Der Bischof, der Müller…

Bischof Müller (GNU-Lizenz für freie Dokumentation)

Bischof Müller (GNU-Lizenz für freie Dokumentation)

Es ist auf den Tag genau einen Monat her, dass ich über die Kampfansage des Regensburger Bischofs Müller berichtete. Es war seinerzeit Regensburg-digital, auf die ich mich berief.

Nun gibt es Neues aus dem Hause der Klause des Unbelehrbaren. Wieder informiert regensburg-digital darüber, dass Müller der Meinung ist, die Weisheit gepachtet zu haben:

Müller hatte (neben anderen Unwahrheiten) behauptet, Schmidt-Salomon würde Kindstötungen legitimieren und dafür ein Zitat ins Gegenteil der Original-Aussage verkehrt [...] Schmidt-Salomon klagte. In zweiter Instanz bescheinigte der Verwaltungsgerichtshof München dem Regensburger Bischof, seine „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“ zu haben. Er habe Michael Schmidt-Salomon mit seinen Aussagen „in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt“. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
[...]
Dagegen legt die Diözese Regensburg nun Beschwerde ein. Die Begründung ist bestechend.
Er habe Schmidt-Salomon überhaupt nicht zitiert, so Müller, sondern sich „kritisch und zugespitzt“ mit dessen Thesen auseinandergesetzt. Gleich zu Beginn seiner Erklärung zitiert der Regensburger Bischof Schmidt-Salomon übrigens erneut…

Michael Schmidt-Salomon regierte auf diese Beschwerde 1 – der komplette Wortlaut seiner Entgegnung ist bei regensburg-digital veröffentlicht:

Michael Schmidt-Salomon

Michael Schmidt-Salomon

[...] Als Philosoph bin ich an der Frage der theoretischen Fundierung der Ethik, die Bischof Müller in seiner Erklärung aufwirft, selbstverständlich sehr interessiert. Allerdings muss ich die bischöflichen Ausführungen zu diesem Thema als höchst bedenklich einstufen. Denn eine zeitgemäße Ethik und Politik kann sich schwerlich auf diffuse „Glaubenswahrheiten“ berufen, die Herrn Müller zwar „heilig“ sein mögen, aber einem Großteil der Bevölkerung nichts mehr sagen. 

Stattdessen müssen wir eine „faire Güterabwägung“ vornehmen, was verlangt, dass wir möglichst unvoreingenommen die Interessen erforschen, die von einer ethischen Entscheidung betroffen sind. Beispiel „Pille danach“: Sind die Interessen einer Frau gleichrangig mit den „Interessen“ der befruchteten Eizelle in ihrem Uterus und ist somit die Einnahme der „Pille danach“ eine ethisch verwerfliche Handlung? Die meisten Menschen in Deutschland würden dies vernünftigerweise verneinen, denn eine befruchtete Eizelle hat nachweislich weder Lust, noch Schmerzempfinden und kennt somit keine Interessen.

Bischof Müller sieht dies als katholischer Bischof natürlich anders – nicht weil er dafür irgendwelche einsichtigen Belege hätte, sondern weil das Glaubenssystem, in das er zufällig hineinsozialisiert wurde, willkürlich festlegt, dass mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle eine „Eingießung des Geistes“ erfolgt. Damit erweist sich das zentrale Argument des Bischofs jedoch schon als hinfällig, denn es gibt wohl nichts Willkürlicheres als theologisch begründete Moral! [...]

Es mag sein, dass derartige philosophische Differenzierungen das intellektuelle Vermögen des Regensburger Bischofs überfordern. Das ist zwar bedauerlich, aber nicht justiziabel. Als Humanist hoffe ich jedoch immer noch, dass Bischof Müller irgendwann einmal die Zeit finden wird, etwas gründlicher über die Dinge nachzudenken, die er gemeinhin so forsch verkündet. Denn: Wer leichter glaubt, wird schwerer klug.

Nic


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