© Stefan Scherer
Die “Zeit” schreibt:
“Nach den gewalttätigen Übergriffen während der Silvesternacht in Köln rätseln Stadt und Polizei über die Hintergründe. 60 Anzeigen sind bislang bei der Polizei eingegangen, teilte die Behörde auf einer Pressekonferenz mit. Darunter seien solche wegen Diebstahls von Taschen, Handys und Geldbörsen. 15 stammten von Frauen, die sexuelle Übergriffe anzeigten, berichten die Süddeutsche Zeitung sowie der Kölner Stadt-Anzeiger. In einem Fall handele es sich “in juristischer Hinsicht um Vergewaltigung”, sagte der Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers. Es seien “Straftaten einer völlig neuen Dimension”.
Am Silvesterabend hatten sich auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs große Gruppen von Männern versammelt, die Polizei spricht von 1.000 Personen. Bestätigt sind diese Zahlen bisher nicht. 143 Polizeibeamte seien aus dem Stadtgebiet zum Hauptbahnhof hinzugezogen worden,berichtet die Süddeutsche Zeitung. Zudem seien 70 Bundespolizisten vor Ort gewesen, darunter Spezialeinheiten, heißt es weiter.
Am Neujahrstag war eine Ermittlungsgruppe eingerichtet worden, die nun die Täter finden soll. Die Polizei geht von mehreren Hundert Tatverdächtigen aus, wie der WDR berichtet. Demnach sollen Gruppen von jeweils bis zu 40 jungen Männern die Opfer umzingelt, abgetastet, beleidigt, belästigt oder bestohlen haben, teilweise sollen mehrere Vergehen gleichzeitig begangen worden sein. Gesucht werden auch Opfer und Zeugen, sagte ein Sprecher der Behörde.
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Ähnliche Vorgänge hat es in Hamburg gegeben.
Inzwischen zeigen die Ermittlungen, dass es sich bei den Tätern jedenfalls in der ganz überwiegenden Zahl nicht um Flüchtlinge handelt, sondern um polizeibekannte Straftäter, die schon länger in organisierten Strukturen Straftaten im öffentlichen Raum begehen, insbesondere Taschendiebstähle und Strassenraub.
Und trotzdem hetzt die halbe Politik gegen Flüchtlinge und Moslems.
Bringen wir es doch mal auf den Punkt: in Hamburg und in Köln hat es die Staatsgewalt trotz Überwachungskameras und was-weiss-ich-noch-für Bespitzelungsbefugnissen offensichtlich über einen langen Zeitraum geduldet, dass sich Taschendiebe und Strassenräuber mitten in den Innenstädten einen rechtsfreien Raum für ihre Straftaten schaffen konnten. Durch dieses Verhalten immer mehr ermuntert haben sich diese Taschendiebe und Strassenräuber immer besser organisiert und den Jahreswechsel dann genutzt, um umfänglich zuzuschlagen. Die dabei eingesetzte sexuelle Gewalt hatte dabei nichts mit religiös motivierten Menschenbildern zu tun, sondern schlicht und ergreifend damit, dass diese Form der Gewalt gegen die schwächsten Opfer nun einmal die Raubdelikte am effektivsten möglich machte. Letztendlich sind das Strukturen, die nun wirklich hinlänglich bekannt sind aus allen Formen der organisierten Kriminalität, und zwar länderübergreifend und ohne jeglichen religiösen Bezug!
Ich als Fachanwalt für Familienrecht habe jedenfalls schon genug zu tun gehabt mit Männern, die aufgrund ihres falschen Weltbildes ihre Frauen regelmässig verhauen haben – und die waren alle keine Moslems! Und zu meiner Studienzeit war es sogar noch günstiger, bei einem Angriff auf eine Frau einen Vergewaltigungsversuch anstatt eines Raubversuchs zu behaupten, weil der Strafrahmen für Raub höher war – damals ging es nämlich bei der Vergewaltigung des Mannes noch um die Ehre des Ehemannes und nicht um die der Frau….
Nach meiner bescheidenen Ansicht sollten wir “aufgeklärten Westeuropäer” Diskussionen über falsche Menschenbilder durchaus mit der gebotenen Zurückhaltung und ohne übertriebenes Selbstbewusstsein führen.
Aber organisierte Kriminalität, die sollte eine Staatsgewalt schon erkennen, wenn sie direkt vor der Nase entsteht und durch Tatenlosigkeit prächtig gedeiht. Aber Nein, wir machen das dann lieber anders und suchen lieber einen anderen Schuldigen.
Also wer ist jetzt schuld, wenn man unseren Politikern und den ganzen anderen kleinen Funzeln auf der Torte unserer Medien glauben würde? Abū l-Qāsim Muhammad ibn ʿAbd Allāh ibn ʿAbd al-Muttalib ibn Hāschim ibn ʿAbd Manāf al-Quraschī ( kurz: Mohammed), sein Koran und das Menschenbild, welches dort (angeblich) propagiert wird? Oder vielleicht diejenigen, die solche rechtsfreien Räume von Straftätern nicht verhindern, weil sie unsere Gesetze nicht durchsetzen?
Hören wir endlich auf, Andere und insbesondere die Moslems für Alles verantwortlich zu machen, sondern fangen endlich an, unsere Demokratie, unseren Rechtsstaat und unsere wirklichen Werte nicht nur zu predigen, sondern auch zu leben und zu verteidigen.
Und tatsächlich haben wir dazu auch die Möglichkeiten; völlig zu Recht schreibt dazu Heribert Prantl in der Süddeutschen:
“Zu den Massendelikten auf der Domplatte in Köln und auf der Reeperbahn in Hamburg gibt es noch viele offene Fragen; es gibt aber auch eine klare Antwort – und die steht schon im Gesetz. Sie steht im Strafgesetzbuch, sie steht im Aufenthaltsgesetz und sie steht im Asylgesetz: Sollten es auch Flüchtlinge gewesen sein, die in der Silvesternacht auf unerträgliche Weise kriminell geworden sind, droht die Abschiebung. Das gilt für anerkannte und für noch nicht anerkannte Flüchtlinge gleichermaßen, das gilt für alle, die ansonsten wegen der Zustände in ihrem Heimatstaat Abschiebungsschutz genießen. Der Abschiebungsschutz schützt keine Landfriedensbrecher, keine Sexualstraftäter und keine Plünderer. Das Asylrecht ist nicht blind; es verlangt nicht, dass sich der aufnehmende Staat und die aufnehmende Gesellschaft malträtieren lassen muss.
Das ist keine Schärfe des deutschen Asylrechts, sondern eine Selbstverständlichkeit; das steht schon so in der Genfer Flüchtlingskonvention, das gilt also seit dem Jahr 1951. Es heißt dort in Artikel 33 Absatz 2, dass sich derjenige Flüchtling auf die Vergünstigungen der Konvention nicht berufen kann, “der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde”. Bei Gefahr für die Sicherheit eines Landes muss also nicht die Rechtskraft eines Urteils abgewartet werden. Und so steht es auch in Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes und in Paragraf 3 Absatz 4 des Asylgesetzes.
Es ist also nicht so, dass kriminelles Verhalten keinen Einfluss hätte auf das Asylrecht und das Asylverfahren: Wer im Gastland auf massive Weise kriminell wird, entzieht sich selbst den Schutz des Gastlandes; Abschiebung ist die Folge. Sie ist Repression und Prävention zugleich; es wäre ein fatales Signal für die Migranten und für die sie aufnehmende Gesellschaft, wenn es ohne Belang wäre, ob Migranten sich gröblichst kriminell aufführen. Flüchtlinge sind nicht per se bessere Menschen, weil sie zum Teil Furchtbares hinter sich haben. Sie müssen auch keine besseren Menschen sein, um in Deutschland Schutz zu erhalten. Wenn sie aber, ob allein oder im Zusammenwirken mit deutschen Randalierern, den öffentlichen Raum in einen Angst- und Gewaltraum verwandeln, muss das Gastland ein robustes Nein sagen und durchsetzen.”
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Die einzig richtige Antwort an die ganzen Dummbratzen, die rechtslastige Hetze schreiben oder weiter verbreiten: der demokratische Rechtsstaat und die Völkergemeinschaft (so weit sie funktioniert) stellen alle Instrumente zur Verfügung, um das Problem angemessen zu lösen – man muss es nur wollen und angehen.