der feind des terrors ist freiheit

deshalb darf man sie nicht einschränken. wenn die exekutive grundrechte als hemmschuh empfindet, dann ist was faul

für manche mag es logisch erscheinen, wenn die französische regierung offiziell den europarat davon in kenntnis setzt, dass sie unter berufung auf artikel 15 (abweichen im notstandsfall) die menschenrechtskonvention teilweise aussetzt. (siehe artikel im standard) sogar genugtuung in der bevölkerung kommt vor. endlich – so der eindruck – wird die politik etwas effektives gegen den terror unternehmen und hart durchgreifen. verhaftungen und hausdurchsuchungen von gerade mal verdächtigen ohne richterlichen beschluss – das scheint harmlos zu sein. ist es das wirklich?

ausgerechnet in jener stadt, in der die generalversammlung der vereinten nationen am 10. dezember 1948 die un-menschenrechtscharta genehmigt und verkündet hat, werden nun nach den jüngsten terroranschlägen ebendiese menschenrechte vorübergehend “ausgesetzt”. damit ergibt sich die pariser regierung der hauptforderung der terroristen. denn jene freiheiten und grundrechte, die eben gerade durch die erklärung der menschenrechte garantiert werden, sind die grundsäule unserer demokratischen ordnungen. wenn diese freiheiten nur zu schönwetterzeiten gelten und schnell mal abgedreht werden können, war der terror erfolgreich.

situationselastische grundrechte

es scheint im trend zu liegen, unverrückbares, grundsätzliches einfach bedarfsorientiert oder situationselastisch zu relativieren. asyl auf zeit, menschenrechte pausiert, armutsreisende nur in bestimmten zonen – die reihe der rücknahme von grundrechten nach lust und laune der mächtigen ist so angesagt, dass es kaum mehr jemanden aufregt. grundrechte gelten dann, wenn wir dafür zeit haben und es gerade nicht anstrengend ist, sie einzuhalten – ist das die botschaft?

solche relativierungen könnten sich aber rächen. denn es kündigt die verbindlichkeit, die unteilbarkeit und die ernsthafte verpflichtung auf. weder politische autoritäten oder gesellschaftliche institutionen noch einzelpersonen müssen sich daran gebunden fühlen. es wird alles relativiert.

freiheit nicht einschränken

der feind des terrors heißt freiheit. diese freiheit freiwillig einzuschränken, um den terror zu bekämpfen, kann niemals der weg sein. wenn sich kein richter findet, der eine inhaftierung oder hausdurchsuchung für rechtens hält, dann hat sie auch nicht stattzufinden. wer einem richter nicht erklären kann, warum eine polizeiaktion stattfinden muss, darf sie auch nicht befehlen. wenn die exekutive rechtsstaatlichkeit und grundrechte als hemmschuhe empfindet, dann ist was faul – nicht nur in paris.

eine alte strategie gegen den terror war, niemals mit terroristen zu verhandeln. wer aber genau jene freiheit preisgibt, gegen die sich der terror richtet, ergibt sich gleich, ganz ohne jede verhandlung. paris ergibt sich dem terror. (bernhard jenny, derstandard.at, 27.11.2015)

Schlagwörter: aussetzen, demokratie, frankreich, grundrechte, menschenrechte, menschenrechtscharta, menschenrechtskonvention, paris, terror

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