Der Onlinehandel ist vom Poststreik stark betroffen

Von Onlineshoprocks

Onlinehändler trifft der Poststreik teilweise extrem stark. Nach Angaben des Bundesverband Online-Handel (BVOH) sehen sich drei Viertel der kleineren bis mittleren Online-Händler stark vom Streik der Postmitarbeiter betroffen.

Pakete werden nicht zugestellt, Rechnungen und Mahnungen bleiben irgendwo zwischen dem Händler und dem Kunden stecken; Zustelldatum ungewiss. Wenn man nicht Amazon heißt, haben die Pakete keine Vorfahrt. Gut wer vorgesorgt hat und alternative Zusteller angebunden hat.

Was kann ich jetzt tun?

Als erstes sollte man prüfen inwieweit man vom Streik betroffen ist. Da die Streikverteilung bundesweit unterschiedlich ist, lohnt sich ein Blick auf die Infowebseite der Post. Auf der Webseite der deutschen Post kann man die eigene Postleizahl und die PLZ des Empfängers prüfen.

Einfach die PLZ in das entsprechende Feld eingeben und dem Hinweistext den aktuellen Stand entnehmen.

Danach kann man entscheiden ob man einen anderen Anbieter verwendet oder auf andere Medien wie E-Mail oder Fax umsteigt. Einen sehr lesenswerten Artikel zu den Möglichkeiten hat Jochen Fuchs auf der Seite des Magazins t3n veröffentlicht.

Kunden von shopcloud können nachdem Sie einen Vertrag mit einem der anderen Anbieter geschlossen haben Ihren Versand schnell auf UPS oder GLS umstellen.

Rechnungen nur noch per Mail

Nicht nur ein Ärgernis, sondern teilweise auch existenzbedrohlich ist die Zustellung von Rechnungen. Werden Rechnungen nicht zugestellt bleibt auch oft das eigene Konto leer. Aus diesem Grund sind bereits viele Unternehmen auf den Versand von E-Mails umgestiegen.

Fristen und Rechtliches

Noch tragischer als bei Rechnungen liegt der Fall, wenn es um bindende Fristen geht. Hier kann das verpassen einer solchen Frist zu einem großen Problem werden. Ein ausführlicher Artikel hierzu ist auf anwalt.de zu finden.

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