Der Ausschließlichkeitsvermittler – Vorteile und Nachteile

Von Flatpack
Wer im Bereich Versicherungen tätig sein möchte, der macht sich im Vorfeld natürlich Gedanken, was er denn genau möchte und welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind. Seit 2008 wurde die Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann IHK eingeführt und für die Vermittlung von Versicherungen ist eine Erlaubnis nach §34d GewO erforderlich. Diese wird von der zuständigen IHK erteilt. Im gleichen Zuge ist auch eine Eintragung in das Vermittlerregister vorgeschrieben. Aber ist das wirklich bei allen Formen der Tätigkeit in der Versicherungsvermittlung erforderlich?