Der Grundbucheintrag

Ein Grundstück oder Haus kauft man in Deutschland nicht mal eben so, wie zum Beispiel eine Zeitschrift am Kiosk. Es gibt hierbei gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen. So ist ein notariell beglaubigter Kaufvertrag notwendig. Die Eigentumsübertragung erfolgt durch den Grundbucheintrag.

Welche Folgen hat der Grundbucheintrag?

Mit dem Eintrag im Grundbuch wird der Käufer auch nach außen hin zum Eigentümer des Grundstücks. Vorher gehört es offiziell noch immer dem Verkäufer, da dieser noch im Grundbuch eingetragen ist. Die Kosten für den Grundbucheintrag weist in der Regel der Notar in seiner Rechnung mit aus. Sie macht hierbei fast die Hälfte der Rechnung aus.

Die Gebühr für die Eintragung im Grundbuch kann in eine Eintragungsgebühr für den Eigentümerwechsel und eine Vollzugsgebühr aufgeteilt werden. Zusätzlich kann bei der Eintragung gleich eine Grundschuld mit eingetragen werden. Somit gibt es den Kauf mit Eintragung einer Grundschuld und den Kauf ohne Eintragung einer Grundschuld.


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