Der Islam gehört zu Deutschland…

Von Fritze

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

In Berlin wurde die bisherige Ausländerbehörde in „Landesamt für Einwanderung“ umbenannt, die Umbenennung der Behörde wurde von der Bundeskanzlerin feierlich vollzogen.

Jetzt müssen nur noch die Friedhöfe, auf denen die Opfer von ausländischen Gewaltverbrechern bestattet werden in „Ruhestätten für Anti-Multi-Kulti-Querulanten“ umbenannt werden, dann sind beide Institutionen korrekt bezeichnet.

Inzwischen müssen sich Deutsche ohne Migrationshintergrund von Ausländern grundlos anspucken lassen (wie gerade in Oldenburg geschehen) und dürfen sich darüber nicht beschweren und falls sie das trotzdem tun, haben die Ausländer das Recht, den ungläubigen Untermenschen in die Bewusstlosigkeit zu prügeln und zu treten und wenn er danach stirbt, ist es auch nicht weiter schlimm.

Wenn aidsverseuchte Ausländer Frauen vergewaltigen obwohl sie wissen, dass sie HIV infiziert sind ist das kein Straftatbestand, das Amtsgericht München hat gerade einen friedfertigen Flüchtling aus Uganda freigesprochen, obwohl er nach deutscher Gesetzgebung ein Gewaltverbrechen begangen hat. Damit Sie nicht unwissentlich auf einer „Ruhestätte für Anti-Multi-Kulti-Querulanten“ verbuddelt werden hier die Erklärung für die unterschiedlichen Rechtssysteme:

Der damalige Innenminister und heutige Präsident des deutschen Bundestages namens Wolfgang Schäuble hat im Jahr 2006 auf Anordnung der Bundeskanzlerin Angela Merkel eine deutsch-islamische Institution mit der Bezeichnung „Islamkonferenz“ gegründet, die immer noch existiert. In den Gründungsstatuten wurde festgelegt, dass der Islam zu Deutschland gehört. Am 03.10.2010 bestätigte der damalige Bundespräsident Christian Wulff in seiner Rede zum 20. Jahrestag der deutschen Einheit nochmals, dass der Islam zu Deutschland gehört und die deutsche Bundeskanzlerin zeigt durch ihr politisches Verhalten täglich, dass der Islam zu Deutschland gehört.

Umgekehrt ist es leider nicht so, es gibt keinerlei Vereinbarungen zwischen den islamischen Oberhäuptern und deutschen Regierungsmitgliedern, dass Deutschland zum Islam gehört und dadurch die deutsche Bevölkerung in ihrer Heimat die selben Rechte hat, wie die in Deutschland lebenden Muslime, ob das Verbot der nach islamischem Recht erlaubten Bigamie, oder das Recht zur Eheschließung mit Minderjährigen, ob Beschneidungen von Säuglingen, oder das Schächten von Tieren, Recht wird in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen, wobei die deutsche Bevölkerung das Nachsehen hat.