Wenn man schwanger ist, werden einem in der Regel 3 Ultraschall-Untersuchung von der Krankenkasse bezahlt: einer in der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche, einer in der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche und einer am Ende, in der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche. Zudem wird oftmals noch ein Ultraschall gemacht um die Schwangerschaft festzustellen und zu schauen, ob sich die Eizelle auch richtig in der Gebärmutter eingenistet hat und sich alles gut entwickelt.
Unser Besuch beim Frauenarzt
Wir hatten am 25.07 unseren zweiten großen Ultraschall-Termin und haben uns für den erweiterten Basis-Ultraschall entschieden. Die Untersuchung haben wir auf Video aufgenommen:
Zum Glück scheint mit unserem Baby alles in Ordnung zu sein. Ich finde den Ultraschall immer wieder faszinierend! Wenn es oft so irreal ist, dass da ein Baby in meinem Bauch lebt, dann wird es in diesen Momenten so greifbar. Mittlerweile erkennt man auch das Gesicht schon sehr gut, sieht wie sich die kleinen Arme und Beinchen bewegen und es ist einfach unbeschreiblich. Ich freue mich dann immer so sehr auf den Moment, in dem wir den kleinen November-Jungen endlich im Arm halten können.
Basis-Ultraschalluntersuchung und erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung
Beim zweiten großen Ultraschall kann man zwischen zwei Varianten wählen. Entscheidet man sich für den Basis-Ultraschall, so wird die Größe von Kopf und Bauch, sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Auch die Position der Plazenta wird beurteilt, da sich daraus Besonderheiten für die Geburt ergeben könnten.
Entscheidet man sich hingegen für die erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung, so wird zusätzlich geschaut, ob Kopf und Hirnkammern normal geformt und Hals und Rücken gut entwickelt sind. Auch das Herz wird genauer betrachtet und der Arzt/ die Ärztin prüft, ob das Größenverhältnis von Herz zum Brustkorb stimmt, ob das Herz auf der linken Seite sichtbar ist und die vier Herzkammern ausgebildet sind. Zum Schluss wird noch geschaut, ob die Bauchwand geschlossen ist und ob man Magen und Harnblase sehen kann.
Beide Untersuchungen werden von der Krankenkasse komplett übernommen und in der Regel vom behandelndem Arzt/ der behandelnden Ärztin durchgeführt.