Der Papst darf im Bundestag reden; wir nicht einmal in seiner Nähe?

Von Nicsbloghaus @_nbh

Wovor hat Ber­lin Angst? Davor, dass die Kri­tik am Unde­mo­kra­ten zu laut wird? Also sol­len — like Rin­gel­natz — seine Kri­ti­ker weit weg von sei­ner Hei­lig­keit dar­über reden, dass es ein Skan­dal ist, die­sen alten Mann vor einem demo­kra­tisch gewähl­ten Ple­num reden zu lassen.

Ich bin erstaunt, dass die Gegen­demo nicht nach außer­halb der Stadt­mau­ern ver­legt wor­den ist. Irgendwo auf den Bran­den­bur­gi­schen Fel­dern. Dahin, wo es nie­man­den stört. Und vor allem nicht die gewünscht weiße Weste der ach so fried­fer­ti­gen, kin­der­lie­ben­den, gerech­ten Kir­che bekleckert.

Die Ber­li­ner Poli­zei hat am Mitt­woch end­gül­tig einen Pro­test gegen den Papst-Besuch am Bran­den­bur­ger Tor ver­bo­ten. In dem Schrei­ben der Ver­samm­lungs­be­hörde an die Anmel­der der Demons­tra­tion wird die Absage laut EPD mit den beson­de­ren Sicher­heits­an­for­de­run­gen beim Papst­be­such begrün­det. Der Pro­test am 22. Sep­tem­ber zeit­gleich zum Papst-Besuch im Bun­des­tag solle nun viel­mehr am Pots­da­mer Platz star­ten. [Quelle]

Es zeigt dies wie­der ein­mal mehr, wie kir­chen­hö­rig unser Staat noch immer ist. Trotz der grund­ge­setz­li­chen Tren­nung von Staat und Kir­che. Kommt es wirk­lich dar­auf an, wird gern auch mal das Grund­ge­setz gebeugt (Stich­wort: Ver­samm­lungs­frei­heit) und Kri­ti­ker sol­len mund­tod gemacht werden.

Die Orga­ni­sa­to­ren der Kund­ge­bung wol­len beim Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin gegen diese Ent­schei­dung kla­gen. [Quelle]

Es bleibt abzu­war­ten, ob sich das anzu­ru­fende Ver­wal­tungs­ge­richt bis zum 22. Sep­tem­ber äußern wird — oder erst am 23. mit­teilt, dass das Demo­ver­bot ein Rechts­ver­stoß sei­tens der Ber­li­ner Ver­samm­lungs­be­hörde war.


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