Der missbräuchliche Kampf gegen den Missbrauch von Sozialversicherungen

Am 25. November stimmen die StimmbürgerInnen der Schweiz unter anderem über eine Gesetzesänderung ab, die den Sozialversicherungen weitgehende Befugnisse bei der Überwachung ihrer Versicherten einräumt. Die Vorlage wurde in Windeseile durch das Parlament gepeitscht, worauf in kürzester Zeit ein Referendum gegen die Anpassung zustande kam. Gesetzesvorlage wie Referendum sind auf besondere Weise entstanden, so dass es sich genauer hinzusehen lohnt.

Der missbräuchliche Kampf gegen den Missbrauch von Sozialversicherungen

Der Grundstein dieser Abstimmung legte vor rund zwei Jahrzehnten die SVP, die Schweizerischen Volkspartei. Sie brachte den Begriff des Sozialmissbrauchs und des Schmarotzertums aufs politische Tapet, nachdem diese Begriffe wegen ihres Gebrauchs durch die Nazis jahrzehntelang verpönt gewesen waren. Begriffe sind das eine, die politische Agenda ist das andere. Und die politische Agenda, die – damals wie heute – mit dem Begriff des Sozialmissbrauchs und des Schmarotzertums verbunden ist, erzählt die Geschichte einer Allgemeinheit – des Volkes –, die durch jene, welche staatliche Leistungen beziehen, ausgenutzt und geschwächt wird, besonders durch jene, welche solche Leistungen in betrügerischer Absicht beziehen. Doch alle – und das ist der Kern der Erzählung – stehen zunächst unter Verdacht. Denn staatliche Leistungen zu beziehen, ist grundsätzlich des Teufels – und Ausdruck von Schwäche oder Gier. Es ist die Erzählung des Sozialdarwinismus, in welcher der Schwache im Grunde kein Recht zu überleben hat.

So schlimm wie Terrorismus

Wen wunderts, dass Sozialmissbrauch heute zu den schwereren Verbrechen zählt, fast so verwerflich wie Terrorismus? Und das ist nicht übertrieben, wenn man die Änderungen des Sozialversicherungsrechts betrachtet, die im Eilverfahren durchs Schweizer Parlament geboxt wurden und nun zur Abstimmung stehen. Den Versicherungen – und nicht etwa der Polizei oder der Strafjustiz – werden weitgehende Befugnisse bei der Überwachung ihrer Versicherten zugestanden. Sie können bei Verdacht Detektive auf sie ansetzen, die zu Beweiszwecken Foto- und Videoaufnahmen anfertigen und für begrenzte Zwecke Drohnen und GPS-Peilsender einsetzen können – wie in einem schlechten Agentenfilm. Einzig der Einsatz von Peilsendern braucht eine richterliche Genehmigung. Anders bei Verdacht auf Terrorismus. Hier braucht die Polizei grundsätzlich eine richterliche Genehmigung, bevor sie überwachen darf …

Die Gesetzesänderung entstand, nachdem die Versicherungen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zurückgepfiffen worden waren, weil sich herausstellte, dass die bisherigen gesetzlichen Grundlagen für die Überwachung in keiner Weise genügten. Die Überwachungen wurden daraufhin gestoppt und die Gesetzesänderungen in aller Eile ins Parlament gebracht, wie man munkelt, direkt ausformuliert durch die Versicherungen. Das Tempo ist rekordverdächtig. Und wie sich nun herausstellt, hat darunter auch der Gesetzestext gelitten, der teilweise ungenau formuliert ist und insbesondere die Kompetenzen der Versicherungen und die Mittel, die sie bei der Überwachung zur Verfügung haben, im Schwammigen lässt.

Das Referendum

Dieses Vorgehen und was dabei herauskam, hat einige Menschen so empört, dass sie spontan ein Referendum ins Auge gefasst haben. Doch Empörung und Spontaneität reichen nicht, um ein Referendum auf die Beine zu stellen. Dazu braucht es mindestens 50’000 Unterschriften, einen langen Atem, viel Geld – und ein sexy Thema. Und dann braucht es noch ein wenig Glück, im aktuellen Fall indem sich zur rechten Zeit die richtigen Leute getroffen haben: Die Autorin Sibylle Berg steuerte etwas Prominenz und ihre Cleverness bei, der Basler Kampagnen-Freak Daniel Graf Erfahrung und Neugier für die Kampagnenarbeit im Internet und den sozialen Medien und der umtriebige Student Dimitri Rougy seine kluge Umtriebigkeit. Sie sammelten auf der Plattform We Collect Unterschriften, um auszuloten, ob ein Referendum auch nur den Hauch einer Chance hätte – und gegen das Versprechen, eine bestimmte Anzahl Unterschriften für das Referendum zu sammeln und/oder einen bestimmten Geldbetrag zu dessen Gunsten zu spenden. Erst als 5’000 Zusagen zusammen waren und ein Erfolg absehbar wurde, ergriffen die paar Aktivisten ohne Partei oder grösseren Verband im Rücken und ohne gefüllte Kriegskasse das Referendum. Zu ihnen stiess dann noch der Rechtsanwalt Philip Stolkin. Prompt kamen in kürzester Zeit die nötigen Unterschriften zusammen – mit dem Resultat, dass wir am 25. November über die Gesetzesänderung abstimmen können und über die Details der Vorlage schweizweit mehr diskutiert wird, als den Verfassern der Gesetzesänderung lieb sein kann.

Die Gesetzesänderung

Die Sozialversicherungen – hauptsächlich Invalidenversicherung und Unfallversicherungen, zudem Krankenkassen und AHV – sollen künftig die BezügerInnen ihrer Leistungen verdeckt observieren lassen können. Dazu werden die gesetzlichen Grundlagen angepasst – eben mit der umstrittenen Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts. Besonders umstritten daran ist zunächst, dass die Versicherungen überhaupt Observationen ohne richterliche Genehmigung anordnen können. Da Versicherungsbetrug eine strafbare Handlung ist, gehört dessen Ahndung nach Auffassung der Gegner der aktuellen Gesetzesänderung grundsätzlich in die Hände der Strafbehörden, wo eine Observation im Verdachtsfall von einem Richter genehmigt werden muss.

Ohne mich in Details zu verlieren, sei angemerkt, dass zum Beispiel umstritten ist, ob Drohnen zur Überwachung eingesetzt und ob Privaträume vom öffentlichen Grund aus beobachtet werden dürfen. Weitere Details zu der strittigen Auslegung der Gesetzesänderung können hier nachgelesen werden. Mich treibt die Frage um, was überhaupt der Sinn solcher Schnüffeleien sein kann. Was ist gewonnen, wenn ein Sozialdetektiv eine depressive Person beim Lachen filmt – oder einen IV-Rentner beim Sammeln von Unterschriften fürs Referendum gegen Sozialdetektive? In beiden Fällen führt die Beobachtung zu keiner sachgerechten Einschätzung der Anspruchsberechtigung.

Aber zu einer Gängelung der Versicherten. Und das ist die Frucht der jahrzehntelangen Verunglimpfung der BezügerInnen staatlicher Leistungen – zum Beispiel von IV-RentnerInnen – durch rechtsbürgerliche Kreise. Das ewige Gekeife von Sozialbetrug und Rentendiebstahl steht in keinem Verhältnis zur Wirklichkeit der Sozialversicherungen und zum Ausmass des Betrugs. Es wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Und das nicht einmal gezielt, sondern wie beiläufig aus der Hüfte.


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