Wenn Menschen das lebensnotwendigste von einer Behörde vorenthalten wird, weil diese aussetzigen Hartz 4ler nicht in einem Dumping Lohn Job versklavt werden wollen; und wenn dieselbe Behörde gegen Verfassung und Menschenrechte verstösst und dies auch noch als Erfolg feiert; ja dann kann man mit Fug und Recht von einer faschistischen Institution reden – ohne polemisch zu übertreiben. Sklaverei, Entwürdigungen, Diffamierungen, Verleugnungen, Menschenrechtsverletzungen, Drängeln und Gängeln bis in den Tot; das meine lieben Landsleute sind die Kennzeichen des Faschismus. So sieht es in Deutschland aus. Dies sage ich an alle, die meinen, he, das ist doch übertrieben, du kannst doch Hitler und NAZI Deutschland nicht mit unserer freien Demokratie vergleichen. Rechtsbruch, Verfassungsaushöhlung, Mord, Propagandistische Hetze, Sklaverei. Alles nicht halb so schlimm? Leute, es wird Zeit aufzuwachen. Macht, verdammt noch mal endlich die Augen auf. Deutscher Michel.
Hier ist der Bericht eines Betroffenen. Jedem kann das passieren. Der Weg von der betriebsbedingten Kündigung hin zur Hartz 4 Tyrannei ist nicht weit. Ich respektiere und würdige den Mut eines Menschen, der sich nicht versklaven lassen will und der deswegen entmenschlicht und schikaniert wird. Ich danke Frank Schönwetter für seinen Bericht. Sein Kommentar hat mich auf seine Geschichte aufmerksam gemacht. Und sie ist es wert gelesen zu werden. Auch wenn der Leidensweg lang ist. Zu lange…
Da ich nun endlich die Gelegenheit erhalten habe, Auszüge aus meinem unglaublichen Hartz 4 und
Co. Abenteuer öffentlich erzählen zu können, hoffe ich auch das es mir wirksam gelingt, damit die
ungeteilte Aufmerksamkeit von Euch Lesern dieser Zeilen für einen kleinen Augenblick in Eurem
Leben zu gewinnen.
Ich überlebe nun bereits seit dem 01. Juli 2012 ohne meine behördenseitig rechtswidrig
verweigerte staatlich garantierte und durch einen formlosen Antrag und rechtzeitig im Juni 2012
gestellten Antrag auf die Grundsicherung der Existenz gemäß der bayerischen Verfassung.
So wie es aussieht, will man mich nun behördenseitig durch Geldentzug quasi sozialverträglich früh
ableben lassen (dadurch das ich dann verhungern muss oder die „Sache“ selbst in die Hand nehme),
oder als Alternative dazu mich dadurch dazu anzustiften kriminelle Handlungen zu begehen um
mein weiteres Überleben sicherstellen zu können, um mich dann elegant ins Gefängnis verbringen
zu können, wo man sich dann sicher sehr gut um mich kümmern würde oder ansonsten wenigstens
dazu zwingen das ich wieder „freiwillig“ Hartz 4 Leistungen beantrage, womit ich dann wieder
ohne Grund- und Menschenrechte wäre, denn das eigentlich nichtige SGB II Gesetzeswerk verstößt
gegen jede Menge grundgesetzlich garantierte Grund- und Menschenrechte und auch gegen eins der
wichtigsten Grundgesetze, den Artikel 19, das Zitiergebot und durch die Unterschrift unter diesen
Bewilligungsantrag auf SGB II Leistungen erkennt man dann bereits dieses Gesetzeswerk
sozusagen „freiwillig“ an, ein ziemlich guter und fieser Trick der Regierung könnte man sagen.
Ich wäre dann also wieder ein moderner und rechtloser Arbeitssklave.
Alle eingesetztenjuristischen Waffen der Behörden in den letzten 3 Jahren gegen mich sind jedoch bisher
wirkungslos geblieben. Sogar Ihre furchtbare Lieblingswaffe „Wir können Dich entmündigen“ hat
bei mir versagt. Obwohl hier sogar 3 Angriffe auf mich gestartet wurden, zuerst Herbst 2011 das
Jobcenter, dann im Januar 2012 das Landratsamt und nachdem beide gescheitert sind, hat es sich
das Amtsgericht nicht nehmen lassen, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und hat in eigenem
richterlichem Auftrag eine rechtliche Betreuung für mich angeregt.
Natürlich braucht jemand, demes gelingt ohne Anwalt mehr als 15 Sanktionen abzuwehren eine rechtliche Betreuung.
Nachdemich mich aber explizit geweigert habe, „freiwillig“ zu dieser Anhörung vor Gericht zu erscheinen,
hat man mich dann am xx.Oktober 2012 von der Polizei abholen lassen und dem Richter
vorgeführt. Zum Glück hatte ich aber einen Beistand und Zeugen dabei, den Sie aber offenbar sehr
gerne losgeworden wären, denn die Polizei hat es auch probiert, indem Sie Ihm eine falsche
Gerichtsadresse nannten, bei der die Anhörung stattfinden solle. Da ich Ihn auf dem Weg zum
anderen Gericht im gleichen Ort Dachau aber noch anrufen konnte, musste der Richter leider auf
Ihn warten. Ich habe dem Richter dann sofort meine Patientenverfügung inkl. Vorsorgevollmacht
(übrigens generell sehr empfehlenswert für alle Menschen, man nehme am besten die wo Nina
Hagen die Schirmherrein ist, die ist wasserdicht und muss vom Gericht anerkannt werden!) auf den
Tisch gelegt, die dieses gerichtliche Prozedere eindeutig untersagt. Er hat sich aber davon nicht
stören lassen und hat dennoch anschließend seine Anhörung durchgeführt, bei der auch ein
Psychiater anwesend war.
Nun das Ergebnis war dann folgendes: ich bin nun zwar auf vermutlich rechtswidrige Art und Weise, aber dafür (pseudo)amtlich zertifizierter unddurch ein insofern auch vermutlich rechtswidriges psychologisches Gutachten bestätigt, mündiger Bürger und voll geschäftsfähig und das Betreuungsverfahren gegen mich wurde nun endgültig
eingestellt.
In seinem (rechtswidrigen) Beschluß hat der Richter übrigens die Patientenverfügung in
der Begründung unter den Tisch fallen lassen und sich nur auf die darin enthaltene
Vorsorgevollmacht bezogen!!!…verständlich, wenn man weiß, das er ansonsten ja schriftlich
zugegeben hätte, das er hier vermutlich rechtswidrig gehandelt hat. Man liefert sich ja schließlich
nicht freiwillig selbst ans Messer. Aber der letzten und furchtbarsten nicht sofort tödlich wirkenden
Waffen unserer Regierung gegen aufmüpfige die Demokratie und Grund-und Menschenrechte
verteidigenden Bürger ist quasi die stille Atombombe namens „Geldentzug“ und dieser bin ich
leider einfach nicht mehr lange gewachsen. Mir ist es nämlich in den letzten 3 Jahren gelungen, das
Jobcenter immer wieder zu zwingen, Ihre finanziellen Sanktionen gegen mich aufheben zu müssen.
Insgesamt waren es über 30 Sanktionen.
Das hat den leiter des Jobcenters vermutlich in den Wahnsinn getrieben. Denn sobald ich einen Fall vor dem Sozialgericht
gewonnen hatte,kam die nächste „Einladung“ in sein Etablissement , von der er ja wusste das ich
Sie nicht wahrnehmen würde, da er ja nicht juristisch berechtigt ist Vorladungen auszustellen. Dann
kam die Folgevorladung-entschuldigung- Einladung natürlich und dann der Sanktionsbescheid.
Bei den ersten 14 Fällen gegen das Jobcenter hatte ich noch einen Rechtsanwalt auf meiner Seite,
der dann aber entnervt aufgab, oder vielleicht sogar gezwungen wurde aufzugeben, genaues weiß
man hier nicht; so das ich jedenfalls gezwungen war mir selbst das nötige juristische Wissen
beizubringen, um gegen das Jobcenter auch allein ohne Rechtsanwalt bestehen zu können. Zumeist
musste ich allerdings die Dienste des Sozialgerichts in Anspruch nehmen, denn freiwillig einen
Fehler einzusehen kommt für ein gestandenes Jobcenter ja gar nicht in Frage. Denn beim Jobcenter
gibt’s mutmaßlich nur 2 Paragraphen denen diese Folge leisten: Paragraph 1 lautet, wir, das
Jobcenter, haben recht. Paragraph 2 lautet, sollten wir,das Jobcenter, einmal nicht recht haben, tritt
automatisch Paragraph 1 in Kraft. Diesen schlechten alten Witz hat das Jobcenter doch tatsächlich
für Ihren juristischen Absichten ganz real als Motto gewählt. Was den Sozialgerichten reichliches
Geschäft beschert und den Steuerzahler ein kleines Vermögen kostet, das man sicher viel besser
investieren könnte, würde man sich seitens des Jobcenters einfach nur an unsere Gesetze halten.
Davon hält das Jobcenter aber nichts und das von Anfang an.
Dieses Jahr soll ja die Schallgrenze
von 1 Million Sanktionen gegen „arbeitsscheue“ Bürger überschritten werden, da werden die
Sektkorken im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sicher knallen. Das von diesen
rechtswidrigen Sanktionen aber weit über die Hälfte wieder aufgehoben werden, davon erfährt die
Öffentlichkeit höchstens im Internet. Ja das Jobcenter erweist sich als die ultimative langersehnte
Wunderwaffe der Reichen gegen den Mittelstand und die Unterschicht um diese schön
gegeneinander auszuspielen und dadurch in Ruhe auch in der heutigen Zeit wieder über die breite
Masse herrschen zu können. Mit dieser Waffe Hartz 4 wird die Demokratie und die Grund- und
Menschenrechte in unserem Land demontiert und da ich ein anständiger und grundgesetztreuer
Bürger bin, verteidige ich diese eben auch ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Rechtsweg,
wie es eben auch meine 1. Bürgerpflicht laut GG Artikel 20 Absatz 4 i.V. m. GG Artikel 21 ist.
Denn seit der Einführung des Hartz Systems durch die SPD und die Grünen in Zusammenarbeit mit
Peter Hartz geht es für die normal arbeitenden und auch die erwerbslosen Bürger in unserem Land
finanziell und sozial massiv Bergab. Bei den Arbeitenden wurden die Löhne und Gehälter nicht der
Inflationsrate und der Euroumstellung angemessen erhöht, zusätzlich die Arbeitszeit wieder erhöht
und auch das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben und langfristige Arbeitsverträge haben
sich zur Ausnahme entwickelt und der Arbeiter nimmt das hin, weil er Angst hat ins Hartz 4 System
zu fallen wenn er den Mund aufmacht und sich wehrt.
Für den Erwerbslosen Bürger wurde das zu zahlende Existenzminimum eigentlich sogar
herabgesetzt (Inflation und Euroumstellung und Kaufkraft) und auch durch die einfach
durchzuführenden finanziellen Sanktionen durch unqualifizierte Sachbearbeiter bei den Jobcentern
die Möglichkeit geschaffen dieses im Sinne von Grundgesetz Artikel 1 zu niedrig bemessene
Existenzminimum bequem und einfach noch weiter herabsetzen zu können, um all den
erwerbslosen Bürgern die ein Problem damit haben, das das Jobcenter mit den 2 Obengenannten
Paragraphen arbeitet, die nötige Motivation zu schaffen doch den Mund zu halten und brav zu
spuren. Man hat sich ja auch selbst durch Beantragen der Grundsicherung nach dem SGB II
schließlich „freiwillig zum Freiwild oder Sklaven des Jobcenters gemacht..Und wer halt dann dem
Sachbearbeiter nicht gehorcht und schön brav folgt, bekommt Sie zu spüren, die unsichtbare
Peitsche des Hartz 4 Systems den „Geldentzug“. Und wer dann immer noch nicht spurt, wird dann
fast zu Tode gepeitscht mit der 100% Sanktion. Moment mal, werdet Ihr jetzt sagen. Wir haben
doch Gesetze, allen voran das Grundgesetz und das StGB. Richtig. Aber diese werden durch fiese
juristische Tricks seitens der Regierenden außer Kraft gesetzt, durch Eure Unterschrift unter den
obengenannten Bewilligungsantrag. Denn die Regierung ist ja auch der Gesetzgeber. Und alle
Staatsanwälte sind politisch weisungsgebunden. Denn das SGB II verstößt ja bekanntlich in über 40
Punkten gegen das Grundgesetz, siehe dazu die Klage der Grundrechtepartei gegen das SGB II:
http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/
Es verstößt auch gegen den Artikel 19 des Grundgesetzes, das Zitiergebot. Dies war die freiwillige
Fessel, die sich der Gesetzgeber selbst angelegt hatte, damit solche Machwerke wie das rechtlich
nichtige und trotzdem angewendete SGB II nicht das Licht der Welt erblicken können.
Damals war noch nicht abzusehen, das Bayern mit seiner Schwarzmalerei recht haben sollte, als
des Grundgesetz partout nicht unterschreiben wollte und dies auch nicht tat. Es hat dieses
aushöhlbare Grundgesetz nur gezwungener Maßen anerkannt. Näheres sehr interessantes dazu
können Sie hier Lesen, denn das was Sie dort vorfinden, spielt im späteren Verlauf des Artikels
auch noch eine entscheidende Rolle und ist auch sehr nützliches Allgemeinwissen, das bisher vor
Ihnen verborgen gehalten wurde und das ein Internetaktivist namens Anonymicus ans Licht
gebracht hat, vielen Dank dafür, hier er Link zu diesem spannenden Dokument als PDF:
http://www.fjs.de/dokumente/deutschlandpolitik/DS9_47.pdf
Kommen wir aber nun wieder zurück zum Hartz 4 System. Also nochmal, allein bereits durch Ihre
Unterschrift unter den Bewilligungsantrag auf SGB II Leistungen haben Sie sich dem SGB II
freiwillig unterworfen und ist dann auch für die Person die den Bewilligungsantrag unterschrieben
hat, für ein halbes Jahr rechtsgültig und die Rechtsgültigkeit wird dann verlängert wenn Sie Ihre
Unterschrift unter den „rechtzeitig“ gestellten Weiterbewilligungsantrag setzen. So habe ich mir,
nachdem ich dies endlich selbst durchschaut habe, erlaubt Ende letzten Jahres dann meine
Grundsicherung anstatt nach dem SGB II direkt nach dem Grundgesetz beim Jobcenter zu
beantragen. Die Idee dazu hatte ich bekommen, als ich einen Beschluß des Landessozialgerichts
München las, den ich ein paar Wochen zuvor erhalten hatte und in dem als Anmerkung in der
Begründung stand: „Sie müssen ja keine SGB II Leistungen beantragen, als Konsequenz erhalten
Sie dann eben auch keine SGB II Leistungen.“
Diese vom LSG München natürlich ganz anders gemeinte Aussage inspirierte mich allerdings dann
dazu dem Rat des LSG München wortwörtlich zu folgen und es doch mal zu probieren direkt
Leistungen zur Grundsicherung meiner Existenz nach dem Grundgesetz zu beantragen. Tja, aus
dieser Idee entwickelte sich dann eine regelrechten Schlacht zwischen mir auf der einen Seite und
allen darin involvierten Behörden und Ämtern auf der anderen Seite, die ich aber am 12.01.2012
(scheinbar) gewonnen hatte, der Beschluß dazu hat das Aktenzeichen S 16 AS 3250/11 ER.
Nachdem das Jobcenter nun gezwungen war mir meine Leistungen nach dem GG zu bezahlen,
wendeten Sie einfach Ihre obengenannten Paragraphen an und schickten mir einen Bescheid in dem
mir meine hart erkämpften Leistungen nach dem GG einfach wieder als SGB II Leistungen
bewilligt wurden. Fast zeitgleich dazu schickte man mir vom Jobcenter einen Bescheid zu, das man
mir meine Leistungen um 100% kürzt. Auch hier habe natürlich gleich Widerspruch eingelegt und
einen Eilrechtsschutz beim Sozialgericht München beantragt, wie ich das schon sehr oft zuvor in
den letzten 3 Jahren machen musste. Und natürlich auch wieder gewonnen. Der dazugehörende
Beschluß des SG München liegt der Redaktion vor und auch die Beschwerde des Jobcenters dazu,
in der diese moniert, das Sie ja dann keine 100% Sanktionen mehr verhängen könne, wenn dieser
Beschluß gültig bleibt. Somit habe ich offenbar ganz nebenbei den Jobcentern Ihre 100% Sanktion
kaputt gemacht. Hierzu habe ich bei Ver.di München nachgefragt und mir wurde auch von Ver.di
bestätigt, das dies stimme. Leider hat Ver.di München nicht wie versprochen, dieses Ergebnis publik
gemacht…warum auch immer. Den endgültigen und für mich positiven Beschluß des LSG München
dazu, können Sie jedenfalls schon mal hier einsehen:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?
modul=esgb&id=151498&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
auch der Sozialrechtsexperte hat einen Auszug aus diesem Beschluß veröffentlicht:
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/04/seit-der-neufassung-des-39-sgb-ii-zum.html
Aber im Grunde wurde bei dieser 100% Sanktion bereits der Beschluß des SG München bezüglich
Grundsicherung nach dem GG seitens des Jobcenters mißachtet. Denn ich hatte von Januar 2012
weder Leistungen nach dem SGB II beantragt, noch eine Eingliederungsvereinbarung
abgeschlossen, noch gab es Ersatz der Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt gegen mich.
Kurzum hier wurden schlichtweg die Gesetze gebrochen um mich auch weiterhin
sanktioneren/auspeitschen zu können.Kurz nachdem ich auch diesen Angriff auf meine Existenz
abwehren konnte, erhielt ich im Juni 2012 eine 50%ige Sanktion des Jobcenters ,weil ich mich in
der Zwischenzeit geweigert hatte, einer sogenannten „Einladung“ (sogenannt, weil der Charakter
einer Einladung auf Freiwilligkeit beruht, wovon bei einer Einladung des Jobcenters bzw. in diesem
Fall der Arbeitsagentur nicht die Rede sein kann, da ja dort die Drohung enthalten ist mit 10%
sanktioniert zu werden, wenn man keinen wichtigen Grund für sein Nichterscheinen angibt, das ist
klar der Charakter einer Vorladung, auch hier scheint der Tatbestand der arglistigen Täuschung
seitens der Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit, seitens der Regierung gegeben zu sein) der
Bundesagentur für Arbeit und einem „Jobangebot“ dieser Agentur Folge zu leisten, die auch nur
darin bestand, mich an ein Zeitarbeitsunternehmen weiterzureichen, das ein Jobangebot hatte und
sogar bevor mir dieses Angebot per Post zugestellt wurde, bereits mehrfach versucht hatte mich
anzurufen um mir Angebot am Telefon zu präsentieren. Ist hier nicht der Tatbestand der illegalen
Weitergabe von Daten erfüllt, vor allem weil ich dem Jobcenter schon vor einiger Zeit schriftlich
mitgeteilt hatte, das ich Ihnen nicht gestatte Daten an Dritte weiterzugeben die mich betreffen?
Sanktioniert wurde ich dann aber wieder durch das Jobcenter, mit der Begründung das ich nicht zu
IHREM Termin erschienen wäre und IHR Arbeitsangebot ausgeschlagen hätte, obwohl dies
natürlich nicht stimmt. Als ich das dem SG München telefonisch mitteilte, das damit Ihr Beschluß
schon wieder mißachtet wurde und ich es höchst merkwürdig finden würde das mich das Jobcenter
für Taten sanktioniert, die ich Ihm gegenüber gar nicht begangen hätte wurde dies vom SG
München einfach ignoriert.
Da war ich nicht sehr erfreut und wie es der berühmte Zufall so will,
entdeckte ich just zu diesem Zeitpunkt die bayerische Verfassung neu. Denn ich bin gebürtiger
Bayer und lebe auch in Bayern.
Dort fand ich den Artikel 168 und dort den Absatz 3. Auch stellte
ich fest das sich Bayern durch den Artikel 3a in seiner Verfassung an die Europäische Konvention
für Menschenrechte und Grundfreiheiten gebunden hatte. Da das SGB II auch gegen diese verstößt
und Bayern ja das Grundgesetz anerkannt hat (aber nicht unterschrieben hat) habe ich mir dann im
Juni erlaubt, meine Grundsicherung der Existenz diesmal direkt nach der bayerischen Verfassung,
der UN-Res. 217 A (III), dem GG und der Europäischen Konvention für Menschenrechte und
Grundfreiheiten beginnend ab dem 01.Juli 2012 zuerst beim Sozialgericht München und nachdem
sich dieses weigerte und unverschämterweise ausdrücklich gegen meinen Willen im Juni dann
einfach SGB II Leistungen beim Jobcenter statt der von mir geforderten Grundsicherung in meinem
Namen beantragt hatte und als ich das SG München aufforderte diesen Antrag umgehend
zurückzunehmen, wurde ich von der Richterin nur aufgefordert das selbst zu machen, das SG
München hat sich also geweigert seinen Faus Pax selbst in Ordnung zu bringen.
Ich habe den
Antrag des SG München beim JC übrigens ebenfalls NICHT für nichtig erklärt und hab denen gar
nix geschrieben und habe meinen formlosen Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung gemäß der
bayerischen Verfassung daher dann selbst bei der bayerischen Staatskanzlei beantragt. Diese hat
meinen formlosen Antrag dann am 12. Juli 2012 an das bayerische Staatsministerium für Arbeit und
Sozialangelegenheiten, Familie und Frauen weitergeleitet. Mittlerweile hatte ich bereits einige Tage
ohne meine staatlich garantierten und rechtzeitig beantragten Grundsicherungsleistungen überleben
müssen. Das war noch nicht so schlimm, denn das hatte ich ja einkalkuliert, da ich ja weiß, wenn
die Behörden zahlen müssen, lassen sich diese gern Zeit. Ganz anders sieht es natürlich aus wenn
Sie Geld vom Bürger fordern….
Das diese Geschichte nun aber so eskalieren würde, wie Sie es nun
getan hat, damit hatte ich nicht gerechnet. Denn das bayerische Ministerium für Arbeit etc. hat
meinen Antrag einfach abgelehnt, ohne dies rechtlich begründen zu können, daraufhin legte ich
Beschwerde beim bayerischen Verfassungsgerichtshof ein, der diese nicht annahm, mit der
lapidaren Begründung, das meine Beschwerde nicht die Kriterien einer Verfassungsbeschwerde
erfüllen würde. Nanu, ein Verfassungsbruch erfüllt nicht die Kriterien eine Verfassungsbeschwerde?
Also gut, dachte ich, dann lege ich halt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein und
ersuchte zugleich um eine einstweilige Anordnung den Freistaat Bayern dazu zu verpflichten mir
einstweilen die von mir geforderte Grundsicherung in vollem Umfang zu gewähren. Das
Bundesverfassungsgericht hat dann aber einstimmig OHNE jegliche Begründung abgelehnt meine
Beschwerde überhaupt anzunehmen und somit zugleich 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen denn
es hat damit auch mein Gesuch um eine einstweilige Anordnung abgelehnt.
Der angeblich gute
Rechtsanwalt, er wurde mir von einer Hartz 4 Betroffenen aus München empfohlen,
den ich ausnahmsweise zusätzlich für diese Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht
beauftragte, obwohl ich Rechtsanwälten nicht mehr über den Weg traue, hat das Thema bayerische
Verfassung (wofür ich Ihn aber ausschließlich beauftragt habe) vollkommen ignoriert und mir nur
geraten wieder Hartz 4 Leistungen zu beantragen, und das er nix für mich machen könne, da ich
Ihm ja verboten habe Hartz 4 zu beantragen und hat somit mein Mißtrauen gegenüber dieser Zunft
mal wieder vollkommen bestätigt und hätte nun gern für Seine Mühen ca.55 Euro von mir, obwohl
ich Ihm eine Vollmacht gab, den Rechtsberatungshilfeschein beim Amtsgericht Dachau in meinem
Namen selbst zu beantragen, da ich Ihm bei unserem einzigen und kurzen Gespräch erzählte, das
ich das nicht selbst machen würde. Da sagte er, kein Problem dann mache ich das für Sie. Ich
brauche dazu halt eine Vollmacht von Ihnen dafür. Auch alle wichtige Unterlagen zu diesem Fall die
ich Ihm auf seinen ausdrücklichen Wunsch daließ, musste ich 5 mal telefonisch anmahnen, um Sie
überhaupt wieder zurückzubekommen. Ich habe Ihm deshalb auch das Mandat entzogen und jetzt
kann er schaun wie er zu seinen 55 Euro kommt. Von mir bekommt er Sie sicher nicht.
Und zu guter Letzt war da noch der Anruf des Geschäftsführers des Jobcenters Dachau, der Ende September bei meinem Vermieter anrief und anfragte ob ich noch in seiner
Mietwohnung wohnen würde. Und das das JC gern bereit wäre, die seit 01.Juli 2012 aufgelaufenen
Mietschulden zu bezahlen, wenn ich bereit wäre persönlich vorbeizukommen und eine kleine
Unterschrift leisten würde. Wär also alles kein Problem, so sagte es mir mein Vermieter am Telefon
ein paar Stunden bevor ich eigentlich seine Wohnung hätte räumen sollen. Erstaunlicherweise hat
sich mein Vermieter nun auf meine Seite geschlagen, da er mittlerweile selbst gemerkt hat, das hier
eine oberfaule Nummer gegen mich läuft, gelogen wird wie gedruckt und ich darf deshalb erstmal
noch bis 31.11.2012 in der Wohnung bleiben. Es hat sich nämlich herausgestellt, das diese Aussage
des Geschäftsführers falsch waren.
Um es auf den Punkt zu bringen. Folgendes
fordert das Jobcenter Dachau nun von mir ein, hab ich auch schriftlich:
1. ich muss eine EGV unterschreiben, muss ich natürlich nicht.
2. Ich muss eine amtsärztliche Untersuchung zwecks meiner Arbeitsfähigkeit mitmachen.,
muss ich natürlich auch nicht mitmachen.
3. Leistungen werden mir erst ab dem Zeitpunkt der Unterschrift bewilligt, obwohl ja die
Richterin des SG München bereits Leistungen im Juni, beginnend ab 01.Juli beantragt hatte
und diese auch nicht zurückgezogen hat…. und ich auch nicht…..
4. Dann erst würde ich eventuell ein Darlehen! vom Jobcenter erhalten, um die Mietrückstände
begleichen zu können. Von den Rückständen bei der Krankenversicherung wird gar nicht
geredet. Ebenso die Rückstände für Strom werden ignoriert Und das ich rechtzeitig und
korrekt Leistungen zur Grundsicherung gemäß der BV i.V.m. Dem GG und der UN-Res.217
A (III) und der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten beantragt
habe, sowieso.
Das ich auf dieses großzügige Angebot seitens des JC Dachau leider verzichten muss, könnt ihr nun
hoffentlich verstehen und nachvollziehen. Es zeigt nur sehr deutlich das es sich bei diesen
Jobcentern mutmaßlich um eine hochkriminelle und staatsfeindliche Organisation handelt die
unsere Demokratie und unsere Grund- und Menschenrechte aufs widerwärtigste und perverseste im
Sinne unseres GG Artikle 20 i.V. m. GG Artikel 21 angreift. Es dürfte sich hier mutmaßlich sogar
um staatlich organisierten Menschenhandel drehen, in dem diverse Politiker, Industrielle,
Wirtschaftsbosse, Richter, Staatsanwälte und viele andere Staatsdiener und vielleicht sogar diverse
Sekten wie z.B. die Kirche, die Freimaurer etc. verwickelt sein dürften. Das ganze geht vermutlich
sogar über die Grenzen Deutschlands hinaus, denn das Hartz System soll ja angeblich laut der
Bundeskanzlerin Frau Merkel ein Exportschlager werden.
Tja, das ist also meine aktuelle Situation. Ich stehe auf der Abschussliste der Regierung, weil ich
mir erlaube unsere Demokratie zu verteidigen wie es meine 1. Bürgerpflicht laut GG ist. Leider fällt
mir jetzt so gut wie nix mehr ein was ich noch unternehmen könnte um unsere Demokratie auch
weiterhin verteidigen zu können, außer vielleicht die Kripo einzuschalten, was aber dann spätestens
durch die Staatsanwaltschaft wieder ein Ende finden würde, da diese ja politisch weisungsgebunden
ist. Außer die Öffentlichkeit steht hinter mir, dann kann Sie das Verfahren nicht so einfach einstellen
und nur dann würde insofern eine Anzeige bei der Kripo meinerseits auch wirklich Sinn machen.
Außerdem bin ich nach nun über 125 Tagen ohne Grundsicherung auch nicht mehr topfit.
Das
einzige was mir geblieben ist, ist es, diese Erlebnisse zu veröffentlichen und zu hoffen das ich
vielleicht dadurch die nun dringend nötige Unterstützung für mein Vorhaben erhalten werde,
nämlich erstmal in Bayern eine Grund- und Menschenrechtkonforme Grundsicherung zu etablieren
und dort von unserer Demokratie noch zu retten was zu retten ist, die dann hoffentlich auch im
restlichen Deutschland gerettet werden kann. Denn ich habe als Regelleistung 631 Euro, statt der
bisherigen 370 Euro als Regelleistung für Hartz 4 Bezieher eingefordert. Diese Zahlen basieren auf
den Rechenbeispielen des Dr. Böker, um eine Grundsicherung der Existenz zu gewährleisten die
den Artikel 1 des GG auch wirklich erfüllt, nämlich das die Würde des Menschen unantastbar ist.
Dieser ist ehemaliger Sozialrichter Ihm ist es gelungen im Jahre 2012 Ursula von der Leyen vor das
Bundesverfassungsgericht zu zitieren, um die Berechnungsgrundlagen für das Existenzminimum
offenzulegen. Was bis heute aber noch nicht in korrekter Art und Weise geschehen ist.
Ich werde trotz aller Widerstände nicht aufgeben und weitermachen. Wenn es sein muss auch bis
zum bitteren Ende. Denn es gibt Dinge, die es wert sind sein Leben dafür einzusetzen. Auch wenn
dies in unserer Zeit aus der Mode gekommen ist. Vielleicht geb ich auch gerade deswegen nicht
auf….oder vielleicht bin ich aber auch nur einfach ein sturer Bayer….;)
Dank des Eifelphilosophen konnte ich zumindest einen Teil meiner Hartz 4 Abenteuer des Grauens
nun endlich veröffentlichen, nachdem ich bei so vielen Hilfsorganisationen und Medien abgeblitzt
bin, die ich um Unterstützung bat. Falls Sie mich irgendwie gerne unterstützen wollen, könne Sie
dies gerne dem Eifelphilosophen mitteilen. Denn von einem Spendenaufruf halte ich persönlich
nicht sehr viel, da hab ich ein ungutes Gefühl dabei. Aber falls mir jemand ein zinsloses Darlehen
gewähren kann, wär das was. Oder auch ein guter Rechtsanwalt wär höchst willkommen, aber
leider sind die ja ausgestorben wie ich gehört habe…oder?
Auch positiver Zuspruch durch Eure Kommentare ist mir herzlich willkommen…oder was auch
immer Ihr bereit seid zu geben, um mein Anliegen mit zu unterstützen.
Vielen Dank das Ihr Euch die Zeit genommen habt diesen Artikel zu lesen. Sollte die Resonanz
positiv ausfallen, kann ich auch gern noch mehr berichten oder auch zu einzelnen hier
angesprochenen Punkten tiefer ins Detail gehen.
Herzliche Grüße
Frank Schönwetter
gedankensindfreier bitte euch, diesen Text zu kopieren und in allen freien Medien zu veröffentlichen.
vielen Dank, euch allen, die ihr daran glaubt, dass es sich lohnt für Menschlichkeit und Demokratie einzutreten.