Wie weit an Schulen Internet-Content gefiltert werden soll, war bereits in der Diskussion um das Aufbrechen von sinnvollen Sicherheitsmechanismen durch die Swisscom Gegenstand der Debatte. Kürzlich staunte ich aber nicht schlecht, als ich einen auf meinem Twitter-Feed verlinkten Blick-Artikel lesen wollte und auf meinem iPhone statt des Artikels die folgende Meldung erschien:
Der Blick – ein Porno-Heftli?
Beim Blick selber nahm man es, nachdem ich die Pornografie-Warnung getwittert hatte, mit Humor:
@AnStricker @nessensohn oha! Heisst das, dass wir in Thurgauer Kiosken in den «Erwachsenen» Regalen zu finden sind?—
Blick (@Blickch) May 22, 2014
Auch bei Swisscom hat man auf meine Meldung hin sofort reagiert und den Blick umgehend wieder von der Schmuddel-Filterliste genommen – jedenfalls im Kanton Thurgau. Wie das andernorts aussieht weiss ich nicht. Als ich vor zwei Jahren im Kanton Zürich unterrichtete stellte ich fest, dass der Blick im Schul-Internet nicht aufrufbar war und dort vom Filter geblockt wurde. An die genaue Filter-Kategorie erinnere ich mich nicht, aber es war wohl nicht “Pornografie”.
Es ist grundsätzlich richtig, dass das Internet in unseren Schulstuben nicht ungefiltert zugänglich ist. Allerdings stellt sich wie überall die Frage nach der Verhältnismässigkeit, sei es bei den Methoden oder bei der Art des gefilterten Inhalts. Als einer, der die Jugendzeit in den in vieler Hinsicht wesentlich liberaleren 80er-Jahren unbeschadet überstanden hat finde ich es richtig, dass man den Blick auch in der Schule ungefiltert lesen darf, selbst wenn es einem dort passieren kann, auch mal auf ein wenig sehr zurückhaltend präsentierte Nacktheit zu stossen. So viel sollte uns unsere verfassungsmässig garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit wert sein, ebenso wie wir auch unserer Jugend so viel Vertrauen entgegen bringen sollten, jeglichen von Blick präsentierten Inhalt verarbeiten zu können.
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