Der schwarz, rot, gelbe Mann im Ohr

Erstellt am 17. April 2013 von Eddy2909 @mailify_de

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Überwachung 2.0 – wie Behörden Überwachung rechtfertigen

Der Bundestag hat am Donnerstag (11.04.2013) der Bestandsdatenabfrage per Änderung des Telekommunikationsgesetzes gesetzlich den Weg geebnet.
Sie soll die im letzten Jahr als rechtswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung ergänzen, um so eine Datenabfrage zu erleichtern und zu rechtfertigen.

Bei der Bestandsdatenabfrage werden Daten wie die PIN des Handys, Passwörter von Email Konten und by Text-Enhance"> by Text-Enhance">Dropbox ähnlichen Diensten, Facebook und z.B. Twitter, sowie Ip Adressen abgefragt. Um ein Mißbrauch zu verhindern, sieht das Gesetz hier einen richterlichen Vorbehalt, sowie das Benachrichtigen des Betroffenen vor.

Beides geschieht leider nur bedingt (Link: www.spiegel.de).
“Grund”-Daten wie die private Adresse, der vollständige Name und Kontoverbindungen sollen ohne vorherige by Text-Enhance"> by Text-Enhance">Überprüfung automatisiert abrufbar sein.
Damit ist praktisch eine nahtlose Nachverfolgung möglich, von allem was der Handynutzer im Netz getrieben hat.

Diese Abfragen dürfen unter anderem von der Polizei, der Bundespolizei, den Landeskriminalämtern, dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt,
den Zollfahndungsämtern, dem Verfassungsschutz etc. gemacht werden.

Als Rechtfertigung für die verschiedenen Versuche eine digitale Überwachung einzuführen wurden in den letzten Jahren meist schwere Straftaten wie Kinderpornografie oder Terrorismus ins Feld geführt, doch werden die aktuellen Möglichkeiten der Datenerhebung und Auswertung nur zu einem Bruchteilzu weit weniger schweren Straftaten genutzt. (siehe Titelgrafik)

Einige Beispiele aus den letzen Jahren:

ACTA (Link: www.youtube.com)
Vorratsdatenspeicherung + Internet-Stopschild (Link: www.youtube.com)
SOPA/PIPA (Link: www.youtube.com)
Bestandsdatenauskunft (Link: www.youtube.com)
INDECT (Link: www.youtube.com)

Wo sind die Grenzen, wenn amerikanische Behörden (Link: www.mailify.de) ganz einfach auf unsere Facebook- und Google+ -Daten zugreifen können; die deutschen Behörden für “einfache” Daten nicht einmal mehr einen richterlichen Bescheid brauchen und für eine “erweiterte” Abfrage faktisch keine Kontrolle besteht?

Quellen:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Uebersicht_TKUE_2011.pdf
Bild: twicepix@flickr