Der ewige Leiharbeiter

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Ohne Erfolg hat ein IT-Angestellter auf einen dauerhaften Arbeitsvertrag geklagt, weil er mehrere Jahre als Leiharbeiter eingesetzt wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in einem Grundsatzurteil den Dauereinsatz von Leiharbeitern gebilligt. Dies ist ein Rückschritt in den deutschen Arbeitnehmerrechten!

Im Dezember letzten Jahres hat das Bundesarbeitsgericht mit einem Grundsatzurteil eine langanhaltende Diskussion beendet. Die Erfurter Richter entschieden zu Gunsten der Arbeitgeberseite und billigten einen langen Einsatz von Zeitarbeitskräften in Unternehmen. Derzeit sieht das Gesetz vor, dass ein Leiharbeiter nur vorübergehend bei dem Entleiherbetrieb beschäftigt sein darf. So hat es keinerlei Folgen, wenn der Angestellte mehrere Jahre in der Zeitarbeit beschäftigt ist.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vertritt dahingehend eine andere Ansicht. In Stuttgart waren die Richter der Ansicht, dass der Arbeitnehmer nicht mehr bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist, sondern zum Unternehmen gehört, wo er effektiv arbeitet. Dieses Urteil allerdings hätte viele Konsequenzen haben können. Es war zu befürchten, dass die Angestellten vor Gericht darauf hoffen können, dass sie in die Gehaltslisten der Unternehmen kommen, in die man sie bislang nicht einstellen wollte. So war auch das Bundesarbeitsgericht bemüht, eine rasche Entscheidung zu treffen. Nun liegt dieses Thema wieder auf dem Tisch der großen Koalition und es ist heikel. Gerade im Bereich von Leiharbeitern hat die CDU und SPD sehr unterschiedliche Ansätze. Viele Fragen müssen beantwortet werden!

Was ist mit dem Begriff vorübergehend wirklich gemeint? Im schwarz-roten Koalitionsvertrag befindet sich eine Befristung von 18 Monaten. Ist im Urteil des Bundesarbeitsgerichts jede einzelne Zeitarbeitsfirma gemeint oder ist die Position des Angestellten relevant? Vor allen Dingen tut sich die Frage auf, welche Sanktionen sich bei einem Verstoß ergeben? Im Gesetz ist dazu nichts zu lesen. Arbeitgeberanwälte befürchten nun, dass die Koalition sich tatsächlich darauf einigen wird, dass es nach einer gewissen Zeit zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher kommt. Für sie wäre es das Ende der Zeitarbeit.

Konkret ging es um einen IT-Angestellten, der nach 3 Jahren Beschäftigung eine höhere Vergütung und eine Festeinstellung mit dem Krankenhaus verlangte. Er argumentierte damit, dass seine Leiharbeitsfirma nur noch als Strohfrau tätig ist. Unrecht hat er mit dieser Aussage sicherlich nicht! Drei Jahre sind auch in meinen Augen nicht mehr vorübergehend und hier muss das Gesetz sicherlich eine Lösung finden. Die bisherigen Ansätze schaffen mehr Probleme als angenommen.

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Joern Petersen Joern Petersen

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