Der Reichstag und die Brandstifter

In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 brannte der Reichstag in Berlin. Noch immer ist nicht abschließend geklärt, ob die Nazis den Brand selbst gelegt haben – wobei einiges dafür spricht – oder ob sie nur “die Gunst der Stunde” nutzten. Angeblich legte das Feuer ja ein verwirrter Einzeltäter, der keineswegs zufällig auch noch Kommunist war. Interessant ist allerdings, dass das Reichsgericht auch 1933 zu dem Ergebnis kam, dass der mutmaßliche Brandstifter Marinus van der Lubbe ein solches Feuer gar nicht gelegt haben konnte – zumindest nicht ohne Hilfe.

Fest steht jedenfalls, dass der NSDAP der Reichstagsbrand als konkreter Anlass für die Verfolgung und Einschüchterung politischer Gegner, vor allem der damals starken und gut organisierten Kommunisten, hochwillkommen war und dass innerhalb weniger Wochen Zehntausende in “Schutzhaft” genommen und in Lager gesteckt oder auch gleich umgebracht wurden. Hermann Göring, Reichsminister ohne Geschäftsbereich, Reichskommissar für das preußische Innenministerium und Reichskommissar für Luftfahrt, erklärte am Tag nach dem Reichstagsbrand:


“Wir wollen nicht nur die kommunistische Gefahr abwehren, sondern ich will es aussprechen: Es wird meine vornehmste Aufgabe sein, die kommunistische Gefahr zu überwinden und den Kommunismus auszurotten aus unserem Volke!”

Das ist leider allzu gut gelungen. Bis heute sind antikommunistische Reflexreaktionen erste deutsche Bürgerpflicht, die übergründlich erfüllt wird.

Als Rechtfertigung für diese Terroraktionen diente die “Reichstagsbrandverordnung” vom 28. Februar 1933, mit der die wesentlichen Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt wurden. Die auf Grundlage von Artikel 48 der Weimarer Verfassung erlassene “Verordnung zum Schutz von Volk und Staat” wurde einstimmig vom Kabinett und Reichspräsident Paul von Hindenburg verabschiedet. Durch diese Notstandsverordnung befand sich das Deutsche Reich in einem förmlich verhängten zivilen Ausnahmezustand – ein entscheidender Schritt für die nun einsetzende Gleichschaltung der deutschen Länder und die Errichtung der Nazi-Diktatur.

Es fällt rückblickend schwer zu glauben, dass die gewaltsamen Aktionen, die zahlreichen massiven Nazi-Aufmärsche und Übergriffe, die Anfang März 1933 in vielen deutschen Städten statt fanden, nicht von langer Hand vorbereitet und koordiniert wurden – bereits am 31. März 1933 hatten die Nazis mit dem “Vorläufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich”, das wenige Tage späte bestätigt wurde, ihr Ziel erreicht: Sie konnten nun schalten und walten wie sie wollten und taten das bekanntlich auch. Bis ganz Deutschland abgebrannt war.



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