Der neue Bundestag

Es ist im Bundestag wie im richtigen Leben: Wo früher während langatmiger Plenarsitzungen die Abgeordneten gelangweilt in der Zeitung blätterten, wird heute auf dem Handy oder Tablet gewischt, gerüttelt und gesurft. Es vergeht keine Bundestagssitzung, in der nicht irgendjemand in irgendeiner Reihe sich mit einem mobilen Gerät statt mit den Vorgängen im Plenarsaal beschäftigt. Im Alltag eines Bürgers ist es ähnlich: Auch hier wird während der Arbeitszeit gerne mal gedaddelt und gezockt auf Handy & Co. Während einige Gratisspiele wie die kostenlose Freispiele von Winner Casino, verglichen von free-spins.net nutzen, lassen sich andere in den Pausen von Browser-Spielen und Casinospielen inspirieren und unterhalten.

Wo Spielen erlaubt ist und wo nicht

Was ist im Bundestag und am Arbeitsplatz erlaubt und was nicht? Das Hantieren mit einem Handy im Plenarsaal beispielsweise sorgte schon des Öfteren zu Diskussionen. Im Plenum ist den Abgebordneten folgendes verboten: Rauchen, Telefonieren, Essen oder Trinken, lautes Reden, Laptop-Nutzung sowie das Mitbringen von Tieren. Erlaubt hingegen sind das Versenden von SMS, das Nutzen eines Tablets, Zwischenrufe und das Bearbeiten von Akten. Und wie sieht das am „normalen“ Arbeitsplatz aus? Während der Arbeitszeit ist das Spielen am Computer, Handy oder Tablet eine Pflichtverletzung und gibt Anlass für eine Abmahnung. Wer dennoch weiter spielt, kann aus diesem Verhaltensgrund gekündigt werden. Allerdings: Die Richter an den Gerichten prüfen ganz genau. Denn: Wer immer gute Arbeit geleistet hat, dem wird nicht so schnell der Job gekündigt. Alternative Lösung für alle Spiele-Fans: Man kann ja auch in den Pausen, auf dem Weg zur Arbeit und erst recht Zuhause spielen, da hat jeder Zeit genug für Spielchen auf Handy & Co.

Der neu gewählte Bundestag

Auch wenn es im September Neuwahlen gab, so werden sich kaum die Gepflogenheiten der einzelnen Abgeordneten ändern. Das Einzige was sich ändern wird, ist die Sitzordnung. Denn in das Parlament müssen 79 Abgeordnete mehr hineinpassen. Die Handwerker haben bereits mit den Umbauarbeiten begonnen. Wie der Bund der Steuerzahler berechnet hat, kostet der neue Bundestag insgesamt rund 50 Millionen Euro mehr im Jahr. Mehr als 95.000Euro kosten alleine die 79 zusätzlichen Stühle für die Parlamentarier (designt vom italienischen Künstler Mario Bellini). Welche Partei neben welcher sitzen muss, bestimmt der Bundestagspräsident. Waren es früher noch 630 Parlamentarier, so sind es aktuell 709.

Die 709 Abgeordneten müssen eng zusammen sitzen unter der Berliner Reichstagskuppel. Der neue Bundestag ist dann der Größte und Teuerste in der Historie der Bundesrepublik. Der Grund für die vielen gewählten Abgeordneten ist das Wahlrecht, das zu Überhang- und Ausgleichsmandaten führen kann. Diese entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen.

Kurioses und Pannen bei Bundestagswahlen

Köln – Am Wahlsonntag gingen wegen hoher Wahlbeteiligung in mehreren Wahllokalen die Wahlzettel aus. 200 Kölner Wahllokale von insgesamt 800 hatten Nachschub geordert. Die Lösung des Problems kam mit einer regelrechten Taxi-Armada, die für Nachschub an neuen Stimmzetteln sorgte.

Elisabeth-Sophien-Koog – Hier wurde im Wohnzimmer der Bürgermeisterin gewählt, weil kein öffentliches Gebäude in ein Wahllokal umgerüstet werden konnte. Knapp 35 Wahlberechtigte mussten so in Schleswig-Holstein wählen gehen und wurden sogar mit hausgemachten Schnittchen belohnt.

Darmstadt – Der Wahlkreis 186 gab erst um 3 Uhr früh vom Landeswahlleiter das Endergebnis bekannt und verzögerte somit das Endergebnis für Hessen. Der Grund hierfür lag daran, dass das Ergebnis nicht übermittelt werden konnte, weil die aus dem entsprechenden Bezirk über Telefon übermittelten Quersummen zunächst nicht einleuchtend gewesen seien.

Guben – Im brandenburgischen Gefängnis landete ein betrunkener, weil er den Wunsch hatte, zur Bundestagswahl zu gehen. Der Mann war am Wahlsonntag kurz vor der Wahllokal-Schließung erschienen und bestand darauf zu wählen. Da er aber nicht die benötigten Wahl-Dokumente dabei hatte, wurde er aus dem Wahllokal verwiesen. Der Betrunkene beschwerte sich bei der Polizei, die schnell feststellte, dass der Mann wegen einer Gefängnisstrafe per Haftbefehl gesucht wurde.



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