Der Kaiser ging, seine furchtbaren Juristen aber blieben im Amt

CoverNach gut 40 Jahren habe ich wieder einige Bücher aus der Feder von Rechtsanwalt Friedrich Karl Kaul (1906 – 1981) zur Hand genommen. Kaul war in beiden deutschen Staaten als Anwalt zugelassen und fungierte u.a. als Nebenkläger im 1. Frankfurter Auschwitzprozess (1963 – 1965). Friedrich Karl Kaul befaßte sich neben seiner Anwaltstätigkeit intensiv mit deutscher Justizgeschichte und publizierte darüber vor allem in seinen Pitavalreihen.

Die beiden ersten Bände des Pitavals der Weimarer Republik befaßten sich mit Schilderungen von politischen und wirtschaftlichen Prozessen jener Jahre. Sie zeigen die Kontinuität deutscher Justizgeschichte, sind Beispiele für deutlich sichtbare Klassenjustiz: Drakonische Strafen für “Vergehen” linksstehender Menschen – insbesondere wenn sie Arbeiter oder gar arbeitslos sind, dagegen mildeste Urteile und Freisprüche für die politische Rechte, selbst wenn es sich bei diesen um Mord und Totschlag gehandelt hatte.

Aber auch bei den Fällen im dritten Band “Es knistert im Gebälk”, denen scheinbar nur rein private Motive zugrundelagen, zeigte sich die “rechtsstaatliche Justiz” der “ersten deutschen Demokratie” unbarmherzig, wenn es um sogenannte kleine Leute ging.

Ja, der Kaiser war 1918 gegangen (wenngleich nicht freiwillig), aber seine furchtbaren Staatsanwalte und Richter waren trotz Novemberrevolution und republikanischer Verfassung im Amt geblieben und setzten ihre “Rechtsprechung” nun “im Namen des deutschen Volkes” fort… Und sie blieben stets ihrer obrigkeitssataatlichen – ihrer reaktionären – Gesinnung treu. Nicht nur “in Weimar”, sondern ganz besonders im nachfolgenden dutzendjährigen Reich. Und wer dann noch nicht aus Altersgründen pensioniert war, der durfte auch später noch wacker “Recht sprechen”.

Aus der Fülle der von Kaul angeführten exemplarischen Fälle sei der nachfolgende ungekürzt zitiert:

“Geht da, fünf Jahre bevor Hitler in Deutschland regiert, der Arbeiter Engmann in Breslau an einem Sonntagvormittag zu seinem Friseur, um sich rasieren zu lassen. Eigentlich muß der Friseur sein Geschäft der gesetzlich vorgeschriebenen Sonntagsruhe wegen geschlossen halten. Da er aber weiß, daß Engmann an Werktagen schon vor Tagesanbruch zur Arbeit gehen muß und erst spätnachts wieder heimkommt, läßt er – wie man so zu sagen pflegt – ‘fünf gerade sein’. Aus Gefälligkeit – nur aus Gefälligkeit, wie er dem alten Bekannten gegenüber noch ausdrücklich erklärt – rasiert er Engmann. Dieser legt beim Abschied aus Anstand 15 Pfennig “Trinkgeld” auf den Ladentisch. Dann bedankt er sich herzlichst für die Gefälligkeit und geht seiner Wege.

Doch ein mißgünstiger Konkurrent des Friseurs bemerkt, wie Engmann den Laden verläßt. Flugs erstattet er Anzeige gegen den Zunftbruder wegen “Bruchs der Sonntagsruhe”. Auf Grund dieser Anzeige wird ein Strafverfahren gegen den Friseur durchgeführt, bei dem dieser bestreitet, die Sonntagsruhe gebrochen zu haben.

Der als Zeuge herbeigerufene Arbeiter Engmann bestätigt, daß ihn der Friseur nur aus Gefälligkeit rasiert und dafür nichts genommen habe. Die Richtigkeit dieser Aussage muß er beschwören: ‘So wahr mit Gott helfe!”

Auf diesen Schwur hat der Staatsanwalt nur gewartet. Wegen der 15 Pfennig, die Engmann entgegen seiner beschworenen Aussage dem Friseur doch gezahlt hat, erhebt er gegen den Arbeiter Anklage auf Meineid.

Vor dem Breslauer Schwurgericht beteuert Engmann, nun selbst Angeklagter, seine Unschuld. Die 15 Pfennig, die er auf den Ladentisch des Friseurs hingelegt hat, stellten doch keine Vergütung für die Rasur dar. Sie waren bloß als Trinkgeld gedacht, als nichts anderes.

Doch das hilft dem Arbeiter Engmann nichts. Im Oktober 1928 verurteilt ihn, der noch nie etwas mit Gerichten zu tun gehabt hat und völlig unbescholten ist, das Breslauer Schwurgericht zu einem Jahr Zuchthaus und zwei Jahren Ehrverlust! In Hinblick auf die Höhe der Strafe wird er noch im Gerichtssaal verhaftet, alles wegen 15 Pfennig, die sonntags ‘während der Kirchzeit’ als Trinkgeld für eine Rasur gegeben wurden.” (S. 95/96)

Hier erübrigt sich wohl jeglicher Kommentar.

SRK

Friedrich Karl Kaul: Der Pitaval der Weimarer Republik, Band 3: Es knistert im Gebälk. 384 S. Hardcover. Verlag Das neue Berlin. Berlin 1961 (Die Bände 1 und 2 erschienen bereits 1953 und 1954 – alle drei sind noch antiquarisch erhältlich.)

[Erstveröffentlichung Freigeist Weimar]


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