur Gewichtsgrenze mit weiterem Gepäck befüllen kann. Den Karton erhält man meist kostenlos beim Radhändler vor Ort, denn Neuräder werden darin angeliefert. Am besten fragt man frühzeitig an, denn viele Händler werfen die Kartons gleich weg, weil sie äußerst platzraubend sind. Das gilt auch für den Rückflug im Ausland. Eine praktische Möglichkeit bietet die niederländische Fluggesellschaft KLM: Am Flughafen Amsterdam ‐Schiphol werden Radfahrern Radkartons für 20 Euro zur Verfügung gestellt. In der Schweiz sind bei Flügen mit Swiss Airlines Kartonboxen am Flughafen kostenlos erhältlich. Um einen Radkarton auch rollen zu können, kann man z. B. ein altes, halbes Skateboard mit Packband unter den Karton kleben.

Gut gepackt und Luft für Diskussionen

Egal, ob Tasche oder Kiste: Meist muss man das Fahrrad teildemontieren, um die Maximalmaße zu erreichen. Man entnimmt die Räder, die meist in runden Extra‐Fächern der Fahrradreisetaschen verstaut werden können. Pedale schraubt man immer heraus (Achtung: Linksgewinde links!), den Lenker muss man mindestens quer stellen, oft auch abnehmen. Für Letzteres enthalten bessere Transporttaschen ein Holster, das mit Klettband am Rahmen fixiert wird. „Brems‐ und Schalthebel sollte man beim Verpacken immer leicht lockern, damit sie bei versehentlicher Gewalteinwirkung nicht abknicken“, macht Tobias Erhard von Sram deutlich und ergänzt: „Aus demselben Grund schraubt man auch Kettenschaltwerke ab: Dann bleibt das Schaltauge garantiert ganz.“ Zur Sicherheit kann man Rahmen und Gabel mit Heizungsrohr‐Dämmmaterial aus dem Baumarkt ummanteln.

Manche Fluggesellschaften (z. B. Tuifly, KLM, Iberia, Eurowings) verweisen darauf, dass die Luft aus den Reifen gelassen bzw. reduziert werden muss. Das ist zwar wenig nachvollziehbar, da in modernen Flugzeugen auch die Frachträume in den Druckausgleich einbezogen sind und der Reifendruck selbst bei geringem Außendruck in 10.000 Meter Höhe nur um höchstens ein Bar steigen kann. „Moderne Reifen haben beim Luftdruck große Sicherheitsreserven. Wir testen intern mit bis zum 1,6-fachen des Maximaldrucks. Da sollten Druckveränderungen im Flugzeug keine Rolle spielen“, meint Markus Hachmeyer von Schwalbe. Wenn die Airline allerdings darauf besteht, sollte man sich dennoch fügen und keine großen Diskussionen am Flughafen führen. In der Regel werden aber Radkartons zur Kontrolle nicht geöffnet. „Und eine Luftpumpe hat man sowieso dabei“, meint Hachmeyer. Tipp: Den Karton oder Koffer sollte man mit einem Adressaufkleber oder mindestens Namen und Mobilnummer versehen.

Der Akku darf nicht mit

Für neue Herausforderungen beim Radtransport über den Wolken sorgt die verstärkte Elektrifizierung der Räder. Der Grund sind die Lithium‐Ionen‐Akkus, die als Gefahrgut gelten und deshalb im Frachtraum nichts verloren haben. So dürfen auch Sporträder mit elektronischen Schaltungen nicht in Passagierflugzeugen mitgeführt werden. Bis zur Laptop‐Größe können Akkus jedoch im Handgepäck mitfliegen. Das gilt für Akku‐Beleuchtung ebenso wie fürs Smartphone und die Schaltung. „Die beiden Akkus an unserer eTap‐Schaltung lassen sich leicht entfernen. Sollte man nur schon vorher tun“, meint Tobias Erhard. Andere E‐Schaltungen, bei denen der Akku etwa in die Sattelstütze integriert ist, können hingegen am Flughafen für hektisches Schrauben sorgen. Auch sollten Fahrradcomputer, GPS‐Geräte und Leistungsmesser vom Rad abgeschraubt und mit im Handgepäck transportiert werden. „E‐Bikes aller Arten sind aufgrund der Akku‐Größe gänzlich von einer Flugreise in Passagiermaschinen ausgeschlossen. Theoretisch müsste man den Akku als Gefahrgut einzeln verschicken oder sich am Zielort einen Leih‐Akku besorgen“, erklärt Horst Schuster, Leiter Vertrieb und Marketing bei Brose Antriebstechnik. Allerdings braucht auch ein Akku‐loses E‐Bike möglicherweise eine Transport‐Sondergenehmigung, schon vom Gewicht her. „Unter strengen Auflagen besteht die Möglichkeit, ein E‐Bike per Luftfracht zu verschicken. Das ist allerdings äußerst aufwendig und kostenintensiv“, weiß Rechtsanwältin Matthies und rät nur in wirklichen Ausnahmefällen zu einem Lufttransport des Elektrorades.

Quelle: pressedienst–fahrad.de
Foto: Christian Wetzel

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