Da war ihm wohl das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) noch nicht bekannt, nach dem ein Geschäftsmann, der öffentliches WLAN anbietet, nur einmal nicht in Anspruch genommen werden kann – danach kann die Abmahnindustrie, mache nennen sie auch „Rechteinhaber“, erzwingen, daß das entsprechende WLAN mit einem individuellen Paßwort verschlossen wird.
Das Urteil ist typisch für die EU: Ein Sieg der Interessen von Rechteinhabern und Konzernen über die berechtigten Anliegen der Bürger – der letztlich auch Europa als Standort von modernen, kreativen Internetlösungen weiter ins Abseits stellt. So etwas wie Google, Facebook, Twitter oder Amazon dürfte es als europäisches Unternehmen unter diesen Umständen wohl nie geben.