Der Berliner Appell zur Agrarreform

Der Berliner Appell zur Agrarreformberliner-appell.de: Die 56 Mrd. EUR, die die EU Jahr für Jahr aus Steuermitteln an Agrarbetriebe ausschüttet, können im 21. Jahrhundert nur noch damit gerechtfertigt werden, dass die Empfänger mit dem Geld höhere Umwelt- und Tierschutzstandards finanzieren als bisher üblich. Der Vorstoß von EU-Agrarkommissar Ciolos, die Direktzahlungen (ca. 33 Mrd. EUR jährlich) künftig an die Einhaltung höherer Umweltstandards zu knüpfen, ist deswegen zu begrüßen, sollte aber auch den Tierschutz einschließen. Professorinnen und Professoren aus ganz Deutschland fordern daher die Bundesregierung auf, sich im Gegensatz zu ihrer aktuellen Politik in Brüssel für die Umsetzung folgender Punkte einzusetzen:

In die Subventionszahlungen sollte also sowohl eine Umweltschutzkomponente („greening“) als auch eine Tierschutzkomponente („animal welfaring“) eingebaut werden. Es ist vor der Öffentlichkeit nicht zu rechtfertigen, dass landwirtschaftliche Betriebe hohe Fördersummen erhalten, obwohl sie nur die tierschutzrechtlichen Minimalanforderungen der EU-Richtlinien einhalten und keine darüber hinausgehenden Leistungen für den Tierschutz erbringen.

Wer Vollspaltenboden-, Käfig- oder Anbindehaltungen betreibt, sollte dafür nicht länger mit Steuergeldern gefördert werden. Dagegen sollten Betriebe, die erhöhte Tierschutzstandards umsetzen und den Tieren regelmäßig Auslauf ins Freie gewähren, verstärkt gefördert werden.

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