Der Kunde ist König und der Patient Kaiser
In der Regel ist es der Objektivität nicht zuträglich, wenn man “aus aktuellen Anlass” Gesetze beschließt oder Blogs schreibt, jedoch passen meine heutigen Erlebnisse sehr gut zu einer aktuell wieder aufgewärmten Debatte über die Existenzberechtigung von Apotheken bzw. ob auch Drogerieketten rezeptpflichtige Medikamente vertreiben dürfen.
http://derstandard.at/1336697977977/Liberalisierung-Medikamente-aus-dem-Drogeriemarkt
Erlebnisbericht: 26.5.2012 vormittags Apotheke Kaiserkrone Wien Mariahilf, die Speerspitze “Alternativer Medizin mit Schwerpunkt Homöopathie” http://wp.me/p1kfuX-8D)
Geschäftsraum wie immer rammelvoll, Geschlechtsverhältnis der Kunden etwa Frauen:Männer = 9:1
Das Verhältnis von verschreibungspflichtigen Medikamenten und dem Rest (Homöopathie, Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel, Badezusätze, Aromathapie, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Medizin, Tibetische Medizin, Ayurveda, Massageöle …. etc.) im Gesichtsfeld des Kunden etwa: 1:99.
Gesprächsfetzen der Kundengespräche vor mir:
Zwei verbreitete und rezeptpflichtige Medikamente: “haben wir leider nicht lagernd, müssen wir bestellen”.
Ein “alternativmedizinisches” Produkt: “Das bekommen Sie nur in den Rat und Tat Apotheken (http://www.rat-tat.at/), nicht bei uns, denn sonst müssten wir dort einen Mitgliedbeitrag zahlen, ich könnte ihnen aber etwas aus unserem Sortiment anbieten“.
Rezeptgebühr wurde eingehoben, obwohl auf dem ordentlich ausgefüllten Spitalsrezept ersichtlich war, dass Patientin von der Rezeptgebühr befreit war.
Es wurde ein Kunde (nicht der Patient) gefragt, ob denn dem Patienten die Einnahmefrequenz klar wäre, obwohl aus der Zusammenstellung des Rezepts klar war, dass es sich hier um die Medikamente für eine betagte, unter schwerer antipsychotischer Medikation stehende Person handeln musste.
Bei keinem Verkaufsgespräch erfolgte irgendeine Beratung der Kunden hinsichtlich Nebenwirkungen und Einnahmemodalitäten, die immer als Berechtigung dafür angeführt wird, dass rezeptpflichtige Medikamente nur in Apotheken und durch speziell geschultes Personal abgegeben werden dürfen.
Ein rezeptpflichtiges Medikament wurde ohne dass es sich um eine Notfallsituation gehandelt hat ohne ärztliche Verschreibung gemeinsam mit einem ebenfalls privat bezahlten nichtverschreibungspflichtigen Mittel abgegeben. Die Indikation wurde nicht hinterfragt, es erfolgte keine Beratung.
Link: Rezeptblog.at “Übrigens e-Medikation und Arzneimittelsicherheitsgurt haben nur den einen Hintergrund (Patientensicherheit ist es nicht!): Die Apotheken brauchen einen USP, der ihre Privilegien schützt!” http://fb.me/1MlxBHNCk