Grundvoraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger
Für die Tätigkeit als Sachverständiger ist entweder der Abschluss eines fachspezifischen Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses oder aber die Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker in einem solchen Bereich Voraussetzung. Geeignete Studienrichtungen sind beispielsweise Naturwissenschaften, Ingenieurs- oder Wirtschaftswissenschaft, Architektur und Jura. Wer beispielsweise einen Abschluss als Ingenieur im Maschinenbau erreicht hat, kann als Gutachter genauso tätig werden wie Personen, die sich im Bereich der Justiz auf Wertermittlungen et cetera spezialisiert haben. Ideal ist natürlich ein erfolgreicher Abschluss in mehreren der hier aufgeführten Studienfächer.
Wer den Abschluss eines staatlich geprüften Technikers in einem der relevanten Bereiche – hierzu zählen beispielsweise die Installation von Heizungsanlagen und von sanitären Anlagen, aber auch entsprechende Tätigkeiten im Maschinen- und Anlagenbau – erlangt hat, kann ebenfalls den Beruf eines Sachverständigen ergreifen. Gleiches gilt für Personen, die in den besagten Gebieten einen Abschluss als Meister vorweisen können.
Möchten Sie beispielsweise eine Sachverständiger Ausbildung im Bereich Bau oder als Baugutachter tätig werden, ermöglicht das Ausbildungs- und Kompetenzcenter modal die Teilnahme an der Ausbildung, sofern Sie
- Eine Selbstständigkeit in Gewerken des Handwerks nachweisen können,
- Als Betriebs- oder Bauleiter tätig sind,
- Den Abschluss eines Handwerksmeisters oder eines Technikers erreicht haben oder
- Ein Studium als Diplom Bauingenieur oder Baubiologe erfolgreich abgeschlossen haben.
Modal bildet aber auch Sachverständige in anderen Bereichen aus. Dazu gehören beispielsweise EDV-Sachverständige, Kfz-Sachverständige und als Energieberater.
Abschluss als Sachverständiger durch zusätzliche Aus- und Weiterbildung
Voraussetzung für die Qualifizierung zum Sachverständigen ist, dass nach dem Abschluss eine mindestens dreijährige Tätigkeit in dem Berufsfeld vorgewiesen werden kann. Zugleich ist die Teilnahme an speziellen Weiterbildungsveranstaltungen – wie sie unter anderem von uns angeboten werden – verpflichtend. Die örtliche IHK nimmt die Bestellung der Sachverständigen vor und überprüft sie unter anderem auf die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen und Qualifizierungsmaßnahmen.
Wer als Energieberater tätig werden möchte, muss zudem in der Liste der Energieeffizienz-Experten, die von der Deutschen Energieagentur (DENA) im Auftrag der KfW-Bank, der BAFA und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie geführt wird, registriert sein. Denn nur dann wird die Durchführung der Baubegutachtung durch die KfW-Bank und die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert.
Weiterbildungsmaßnahmen für Sachverständige
Nicht nur der Ausbildung von Sachverständigen, sondern auch deren Weiterbildung spielt in der heutigen Zeit eine große Rolle. So müssen sie umfangreiche Kenntnisse über neue Meßmethoden und deren Auswertung, die Installation und Nutzung neuer technische Anlagen, aber auch der gesetzlichen Vorgaben erlangen. Gerade im Bereich der energetischen Sanierungen von Immobilien ist es in den letzten Jahren zu grundlegenden Änderungen und Ergänzungen gekommen. So ist beispielsweise die Ausstellung eines Energiepasses Pflicht, wenn das Gebäude veräußert oder vermietet werden soll. Die Ausstellung eines solchen Energiepasses darf aber nur von Sachverständigen vorgenommen werden, die über eine entsprechende Zusatzqualifikation verfügen. Diese können Sie beispielsweise durch die Teilnahme an der entsprechenden Modal Weiterbildungsveranstaltung erlangen, sofern die sonstigen Voraussetzungen für die Arbeit als Sachverständiger oder Energieberater erfüllt sind.
Die meisten Ausbildungskompetenzen bietet nicht nur die Ausbildung von Sachverständigen, sondern auch Weiterbildungsveranstaltungen an. So können sich beispielsweise Bausachverständige in den Bereichen
- Schimmelschäden/Schimmeldiagnostik,
- Feuchteschäden/Feuchtediagnostik,
- Wertermittlung und
- Risseschäden
weiterbilden. Sämtliche Weiterbildungen sind übrigens von den zuständigen Behörden, beispielsweise der Architektenkammern Hessen und Nordrhein-Westfalens, anerkannt.
EDV-Sachverständige können durch Lehrgänge des Modal Sachverständigen Ausbildungs- und Kompetenz-Centers beispielsweise in den Bereichen
- IT Forensik,
- Zur Fachkraft für Informationsschutz und Unternehmenssicherheit und
- Als Manager für Informationssicherheit nach ISO 27001
zertifizieren lassen.
Für die erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen wird ein entsprechendes Zertifikat überreicht, welches dann bei der IHK, der KfW-Bank und anderen öffentlichen Einrichtungen eingereicht werden kann.
Zertifizierung
Das Sachverständigen Ausbildungs- und Kompetenz-Center Modal bietet nicht nur Ausbildungen zum Sachverständigen und darauf basierender Weiterbildungsmöglichkeiten an, sondern führt auf Wunsch auch die Zertifizierung des Sachverständigenbüros nach DIN 90001 über den Sachverständigenverband DESAG sowie eine Inhouse-Zertifizierung durch. Was sich darunter genau verbirgt, ist den entsprechenden Unterseiten zu entnehmen. Diese Zertifizierungen sind beispielsweise für die Akquise neuer Aufträge, die von Behörden und Unternehmen vergeben werden, welche bereits zertifiziert sind und die Einhaltung dieser Standards auch bei beauftragten Unternehmen voraussetzen, von enormem Vorteil.