Der feine Unterschied zwischen Gott und den Menschenrechten von Thomas Baader
Michael Blume, Co-Autor des Buches "Gott, Gene, Gehirn - Warum Glaube nützt" präsentiert uns auf seinem Blog eine bahnbrechende Erkenntnis. Und das klingt dann so:
Immer mehr Leuten dämmert: Die "Existenz" Gottes ist nicht empirisch beweisbar, die "Existenz" von Menschenrechten oder einem "Sinn im Leben" aber auch nicht. Wir wissen ja kaum, was mit diesen Begriffen genau gemeint sei! Ja, Gott ist nicht beweisbar. Menschenrechte auch nicht. Was aber doch einigermaßen beweisbar ist, ist die Tatsache, dass die meisten Menschen auf der Welt eher ungerne gefoltert, ermordet, zwangsverheiratet, genitalverstümmelt oder versklavt werden wollen.
Aus diesem Befund wiederum ergeben sich auf recht logische Weise die Menschenrechte. Woraus ergibt sich hingegen die Vorstellung von Gott? Ursprünglich wohl aus der Beobachtung von Naturphänomenen, die sich Menschen in früheren Zeiten nicht erklären konnten (Blitze, Sonnenfinsternisse, Vulkanausbrüche) sowie aus dem Wunsch des Menschen, die Dinge, die er nicht beeinflussen kann, durch ein Gebet zu einem höheren Wesen vielleicht doch beeinflussen zu können ("Lieber Gott, lass mein krankes Kind nicht sterben"). Wer nun dennoch an Gott glauben möchte, weil er anderer Meinung ist, darf das in einem Rechtsstaat auch gerne tun (übrigens ein Menschenrecht, genauso wie das Gegenteil). Wenn aber Michael Blume nicht weiß, was mit dem Begriff Menschenrechte "genau gemeint" ist, dann sollte einfach mal ein paar entsprechende Bücher lesen, die über die Frage, "warum Glaube nützt", hinausgehen. Vielleicht dämmert es dann: Die Anbetung eines höheren Wesens ist immer Teil eines Kultes. Die Einhaltung von Menschenrechten nicht.