In die Subventionszahlungen sollte also sowohl eine Umweltschutzkomponente („greening“) als auch eine Tierschutzkomponente („animal welfaring“) eingebaut werden. Es ist vor der Öffentlichkeit nicht zu rechtfertigen, dass landwirtschaftliche Betriebe hohe Fördersummen erhalten, obwohl sie nur die tierschutzrechtlichen Minimalanforderungen der EU-Richtlinien einhalten und keine darüber hinausgehenden Leistungen für den Tierschutz erbringen.
Wer Vollspaltenboden-, Käfig- oder Anbindehaltungen betreibt, sollte dafür nicht länger mit Steuergeldern gefördert werden. Dagegen sollten Betriebe, die erhöhte Tierschutzstandards umsetzen und den Tieren regelmäßig Auslauf ins Freie gewähren, verstärkt gefördert werden.
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