Der Mutterschutz

Erstellt am 19. Februar 2013 von Feakadella

Das Mutterschutzgesetz erfasst alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es gewährt den Frauen einen besonderen Schutz für die Zeit der Schwangerschaft und für die Entbindung danach
Beschäftigungsverbot:
Wenn das Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Arbeit gefährdet ist besteht ein Beschäftigungsverbot
Ansonsten besteht ein Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor den Stichtag und acht Wochen nach der Entbindung.
Außerdem dürfen werdende Mütter nicht schwere körperliche Arbeit ausführen oder zur Mehrarbeit in der Nacht und Sonn- und Feiertagen herangezogen werden

Mutterschaftshilfe:
Schwangere Frauen haben eine Anspruch auf ärztliche Betreuung werdend der Schwangerschaft
Und Hebammenhilfe und auf Mutterschaftgeld nach der Schwangerschaft
Das Mutterschaftgeld wird in den Schutzfristen in Höhe von bisherigen Nettoeinkommen gezahlt
Elternzeit:
Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt des Kindes
Bis Vollendung des 3 Lebensjahr des Kindes haben Eltern ein Rechtsanspruch auf Elternzeit
Beide Elternteile werden separat betrachtet, beide Eltern können zeitweise gemeinsam in Elternzeit gehen
Voraussetzung ist das Kind wird selbst betreut und der Wohnsitz ist in Deutschland
In der Elternzeit darf der Elternteil nur 30 Stunden pro Woche Arbeiten er darf diese Zeit nicht überschreiten
Es besteht ein Kündigungsschutz in der Zeit der Elternzeit
Elterngeld:
Siehe Elternzeit
Finanzelle Unterstützung von Familien
Das Elterngeld ist max. 80% von den letzten Nettogehalt
12 Monate bekommt man das Elterngeld, es sollte aufgeteilt werden
Geht der Vater für zwei Monate in Elternzeit wird das Elterngeld für zwei Monate verlängert

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