Der „grosse Bruder“ kehrt zurück

Nach dem Aufschrei von Krankenkassen, Apotheken und Spitälern hat das BAG eingesehen, dass das Verbot ein ziemlich kurzsichtiger Entscheid war und erlaubt nun wieder, dass die kostengünstigeren Grosspackungen die nicht in der Grundversicherung sind trotzdem dort abgerechnet werden können. Lies hier nach um was es ging: Der „grosse Bruder" ist gestorben

Bern, 24.06.2019 - Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) akzeptiert die Vergütung der Kosten für bestimmte Grosspackungen von Arzneimitteln (Grand-Frère Packungen) durch die Krankenversicherer bis zum 30. Juni 2020, damit keine höheren Kosten entstehen. Es handelt sich um eine Übergangslösung, bis die Vergütung dieser Packungen definitiv geregelt ist.

Auch sie haben gemerkt, dass das zu einer Kostensteigerung führte. Sicher, die Spitäler die nun wieder teure Gross-Packungen auf mehrere Patienten verteilen können, sind da mehr betroffen, aber ich bin in der Apotheke froh, dass ich wieder grosse Becozym, Magnesiocard, Aerius, Excipial, Perenterol und Ritalin in den Grosspackungen abgeben darf.

Das Ziel ist (und ich hoffe, das klappt in einem Jahr), dass die Grosspackungen ganz offiziell in die SL Liste, also in die von der Grundversicherung vergüteten Präparate aufgenommen werden. Damit habe ich dann auch kein Problem mehr.

Es bleibt halt abzuwarten, ob die Firmen das wollen. In der SL werden die Preise „fremdbestimmt", das BAG schreibt sie vor. Theoretisch können sie bei den Nicht-gelisteten Präparaten (NLP) die Preise selber machen und anpassen. Da kam es auch schon vor, dass die Grosspackungen dann auf einmal NICHT mehr kostengünstiger waren. Siehe hier: Kein „grosser Bruder" mehr


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