Der Bundestag: Muss die “Tibet-Erklärung” aus Drucksache 13/4445 jetzt aufgehoben werden?

Von Eckhardschulze

Angesichts der aktuellen Diskussion um Thilo Sarrazin weist Rainer Grell, Gastautor bei “Die Achse des Guten” am 01.09.2010 in einem Artikel mit der Überschrift – Sarrazin und das freie Wort – auf folgendes hin:

Am 23. April 1996 gab es einen interfraktionellen Antrag aller vier im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien
(Drucksache 13/4445) „Die Menschenrechtssituation in Tibet verbessern“, in dem es heißt: „im Hinblick darauf, daß
Tibet sich in der gesamten Geschichte eine eigene ethnische, kulturelle und religiöse Identität bewahrt hat“,
verurteilt der Deutsche Bundestag „die Politik der chinesischen Behörden, die im Ergebnis gerade auch in bezug auf Tibet zur Zerstörung der Identität führt, insbesondere mittels Ansiedlung und Zuwanderung von Chinesen in großerZahl“.

Und weiter schreibt er:

Wer sich heute aus Sorge um die deutsche Identität in vergleichbarer Weise äußert, wird als Rassist beschimpft und muss als Parteimitglied mit seinem Ausschluss rechnen. Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode.

Nicht das am Ende die heute noch im Bundestag vorhandenen Abgeordneten, die damals dem Antrag zustimmten, jetzt mit einem Parteiausschlussverfahren rechnen müssen, da “Ähnlichkeiten” zu Äußerungen von Sarrazin nicht zu übersehen sind?!