Kiel (SHL/14.12.) Für Schleswig-Holsteins Denkmalschützer wird es künftig schwieriger, Gebäude unter Schutz zu stellen – die Rechte von Hauseigentümern werden hingegen gestärkt. CDU und FDP brachten ihre umstrittene Neufassung des alten
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner sprach von einem “Denkmalschutz-Abbaugesetz”, das “Eigennutz über das Gemeinwohl stellt”. Stegner nahm insbesondere den Passus für Gebäude aus den 1950er und 1960er Jahren aufs Korn. Hier gibt es nun eine zusätzliche Hürde: Die oberste Denkmalschutzbehörde, das Kulturministerium, muss künftig einverstanden sein, wenn bis zu 65 Jahre alte Gebäude zum Denkmal werden sollen. Damit entscheide in Zukunft nicht die fachliche Bewertung, sondern lediglich der Tag der Antragstellung über die Denkmalqualität, monierte Stegner.
Demgegenüber verteidigte Kirstin Funke (FDP) diese Regelung. Sie erlaube eine “genaue Abwägung” zwischen dem Denkmalschutz einerseits und dem nötigen Umbau von Zweckbauten andererseits – etwa der klimafreundlichen Wärmedämmung oder der Errichtung von Rampen und Aufgängen für behinderte Menschen. CDU-Fraktionschef Johannes Callsen warf der SPD vor, alles “von oben regeln” zu wollen: “Sie trauen den Menschen einen verantwortungsvollen Umgang mit Baudenkmälern nicht zu.”
via plenum-online Dezember 2011.