An und für sich hatten sich die Terroranschläge in Europa bereits lange angekündigt, als islamistische Extremisten bereits vor Jahren ankündigten, dass die im Nahen Osten “kriegsführenden Länder” wie England, Frankreich und Deutschland eine Antwort zu erwarten haben. Jetzt ist die Ankündigung in Paris Realität geworden.
Anzunehmen, dass völkerrechtswidrige Kriege wie im Irak, Drohnenmorde mit langen, mehr als fragwürdigen “Todeslisten” mit Namen, bei denen allenfalls ein vager Verdacht vorliegt, ohne Antwort bleiben würden, wäre reichlich naiv. Nachdem sich viele junge Rekrutierte in Europa auf den Weg gemacht hatten, um sich an den Waffengängen im Nahen Osten zu beteiligen, fiel es den militanten Extremisten immer leichter, ihre lange gehegten Absichten zu verwirklichen.
Dass die Anschläge in Paris nichts mit dem ISLAM zu tun haben sollen, klingt aus dem Mund von Präsident Hollande eher hilflos, weil die “offizielle Politik” des Westens die oben angedeuteten Zusammenhänge mit ihrer terroristischen Logik im Sinne einer Antwort nicht öffentlich diskutiert werden soll. Und selbst der Begriff ISLAM ist für die Analyse der eigentlichen Problematik völlig ungeeignet, weil undifferenziert, da es eine einheitliche Auslegung des Glaubens, anders als beispielsweise im Christentum mit Blick auf die katholische Kirche, nicht gibt.
Neu an den Terror-Aktionen scheint zu sein, dass die Singularität von Anschlägen/Aktionen offenbar der Vergangenheit angehört; auch zukünftig dürfte mit mehreren gleichzeitigen Aktionen zu rechnen sein, was die Polizeiarbeit nicht unerheblich erschweren dürfte.
Dass die Morddrohnen, Guantanamo, Abu Ghraib sowie die Mohammed-Satiren, um nur einige wenige Anhaltspunkte zu nennen, reichlich Stoff für Hass und den Willen, “terroristische Antworten” darauf zu finden, liefern, liegt auf der Hand. An und für sich ist es andererseits erstaunlich, dass die Ursachenanalyse in den westlichen Medien so gut wie nicht vorkommt. Es bleibt bei den bekannten GUT-BÖSE-Kategorien, bei denen westliche Politiker anscheinend jedes Nachdenken darüber scheuen, welche Ursachen solche Anschläge haben könnten.
Zwar wird auch in Deutschland bezogen auf die Mohammed-Satiren die Meinungsfreiheit betont, die FREIHEIT ganz allgemein, geradezu beschämend ist allerdings, dass die, beginnend mit dem Grundgesetz, im Rechtssystem verankerten “Grenzen der Freiheit” in der Öffentlichkeit unerwähnt bleiben. Hier zeigt sich, wie tendenziös einmal mehr die Berichterstattung ist, wie sie PEGIDA zu Recht anprangert.
Denn die Freiheit des EINEN findet seine Grenzen in der Freiheit des ANDEREN bzw. seines Anspruches, seine Freiheitsrechte zu wahren.
Die grenzenlose Freiheit, wie sie zuweilen bei der Beurteilung der Satire-Abbildungen von Medien und Politik dargestellt wird, gibt es in Wirklichkeit nicht. Vielmehr ist immer abzuwägen, ob die RECHTE der ANDEREN nicht übermäßig beeinträchtigt werden; eine Abwägungsnotwendigkeit, die in der öffentlichen Diskussion kaum vorkommt.
Dass solch eine Abwägungsnotwendigkeit bei politischer Satire kaum gesehen wird, mag ja noch verständlich sein. Dass aber bei bekanntem “Unrechtsempfinden” streng religiöser Muslime aus deren Sicht leicht Grenzen überschritten werden, sollte zumindest zur Kenntnis genommen werden. Dabei könnte es hilfreich sein, einmal über die deeskalierende Wirkung von Toleranz nachzudenken, denn das Bestehen auf einer zuweilen grenzwertig erscheinenden Rechtslage kann zu unerwünschten Reaktionen führen und die FREIHEIT bzw. Rechte unbeteiligter Dritter massiv in Mitleidenschaft ziehen. Zu postulieren ist eine Freiheit, deren Ausübung die naheliegenden Reaktionen berücksichtigt, damit nicht am Ende Unbeteiligte einen nicht unerheblichen Schaden davontragen, der mit dem Besehen auf die vermeintliche Rechtsposition nicht in Einklang zu bringen ist. Damit wird keineswegs die FREIHEIT, auch nicht die Pressefreiheit, in Frage gestellt, wenn es um den verantwortlichen Umgang mit der Freiheit geht.
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. EGMR, 2004, Seiten 2647 ff.) hervorgehoben hatte, dass die Pressefreiheit nicht rücksichtslos gegen andere Menschenrechte durchgesetzt werden darf. Das dürfte auch bezogen auf das Grundrecht der Religionsfreiheit nach Artikel 4 Grundgesetz abzuwägen sein.
Leider sind Grundsatzentscheidungen der obersten Gerichte bis heute Mangelware. Die bekanntgewordenen Verfahren betrafen im Wesentlichen die Abwägung individueller und kollektiver Rechtsgüter im Sinne einer kasuistischen Betrachtungsweise.
Das vermochte bisher bei der Diskussion der Schranken der Meinungsfreiheit nicht befriedigen, weil es an einer rechtsdogmatischen, rechtssystematischen und rechtstheoretischen haltbaren Bestimmung der Stellung der Meinungsfreiheit und ihrer Schranken mangelt.
Diese wenigen Hinweise sollen nur aufzeigen was davon zu halten ist, wenn aktuell Politiker und Medien über die Pressefreiheit fabulieren und jeden Hinweis auf die nach wie vor ungeklärten Schranken, die auch c.p. bei der Satire zu ziehen sind, vermissen lassen.
Es wäre also an der Zeit, dass sich das BVerfG im oben skizzierten Sinne grundlegend mit der Frage der Schranken der Meinungsfreiheit auseinandersetzt.
Dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten sich jetzt mit der ansteigenden Terrorgefahr auseinandersetzen müssen liegt unter Anderem daran, dass die dominierende Bündnistreue, aus deutscher Sicht eher eine Vasallentreue, von den ungeklärten bzw. unterdrückten Grundsatzfragen abgelenkt hatte. Dass die Mitwirkung deutscher Stellen bei der Auffindung von Zielpersonen zum Einsatz der US-Morddrohnen noch nicht einmal dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt wurde, zeigt die Rechtsferne der Bundesregierung auf. Klar ist, dass nach Grundgesetz die Mitwirkung bei Tötungen ohne jedweden “rechtsstaatlichen Hintergrund” (Rechtsverfahren, Gerichtsbeschlüsse, Anhörung, …) nicht erlaubt ist. Kein Wunder, dass die Bundesregierung seit Monaten daran arbeiten lässt, wie die Zuständigkeit des Bundestages für solche Fragen, auch im Umfeld des Einsatzes der Bundeswehr, abgeschafft werden kann.
Das Verhalten kann insgesamt nur als demokratiefeindlich beurteilt werden, ganz zu schweigen von der strafrechtlichen Beurteilung. Der bloße Verdacht reicht aus, um Menschen im Nahen Osten töten zu lassen, selbstredend unter Inkaufnahme nicht vermeidbarer Kollateralschäden.
Wer annehmen will, dass solche und ähnliche Verhaltensweisen nicht irgendwann zu Gegenreaktionen führen müssen, der ist bestenfalls auf die Propaganda der Mainstreammedien hereingefallen, die solche Straftaten nicht beim Namen nennen bzw. sogar noch begrüßen.
Demokratieanspruch und Demokratiewirklichkeit klaffen inzwischen weit auseinander, insbesondere bei Militäreinsätzen der NATO.
Die westlichen Regierungen handeln in einer Art “rechtsfreiem Raum”. Die Empörung und Erschütterung ist anscheinend groß, wenn die Gegenseite den KRIEG nach Europa trägt, obwohl an und für sich aus den unterschiedlichsten Gründen die Reaktion zu erwarten war.
PEGIDA erhebt den Anspruch, die lange ignorierten GRUNDSATZFRAGEN endlich zu diskutieren und daraus Entscheidungen abzuleiten. Politik und Medien fürchten sich davor, die mündigen Bürger zu Wort kommen zu lassen, damit nicht das jahrzehntelang anhaltende Versagen offenkundig wird.
Aber ohne die Diskussion und Beantwortung einiger grundlegender Fragen dürfte die sich abzeichnende Entwicklung des Terrors in Europa eskalieren.
Die Konsequenzen der US-Hegemonialpolitik, vielfältiger Menschenrechtsverletzungen, der Brüche des Völkerrechts und die Politik der Morddrohneneinsätze sind nunmehr auch von den beteiligten Europäern zu tragen.
Kurioserweise hat es den Anschein, dass die bisher treibenden Energiefragen nach und nach in den Hintergrund treten, auch weil die US-eigenen Vorkommen (Fracking) sprudeln. Nicht von ungefähr sollen sich deshalb die Europäer stärker im Nahen Osten engagieren. Eine Art Danaergeschenk?