Von Gastautor Wolfgang Schlichting
In Hannover verurteilte der Strafrichter Dr. Michael Siegfried am 16.01.2019 einen jüdischen Bundesbürger wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1.300,00 Euro, weil er auf Pöbeleien von muslimischen Jugendlichen geantwortet hatte. Der Richter begründete das Urteil mit dem Hinweis, dass man als deutscher Bürger solche Provokationen ohne Gegenwehr hinzunehmen hat.
Am Amtsgericht Essen/Ruhr sollte ein Strafprozess gegen den Chef eines kriminellen Familienclans durchgeführt werden. Der zuständige Richter weigerte sich den Prozess zu führen, weil er damit rechnete, dass sehr viele Clanmitglieder zu dem Prozess erscheinen würden und dadurch die Sicherheit für Leib und Leben der am Gericht tätigen Richter und Staatsanwälte, sowie der zu vernehmenden Zeugen nicht mehr gewährleistet sei.
In Koblenz sprach das Oberlandgericht einen illegal eingereisten Straftäter frei, weil die rechtsstaatliche Ordnung in diesem Bereich schon seit rund 1,5 Jahren außer Kraft gesetzt sei. In Brandenburg wurden auf Anordnung des Oberlandgerichts 4 ausländische Gewaltverbrecher aus der Untersuchungshaft entlassen, weil der bereits geplante Strafprozess durch die Gerichtsferien unterbrochen und der Prozess dadurch zu lange dauern würde. Ob die Gewaltverbrecher aus dem Urlaub in ihrem Heimatland jemals wieder nach Deutschland zurückkehren werden, bleibt als Frage offen.
In Memmingen wurde eine Rentnerin ohne Migrationshintergrund, die monatlich von einer Witwenrente in Höhe von 725,00 Euro leben (oder präzise ausgedrückt “vegetieren”) muss, wegen Ladendiebstahl zu vier Monaten ohne Bewährung verurteilt und muss die Haftstrafe sofort antreten, wie man sieht, funktioniert unser “Rechtsstaat” perfekt!!!