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Die Datenschutzbehörde des Mitgliedstaats, in dem dieser Betreiber seinen Sitz hat, kann nach der Richtlinie 95/461 sowohl gegen ihn als auch gegen die in diesem Mitgliedstaat niedergelassene Tochtergesellschaft von Facebook vorgehen.
Die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein ist ein auf den Bereich Bildung spezialisiertes Unternehmen. Sie bietet u. a. über eine auf Facebook unter der Adresse www.facebook.com/wirtschaftsakademie unterhaltene Fanpage2 Bildungsdienstleistungen an.
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Die Betreiber von Fanpages wie die Wirtschaftsakademie können mit Hilfe der Funktion Facebook Insight, die ihnen Facebook als nicht abdingbaren Teil des Benutzungsverhältnisses kostenfrei zur Verfügung stellt, anonymisierte statistische Daten betreffend die Nutzer dieser Seiten erhalten.
Diese Daten werden mit Hilfe sogenannter Cookies gesammelt, die jeweils einen eindeutigen Benutzercode enthalten, der für zwei Jahre aktiv ist und den Facebook auf der Festplatte des Computers oder einem anderen Datenträger der Besucher der Fanpage speichert. Der Benutzercode, der mit den Anmeldungsdaten solcher Nutzer, die bei Facebook registriert sind, verknüpft werden kann, wird beim Aufrufen der Fanpages erhoben und verarbeitet.
> Das ganze Gerichtsurteil hier als PDF lesen
Quelle: PRESSEMITTEILUNG Nr. 81/18 – Gerichtshof der Europäischen Union – Luxemburg, den 5. Juni 2018
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