Der Kollege und der Arbeitsschutz

Lieber Kollege der Allgemeinmedizin,
ich führe gerne, wie viele meiner kinderärztlichen Kollegen, die Arbeitsschutzuntersuchungen für die Jugendlichen durch, bevor diese mit ihren Ausbildungen beginnen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und wird fürstlich (ca. zwanzig Euro) entlohnt. Oft sind auch Untersuchungen junger Frauen dabei, die in einer Arztpraxis als Medizinische Fachangestellte lernen möchten.

Berücksichtigen muß ich dabei die Infektionsgefahr im gesundheitlichen Bereich, nehme eventuell Blut ab, um durchgemachte Erkrankungen zu checken (z.B. Zytomegalie oder Parvovirus), die sich Angestellte in Arztpraxen gerne mal “holen” und überprüfe immer den Impfstatus der angehenden Auszubildenden. Klassisch empfohlene Impfungen (neben der üblichen STIKO-Empfehlung) sind dabei Hepatitis A und B, letztere in der Regel Teil des Impfschemas beim ehemaligen Säugling (jetzt angehender Azubi), erstere nur Empfehlung bei Reisen oder eben bei Kontakt mit Patienten.

Jetzt geht´s also um Melanie, bei der ich die Jugendarbeitsschutzuntersuchung gemacht habe. Ihre Blutwerte ergaben einen guten Schutz gegen alle möglichen Erkrankungen und ihr Impfschutz ist komplett (kein Wunder, ich kenne Melanie seit der Geburt). Was fehlt, ist die Hepatitis-A-Impfung, ein Titer ist auch nicht zufällig vorhanden.

Achja, da fällt mir nochwas ein, aber das wissen Sie bestimmt: Die Hepatitis-A-Impfung Ihrer Mitarbeiter, also auch Ihrer zukünftigen Auszubildenden, ist Sache des Arbeitgebers. Nicht Sache der Jugendlichen, nicht Sache des betreuenden Arztes und schon gar nicht Sache der Krankenkasse. Ihre Auszubildende, Ihre Verantwortung, Ihre Impfung, Ihre Spritze, Ihr Geld! Hepatitis A muß man übrigens zweimal impfen, um einen guten Schutz zu erreichen – das kostet Sie einen guten Hunderter aus der Portokasse, das sollte Ihnen der Schutz Ihrer Auszubildenden wert sein.

Nun zu Ihrem Anliegen: Nein, tut mir leid, ich kann das nicht auf Krankenkassenkarte abrechnen und damit die Gesetzliche Krankenkasse belasten, denn das schließt die KBV grundsätzlich aus. Sie meinen, ich könne ja so tun, als ob Melanie einen Urlaub in Südostasien plane? Naja. Ganz abgesehen davon, dass das gar nicht wahr ist, wäre es eine Reiseimpfung, die dann die Patientin selbst tragen muß. Die Krankenkasse würde das dann ja vielleicht aus Kulanzgründen ersetzen? Mag sein. Trotzdem Betrug.
Hübsch auch Ihr Vorschlag, wir könnten doch einfach Tw.in.rix impfen, also die Kombi aus Hepatitis A und Hepatitis B. Das wird ja in manchen Bundesländern (so auch unserem) von den Krankenkassen bezahlt…
Sie hatten aber schon gesehen, dass Melanie bereits gegen Hepatitis B geimpft ist? Ja? Macht nichts? Viel hilft viel? Naja, nochmal: Ich bin ja ein fleißiger Impfer, aber etwas zu impfen, was bereits geimpft wurde und einen Antikörpertiter von fetten 1000 IE/L produziert hat … Och nö.

Ich fürchte, das müssen Sie wohl selbst berappen.
Das finden Sie jetzt unkollegial? So sehr, dass Sie den Hörer auflegen?
Hallo? Halloo?


Einsortiert unter:praxissachen, sonstsachen Tagged: Azubi, Hepatitis A, Hepatitis B, Jugend, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, jugendliche, kollegen

wallpaper-1019588
Was ist ein Flow-Zustand und welche Vorteile bietet er?
wallpaper-1019588
[Session-Life] „Picture my Day“ Day #2024 ~ November
wallpaper-1019588
Wege, wie ihr bei eurer München-Reise Geld sparen könnt
wallpaper-1019588
Dezember-Veröffentlichungen 2024 von Tokyopop im Überblick