Der Rat vom Anwalt: Beleidigen Sie doch einfach mal sanktionslos, die Bühne dafür bereite ich Ihnen!

Der Rat vom Anwalt: Beleidigen Sie doch einfach mal sanktionslos, die Bühne dafür bereite ich Ihnen!

© Torsten Bogdenand / pixelio.de

Ein Rechtsanwalt und damit ein Organ der Rechtspflege berät im Internet dahingehend, wie man versteckt hinter der Anonymität des Netzes sanktionslos real existierende Menschen beleidigen und diffamieren kann – und bereitet dafür dann auch noch die Bühne? Nein, meinen Sie, so etwas gibt es nicht! Oh doch, das gibt es.

Ein Kollege von mir unterhält im Internet ein “Diskussionsforum”. Dies war über eine lange Zeit ein Ort von durchaus ansprechenden Debatten über verschiedene Themen. Vor einiger Zeit allerdings fielen dort einige Personen ein, die unter bestimmten Nicks und geschützt durch die damit verbundene Anonymität zur Jagd auf diverse andere User und auf Personen des öffentlichen Lebens aufriefen – und diese Jagd inzwischen auch hartnäckig eröffnet haben. Dabei geriet schon ganz am Anfang eine dort unter ihrem realen Namen schreibende Dame in ihr Visier, inzwischen sind andere Personen dazu gekommen, die unter Angabe ihres Namens strafrechtlich relevant in massiver Art und Weise beleidigt werden. Und wir reden hier nicht von durch das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung geschützte Kritik, sondern wir reden über Beleidigungen der übelsten Art, die teilweise sogar mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Kenntnis ihrer strafrechtlichen Relevanz in dieses Forum eines Rechtsanwalts eingestellt werden.

Vielleicht sollte man an dieser Stelle mal wieder daran erinnern: tatsächlich, auch die Beleidigung einer real existierenden Person im Internet ist strafbar – und deswegen dachte ich zunächst, dass gerade ein praktizierender Rechtsanwalt einem solchen Unwesen einen Riegel vorschieben würde.

Doch weit gefehlt: die dort eingestellten Beleidigungen werden nicht etwa umgehend gelöscht und die Beleidiger sanktioniert, nein, die Opfer dieser massiven Beleidigungen müssen den Rechtsanwalt immer wieder zur Löschung auffordern und dann quälend lange warten, bis dieser sich aufrafft, die Beleidigungen zu entfernen. Und darüber hinaus verweigert der Rechtsanwalt jegliche Mitarbeit zur Aufklärung und Sanktionierung des strafrechtlich relevanten Verhaltens.

Nun mag sich der Herr im Stil des berühmt-berüchtigten Pilatus seine Hände in einer von ihm selbst herbeigeredeten Unschuld waschen können, weil seiner Verweigerung der Herausgabe der ihm bekannten Daten der Straftäter rechtlich geschützt sein könnte; aber dann auch noch diesen Beleidigern einen Freibrief zu erstellen und ausdrücklich auf die Sanktionslosigkeit solcher Beleidigungen in diesem, seinem Forum hinzuweisen, dies hat schon eine Qualität von ganz besonderem Ausmass.

Und genau dies ist heute geschehen: der Kollege, der bei jeder Gelegenheit seine überragende Kompetenz in moralischen Fragen betont, hat seinen Beleidigern erst einmal erklärt, dass deren bösartiges Tun bei ihm völlig sanktionslos bleiben wird:

Er sei nicht zur Weitergabe der zur Verfolgung der Straftaten sowohl von den Strafverfolgungsbehörden als auch den Opfern benötigten Daten verpflichtet, und deswegen gebe er sie nicht heraus – wodurch er zwingend in seinem Forum einen Ort schafft, an denen Beleidigungen ohne die Angst vor Verfolgung hingenommen werden. Mehr als ein Löschen mit seiner gnädigen Einwilligung und aufgrund seiner Wertung, was Beleidigung ist und was nicht, könne ein Opfer bei ihm nicht erreichen. Damit ist der Boden bereitet für die nächsten Straftaten.

Mal abgesehen davon, ob man seine Rechtsauffassungen so teilt oder nicht, ein Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Organ der Rechtspflege, der im Bereich der Beleidigung so offen bereit ist, Rechtsbrüche zu tolerieren – und dies auch noch in einem von ihm selbst geschaffenen virtuellen Raum -, der sollte sich schon einmal ganz intensiv fragen, ob er die richtigen Auffassungen zu unserem Rechtssystem vertritt. Wie ist das eigentlich: sollte ein Anwalt, der ausserhalb seines Mandatsverhältnis Kenntnis von Straftaten erlangt, nicht an deren Aufklärung und Verfolgung mitwirken? Anscheinen sieht dieser Kollege das anders, ihm ist wohl die Wahrnehmung seines Forums wichtiger als die Durchsetzung des Strafrechts.

Aber gut, vielleicht muss man auch solche Auswüchse in den Zeiten des Internets hinnehmen – gutheissen braucht man sie deswegen noch lange nicht.

Photo: www.pixelio.de


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