Der ehemalige Staatsanwalt und die Vorteile der Unschuldsvermutung …

Der ehemalige Staatsanwalt und die Vorteile der Unschuldsvermutung …

© GTÜ / pixelio.de

Nein, dieses Mal geht es nicht um Lars Torben O. oder Oskar G., heute geht es um einen wirklichen Juristen, eine Lichtgestalt der Jurisprudenz, einen Ritter des Rechts, eben keinen selbsternannten Baron von Suderstein aus einem postpubertär-studentischen Rollenspiel. Es geht um Manfred Kolbe, den 58 Jahre alten Bundestagsabgeordneten der CDU.

Eine beeindruckende Vita hat er, der Vorzeigejurist (Klick):

Zunächst Staatsanwalt in München, dann tätig im Bayrischen Staatsministerium der Finanzen, sodann beim Finanzgericht München. Von dort wechselte er ins Notariat, wurde Landesstrukturbeauftragter Finanzen im Koordinierungsausschuss für die Bildung des Landes Sachsen, von 2000 bis 2002 war er Justizminister in Sachsen, später wurde er Mitglied des Deutschen Bundestages, sitzt dort im Finanzausschuss und im Rechts- und Sportausschuss. Daneben ist er Vorsitzender des Landesarbeitskreises der Christlich-Demokratischen Juristen (LACDJ) in Sachsen. Sein Wahlkreis liegt (Achtung!) in der Nähe von Leipzig.

Kolbe ist als Politiker besonders aufgefallen, weil er es bei Anderen äusserst genau nimmt mit Geld und Verbrechensbekämpfung: so machte er in letzter Zeit Schlagzeilen als sogenannter „Euro-Rebell“, weil er gegen den Euro-Rettungsschirm stimmte und die schlampige Haushaltsführung in den Schuldenstaaten Europas geißelte. Ansonsten ist er ein „Law and Order“ Mann, keiner, der auffällt, weil er für Straftäter besondere Sympathien hegt.

Allerdings wurde ebenfalls vor nicht zu langer Zeit seine politische Immunität aufgehoben: Herr Kolbe war nämlich bei der Begehung des objektiven Tatbestandes des Tankbetrugs erwischt worden, denn im Sommer 2010 hatte er an einer Tankstelle bei Leipzig (!) erst getankt und war dann ohne Bezahlung abgefahren.

Nun wäre dies vielleicht keine grosse Schlagzeile wert, aber unser Spitzenrechtler ist Wiederholungstäter, was das Schwarztanken betrifft: schon 2002 und 2008 prellte er an Tankstellen die Zeche. Doch beide Verfahren waren eingestellt worden mit der Begründung, der Herr Politiker habe – nachträglich – die Rechnung bezahlt und man könne ihm keinen Vorsatz nachweisen, da er sich jedes Mal damit verteidigte, er habe das Bezahlen schlicht „im Stress“ vergessen.

Er verspreche Ihnen ausdrücklich keinen Zusatzpunkt für herausragende Intelligenz, wenn Sie jetzt herausfinden, womit sich Ex-Justizminister Kolbe im dritten Fall des Tankbetrugs verteidigte: Genau, er sei „im Stress“ gewesen und habe das Bezahlen der Tankrechnung vergessen, anschliessend allerdings (wohl aber erst nach der Eröffnung des Strafverfahrens) habe er dann doch bezahlt.

Und nun sehe ich schon das ungläubige Erstaunen in Ihrem Gesicht, wenn ich Ihnen verrate, wie das dritte Verfahren ausgegangen ist (Klick): auch jetzt ist das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden, und Herr Kolbe hat ausser der Zahlung eines vergleichsweise lächerlichen Betrages von 1.000,00 EUR keine Sanktionen mehr zu fürchten. Und warum? Natürlich, man könne ihm einen Vorsatz nicht unterstellen, seine erneute Einlassung, er habe das Bezahlen „im Stress“ einfach vergessen, müsse im Zweifel für ihn gewertet werden – und die Zeche habe er inzwischen auch bezahlt.

Da müsste es doch eigentlich Baron von Suderstein und allen Aktivierten dieser Welt die Nackenhaare aufstellen: zum dritten Mal verteidigt sich ein hochdekorierter Jurist mit einer Geschichte, die jedem Rechtsanwalt die Peinlichkeitsröte ins Gesicht treibt, wenn er sie für einen Mandanten ins Feld führt (ich jedenfalls würde von meinem faktenbefreiten Schatten auf das Heftigste beschimpft, wenn ich versuchen würde, mit einer solchen Geschichte einen Mandanten heraus zu winden – und Freund Alex würde screenshots fertigen, bis seine Festplatte explodiert…): da fährt jemand auf eine Tankstelle, steigt aus, öffnet den Tankdeckel, tankt seinen Wagen voll (von mir aus auch seinen Citroen, ist ja schliesslich ein Guerilla-Werbeblog hier), schliesst den Tankdeckel, geht um seinen Wagen herum, steigt ein und fährt an der Kasse vorbei – und hat in der Zeit vom Tankdeckelschliessen bis zum Einsteigen „im Stress“ vergessen, dass er ja auch mal dem Kassierer Guten Tag sagen könnte.

Wenn dies beim ersten Mal, beim zweiten Mal und beim dritten Mal zu einer Ablehnung eines Vorsatzes und damit zur Einstellung eines Strafverfahrens gegen Geldbuße ausreicht, dann haben die zuständigen Staatsanwälte in Sachsen eine Auffassung von der Anwendung des Grundsatzes „in dubio pro reo“, die selbst meine sehr täterfreundliche Auslegung dieses Rechtsinstituts in ihrer Grosszügigkeit um Lichtjahre übersteigt.

Apropos Staatsanwälte in Sachsen: wo war Herr Kolbe noch gleich Justizminister – und wo befindet sich sein Wahlkreis? Nein, das wird sicherlich ein dummer Zufall sein…


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