Der Fall Gustl Mollath

Der Fall Gustl Mollath

Der Fall Gustl Mollath zeigt, was man mit Scheidung und Justiz in Deutschland erleben kann.

Der Ehemann erfährt von illegalen Geldgeschäften seiner damals Nochfrau und versucht sie, wieder auf den legalen Pfad zurückzubringen. Es stellt sich heraus, dass Frau Mollath schon länger ein Verhältnis mit einem Manager der Immobiliensparte der HVB Group hatte. Gustl Mollaths Frau erklärt telefonisch: “Wir machen Dich fertig.” Sie zeigt ihn wegen angeblicher Körperverletzung an. Dann behaup­ten Martin Maske und Frau Mollath, Herr Mollath besäße Schusswaffen.

Nach einer Strafanzeige von Gustl Mollath gegen alle Beteiligte wegen Steuerhin­ter­ziehung, Schwarzgeldtransfers und Insidergeschäften an das Amtsgericht Nürnberg schickt das Anwaltsbüro der Ehefrau an das Amtsgericht die Stellungnahme einer Fachärztin, der Ehemann leide “mit großer Wahrscheinlichkeit” an einer ernstzuneh­menden psychiatrischen Erkrankung, zusätzliche nervenärztliche Abklärung sei anzu­streben.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth erlässt einen Unterbringungsbeschluss: der Ange­klagte sei “für die Allgemeinheit gefährlich”. Gustl Mollath wird eine Allgemeingefähr­lichkeit unterstellt und das Landgericht ordnet eine entsprechende Sicherungsver­wahrung in geschlossenen forensischen Abteilungen an. Aus der Urteilsbegründung: “Die Feststellungen zum Verlauf der Ehe des Angeklagten, die Schilderungen seines eigenartigen Verhaltens und seiner sich immer weiter steigernden Aggressivität beru­hen (…) auf der Aussage seiner geschiedenen Ehefrau, an deren Glaubwürdigkeit die Kammer keinen Zweifel hat”.

Der so einer Zwangspsychiatrisierung unterzogene Gustl Mollath wird in Folge der rechtlichen Betreuung unterstellt (entmündigt) und verliert seinen gesamten Besitz­stand. Auch persönliche Dinge, wie Familienfotos und ähnliches.

Es deutet vieles darauf hin, dass seine – dann schon lange von ihm geschiedene Frau – illegal durch die Polizei geduldet, Zutritt zu seinem Haus erhielt und nicht nur weitere Beweise zu ihren strafbaren Tätigkeiten vernichtet hat, sondern gleich seine gänzliche Habe! Alle Bitten um Hilfe, alle Anzeigen dazu, werden abgelehnt und eingestellt. So ist nicht nur seine Gegenwart und Zukunft vernichtet, sondern auch seine Vergangenheit. Schlimmer noch, er wurde zu einem “wahnsinnigen Monster” gemacht.

Tags: Bürgerrechte, Gustl Mollath, Justiz, Menschenrechte, Menschenrechtsverletzungen, Rechtsbeugung, Scheidung


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