Der Bürger vor den Vorhang: Die Anhörung der europäischen Bürgerinitiative “One of Us” in Brüssel

Erstellt am 23. April 2014 von Schreibfreiheit

Am 10.04.2014 hatte die EU zum zweiten Mal die Gelegenheit, ihr Verständnis von direkter Demokratie und Mitsprache des Volkes zu demonstrieren. Nämlich bei der öffentlichen Anhörung der bis dato erfolgreichsten europäischen Bürgerinitiative (EBI) „One of Us“.

Die EBI „One of Us“ legt mit knapp 1,9 Mio gesammelten Unterschriften – 1,72 Mio davon wurden formalrechtlich anerkannt – fast das doppelte an benötigten Unterschriften (1 Mio) vor, das für die Behandlung einer EBI durch die europäische Kommission und die Institutionen erforderlich ist. In 7 Mitgliedsländern muss dafür noch dazu ein gewisses Unterschriftenquorum überschritten werden. „One of Us“ nimmt diese Hürde in 20 Ländern. Damit liegt „One of Us“ klar vor der nächstgrößten EBI „Right2water“, mit 1,68 Mio Unterschriften und 13 Ländern, die das Quorum überschritten haben.

Der Vorsitzende der Lebenskonferenz, einem Dachverband österreichischer Lebensschutzgruppen, war gemeinsam mit einem Kollegen beim Hearing von „One of Us“ im Europ. Parlament am 10.04. live vor Ort im Sitzungssaal, der mit rd. 400 Besuchern seine Kapazitäten inklusive extra Stühle voll ausgeschöpft hat.

Im Vorfeld des Hearings musste im Hintergrund das Komitee der EBI „One of Us“ mittels einem offenem Brief an die Vorsitzende um eine faire Tagesordnung kämpfen. Tatsächlich war nämlich unter anderem in der von der EU ausgegebenen Tagesordnung die Redezeit des Vertreters der EBI im Vergleich zu den Vertretern der europäischen Institutionen stark benachteiligt. Dem Druck und der stichhaltigen Argumentation des Vorsitzenden der EBI „One of Us“, Hr. Grégor Puppinck ist es zu verdanken, dass in diesem Punkt die Bürger ihr Recht auf faire Rahmenbedingungen bekamen und die Tagesordnung während dem Hearing angepasst wurde.

Die EBI „One of Us“ besticht vor allem durch die Einfachheit und Klarheit ihrer Forderung und deren Aufbereitung auf Basis des bestehenden EU-Rechts – sie hebt sich somit von anderen EBI’s ab und ist weitaus konkreter und pragmatischer: „Jede Aktivität, die menschliches Leben vernichtet, soll von der Finanzierung durch die EU ausgeschlossen werden. Weil jeder Mensch „Einer von uns“ ist.“

Dieser Forderung, angewandt mittels praktischer Vorschläge zur Anpassung geltender EU-Vorschriften, die die EU-Ausschüsse für Recht, Forschung und Entwicklungshilfe betreffen, wurde im Hearing von einzelnen Mitgliedern der EBI in zwei Runden vorgetragen (jeweils gegliedert in Präsentation, Stellungnahme der betroffenen Ausschüsse und Fragen/Wortmeldungen durch die anwesenden MEPs und deren Beantwortung).

Die Debatte in der 1. Runde drehte sich rund um die Forderung der EBI, dass die EU in Sachen Forschungsfinanzierung eine Durchgängigkeit ihrer Vorschriften herstellt, unter der Berücksichtigung, dass der menschliche Embryo seine menschliche Würde von Anfang an, also mit der Zeugung erhält. Dieser Status des Embryo wurde im Verfahren und dem Urteil des EuGH in der Causa Brüstle gegen Greenpeace definiert.

Somit ist seitens EU die Förderung jeder Forschung, die die Zerstörung von menschlichen Embryonen zur Folge hat, abzulehnen. Die EBI vertritt den Standpunkt, dass die Fördermittel weggelenkt werden sollen von der embryonalen Stammzellforschung, die bis heute keine der erhofften Durchbrüche erzielt hat, hin zu Alternativen, wie zB die Forschung mit adulten Stammzellen (Stz. von Erwachsenen).

Mehr als zwei Drittel der Wortmeldungen der MEP’s unterstützten die Anliegen der EBI, wie auch ein großer Teil des im Saal anwesenden Auditoriums. Die Gegenargumente waren teilweise sehr unsachlich, so versuchte die österreichische Abgeordnete der Grünen (G/EFA), Frau Lunacek, die Initiative auf eine religiöse Gruppe zu beschränken, Frau Sophie in ´t Veld (ALDE) sprach der EBI überhaupt gleich die Relevanz ab, da „nur“ 1,72 Mio Bürger unterschrieben haben im Gegensatz zu ca. „500 Millionen Nicht-Unterzeichnern“. Frau Senyszyn (von der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten, kurz „S&D“) aus Polen stellte die monatlich im Zuge der Menstruation abgehenden Eizellen mit den befruchteten Eizellen (=Embryonen) gleich, sodass die EBI hier nicht „eine große Sache daraus machen brauche“, wenn die Gewinnung von embryonalen Stammzellen den Tod des Embryos zur Folge hat.

Die anwesenden Vertreter der zuständigen Ausschüsse (-bis auf den Petitionsausschuss waren alle Positionen durch Angehörige der S&D besetzt) zogen sich auf die bestehenden Verfahrensbedingungen zur ethischen Überprüfung von Projekten zurück, die für das aktuelle 8te Forschungsrahmenprogramm (das sogenannte „Horizont 2020“) seitens des zuständigen ITRE(=Forschungs)-Ausschusses, des europäischen Rates und des EPs festgelegt worden waren. Auch Hr. Robert-Jan Smits, der von der Kommission als zuständiger Direktor für Forschung und Innovation entsandte Vertreter, stellte sich auf diesen Standpunkt.

Dabei war gerade die unzureichende Vereinbarkeit dieser Verfahrensbedingungen mit der Forderung der EBI nach Wahrung der Würde jedes einzelnen Menschen in der Präsentation der EBI zu diesem Thema klar und nachweislich herausgearbeitet worden.

Diese „Taubheit“ vermittelte den Eindruck, dass die europäische Kommission und die EU-Institutionen das Anliegen der EBI im bestehenden Regelwerk „versickern“ lassen wollen – mit dem Feigenblatt, dass „man sowieso allen Punkten bereits Rechnung getragen habe“. Dies erscheint in so Ferne bedenklich, als die bereits veröffentlichte Stellungnahme der Kommission zur EBI „Right2Water“ genau eine solche Linie verfolgt.

Brisant wurde diese Schieflage noch dadurch verstärkt, das der österreichische MEP Hr. Stadler (NI, geplant EFD) in seiner Wortmeldung darauf aufmerksam machte, dass es seitens der zuständigen Ausschüsse noch keine Stellungnahmen zur EBI „One of Us“ gibt, da die Ausschüsse in dieser Sache vor dem Hearing noch nicht zusammen getreten waren. Das bedeutet, dass die im Präsidium sitzenden Vertreter eigentlich nur ihre Privatmeinung vertreten konnten. Die anschließend erfolgten Rechtfertigungen der Ausschussvertreter waren zwar nicht überzeugend, aber durch die Bank ehrlich und sachlich.

In der Debatte in der 2. Runde brachte die EBI ihre Forderung zu einer zukünftigen Nicht-Finanzierung von Entwicklungshilfeprojekten und Verbänden vor, die Programme betreiben, bei denen menschliche Embryonen zerstört werden, also in Bezug auf Geburtenregelung und Abtreibung in der Entwicklungshilfe.

Die von der EBI hervorragende recherchierte Präsentation beleuchtete beispielhaft Praktiken der Organisationen IPPF (International Planned Parenthood Federation) und MSI (Marie Stopes International) und führte auch bestehende Geldflüsse der EU zu diesen Verbänden an.

In der anschließenden Diskussion war die Spannung förmlich greifbar. Gegner der EBI versuchten aus dem Ansatz der verantwortungsvollen Finanzierung unter Rücksichtnahme auf die Würde und das Leben jedes Menschen eine Diskussion rund um die Befürwortung oder Ablehnung der Abtreibung zu machen. Dies ist jedoch nicht Gegenstand der EBI und kann es auch gar nicht sein, da die gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht in die Zuständigkeit der EU fällt.

Die Absicht hinter diesen Versuchen war aber auch hierbei klar – eine Mißinterpretation des Anliegens der EBI bei diesem emotional aufgeladenen Thema würde einer Ablehnung unter dem Vorwand der Subsidiarität Vorschub leisten.

Die Moderatorin der 2. Runde, Frau Castex (S&D), gleichzeitig auch Vertreterin des Rechtsausschusses schloss das Hearing dann auch tatsächlich, trotz zahlreicher dezidierter (und auch lautstarker) Einwände der Vertreter der EBI und anderer MEPs sinngemäß mit den Worten: „Mir scheint, dass es hier um das Thema Abtreibung geht und dieses fällt gemäß dem Subsidiaritätsprinzip nicht in die Zuständigkeit der EU“!

Man stelle sich vor! Sachliche und professionelle Unvoreingenommenheit sieht anders aus!

Trotz dieses einseitigen Schlusswortes kann die Anhörung als ein großer Erfolg der EBI im Grundsätzlichen und für „One of Us“ im Besonderen angesehen werden.  Viele Wortmeldungen haben klar zum Ausdruck gebracht, dass die Themen von „One of Us“ in der kommenden Legislaturperiode nach der Wahl im Parlament behandelt werden sollen.

Das Hearing wurde von einigen Teilnehmern sogar als eine bis dato im europäischen Parlament in ihrer Offenheit und Ausführlichkeit noch da gewesene Debatte über den Umgang mit der Würde des Menschen und deren Bedeutung in der EU bezeichnet.

In Sachen Umgang der europäischen Institutionen mit dem direkt-demokratischen Instrument der EBI lässt sich eine gewisse Reserviertheit feststellen. Das Volk einzubinden erscheint unbequem, überhaupt, wenn es, so wie bei „One of Us“ aufzeigt, dass es nicht bereit ist, vorherrschende Denkrichtungen des Establishments zu unterstützen.

Die Stellungnahme der Kommission wurde für den 28.05.2014 angekündigt – nach den anstehenden EU-Wahlen zum europäischen Parlament.

Umso mehr muss unsere Wahl selbst eine Werteentscheidung werden!

(Detail-Interessierte können sich die Aufzeichnung des Hearings beim Mediendienst der EU anschauen – es sind alle EU-Landessprachen verfügbar, bzw. sich Teile davon oder das ganze Video via Download-Link zukommen lassen).