Der diskriminierende “Dritte Weg”

Nach den Fotos, die ich bereits ver­öf­fent­licht habe, kommt hier ein kur­zer Artikel (den ich für den hpd schrieb) über den Vortrag von Corinna Gekeler am ver­gan­ge­nen Samstag:

Corinna Gekeler

Corinna Gekeler

Das Arbeitsrecht der Kirchen, der sog. “Dritte Weg” ist nicht allein Angelegenheit der davon direkt Betroffenen. Sondern stellt sogar eine Diskriminierung der Menschen dar, die nicht bei den Kirchen ange­stellt sind. Denn so Arbeitssuchende nicht aus­ge­wie­sene Christen sind, brau­chen sie sich gar nicht erst auf Stellenangebote des zweit­größ­ten deut­schen Arbeitgebers bewer­ben.

Die Diplom-Politologin Corinna Gekeler hat im Rahmen der GerDia-Kampagne des IBKA im ver­gan­ge­nen Herbst eine Studie zum kirch­li­chen Arbeitsrecht und sei­nen Auswirkungen ver­öf­fent­licht. Die Studie “Loyal Dienen” wurde bereits im ver­gan­ge­nen November ver­öf­fent­licht; eine Kurzfassung ist im Internet frei ver­füg­bar.

Mitte August soll – nach Verlagsangaben – bei Alibri ein Buch erschei­nen, in dem die Studie noch ein­mal auf­ge­ar­bei­tet und ergänzt wird um wei­tere Fallbeispiele.

Am letz­ten Samstag stellte Corinna Gekeler gemein­sam mit dem Verleger Gunnar Schedel (Alibri) das zukünf­tige Buch bei den Linken Buchtagen vor. Der Vortrag vor einem lei­der nicht sehr zahl­rei­chen Publikum stellte zum einen die juris­ti­sche Situation in Deutschland dar, die zu dem kirch­li­chen Arbeitsrecht, dem “Dritten Weg”, führte. Damit nimmt – wie bekannt – die Kirche in Deutschland welt­weit eine ein­zig­ar­tige Sonderrolle ein. Nirgendwo sonst haben die christ­li­chen Großkirchen ein sol­ches Selbstbestimmungsrecht, das sich sogar über grund­ge­setz­li­che Vorgaben hin­weg­set­zen darf. Das führt ver­mehrt in der letz­ten Zeit end­lich auch zu gewerk­schaft­li­chem Widerstand – sowohl bei Ver.di als auch ganz aktu­ell bei der Lehrergewerkschaft GEW.

Einen gro­ßen Teil des Vortrages nah­men jedoch dann Fallbeispiele ein, die so man­chen der Zuhörer daran zwei­feln lie­ßen, dass Deutschland im 21. Jahrhundert ange­kom­men ist. Wenn es inner­halb von Caritas und Diakonie als Kündigungsgrund genügt, in “wil­der Ehe” zu leben, sich wie­der zu ver­hei­ra­ten oder gar gleich­ge­schlecht­li­che Lebenspartnerschaften ein­zu­ge­hen, dann zeigt das nur, dass das Arbeitsrecht der Kirchen weit von der gesell­schaft­li­chen Realität ent­fernt ist.

Corinna Gekeler wies auch dar­auf hin, dass der “Dritte Weg” den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AAG) ent­ge­gen­steht. Es gibt darin zwar eine sog. “Kirchenklausel“, diese jedoch gibt – nach Ansicht von Gekeler – nur einen sehr engen Rahmen für die Berufsgruppen vor, die zum Beispiel “ver­kün­di­gend” tätig sind. Aber sie kön­nen kein Deckmantel dafür sein, dass ein Hausmeister, eine Putzfrau oder gar medi­zi­ni­sches Personal daran gebun­den sind, gläu­big (im Sinne von: kirch­steu­er­pflich­tig) sind. Aktuelle Urteile ver­schie­de­ner Arbeitsgerichte schei­nen diese Auffassung immer häu­fi­ger zu fol­gen.

Der Vortrag läßt auf jeden Fall auf ein inter­es­san­tes und fak­ten­rei­ches Buch hof­fen.


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