Denkanstöße: Mensch – Sexualität – Religionen – Staat, Recht

Von Nicsbloghaus @_nbh

Der Mensch hat – als biologisches Wesen – ganz natürlich eine nicht von den Religionen oder “dem Staat” normierte, sondern eine breitgefächerte sexuelle Dimension. Von der er zumeist nur einen sehr geringen Teil auslebt. Die Menschwerdung, also die Kultivierung eines ursprünglich nur biologischen Wesens, hat diese sexuelle Dimension nicht eingeschränkt, sondern sogar noch breiter gefächert. Eben weil die menschliche Sexualität nicht mehr nur der Reproduktion der Art dient, sondern immer mehr dem Lustgewinn von Individuen – in welcher Konstellation auch immer.

Aber: Die Setzung und Durchsetzung sexueller Normen ist un-natürlich, denn all diese Normen wurden ausschließlich durch Menschen in ihrer jeweiligenZeit gesetzt. Diese Normensetzung für die menschliche Sexualität erfüllte und erfüllt wichtige gesellschaftliche Funktionen (siehe Homosexualität, Inzest, Jugendschutz, Masturbation, Polyamory, Polygamie/-andrie, Pornografie, BDSM oder gar Zoophilie etc.). Diese Normensetzungen erfolgten ab der Zeit, als Klassengesellschaften entstanden und damit der Staat notwendig wurde. Klassengesellschaften und Staat bedürfen zu ihrer Sicherung vieler Herrschaftsfunktionen und -elemente. Die Reglementierung der menschlichen Sexualität ist dabei wohl das stärkste Herrschaftselement, wirksamer als das staatliche Gewaltmonopol an sich. Wer freie Sexualität lebt, der denkt eben auch frei und der läßt sich nicht mehr in seiner ganzen Freiheit unterjochen durch Priesterkasten und politische Machthaber. Angebliche “göttliche” moralische Postulate sind daher einfach nur verlogen und scheinheilig. Denn die Herrschenden selbst betrachten sich stets als über der Norm stehend.

Gerade der christliche Ideologieapparat hat dazu ein ausgefeiltes Normengerüst erarbeitet, und der der Staat als “Erfüllungsgehilfe” die entsprechenden Instrumente und Techniken. Das Individuum wird dadurch permanent auf jede nur mögliche Weise beobachtet – und so entsteht ein ausgeprägter Anpassungsdruck. Wenn von kleinauf Sexualität unterdrückt und kriminalisiert wird, dann entsteht ein verkrüppeltes Wesen. Ein Wesen, das vor jeder Obrigkeit kuscht. Und das nicht nur in sexuellen Dingen. Ein Wesen, das aber nicht nur kuscht, sondern daß durchaus zum Straftäter werden kann. Weil seine unterdrückte Sexualität nach einem Ventil sucht…

Eine deutsche Partei fordert nun das, was auch in anderen Gruppen debattiert wird: daß der unzeitgemäße deutsche Jugendschutz, der fast zu 100 Prozent noch aus wilhelminischen Zeiten stammt (siehe dazu auch die Altersgrenzen im Strafrecht 14 – 16 – 18) aufgehoben wird. Denn Gesellschaft und Individuum hätten sich seither weitgehend geändert. Insbesondere auch die geistige und körperliche Reife von Heranwachsenden. Deshalb sollte die Gesellschaft nunmehr im 21. Jahrhundert individuelle Regelungen statt einheitlicher pauschaler Altersvorgaben setzen. Also stets den Einzelfall betrachten, wenn es um die Bewertung von Taten und Straftaten gehe. Natürlich sollten durchaus noch allgemeine Rahmendaten weitergelten, aber durch Abwägungs- und Ermessenspielräume ergänzt. In jedem konkretem Fall müßte individuell entschieden werden.

Eine Begründung seitens dieser Partei dafür lautet, daß sich in unserer Zeit jeder Mensch anders entwickelt und das vor allem in einem für ihn ganz eigenen Tempo. Die eigene Reife zu beurteilen, vermögen – wenn überhaupt – nur nahestehende oder die betreffende Person selbst. “Der Staat” hingegen setzt den Reifegrad eines Heranwachsenden mit dessem Lebensalter gleich. Und er geht, neben christlicher Indoktrination und Sexualfeinlichkeit, hier immer noch von Verhältnissen aus, wie es sie vor 100 Jahren gegeben hat, die aber inzwischen überlebt sind. Weiter heißt es dazu: die bisherige pauschale Altersregelung klammert die individuelle Entwicklung eines Jugendlichen völlig aus und wird daher dessen Persönlichkeit nie gerecht und sorgt somit nur für unangebrachte Kriminalisierungen.

Hier neue Maßstäbe zu setzen, ist an der Zeit. Das aber bedarf sicherlich noch eines längeren Zeitraumes und eines breiten gesellschaftlichen Diskurses. Aber nicht unter Federführung einer Priesterkaste, der es nach wie vor nur um deren Macht über Mensch, Gesellschaft und Staat geht! Aber dafür unter Einschluß der betroffenen Menschen: also der zunehmend mündiger werdenden Jugend und auch unter Einbeziehung der Menschen, die freiwillig sexuelle Praktiken leben, die von “Heiligen Schriften” verdammt werden.

Wie sagt der Freigeist?: Man muß über alles nachdenken wollen und können, man muß über alles reden wollen und können; man darf (und muß) aber durchaus nicht auch alles tun wollen. Deshalb: Viele Denkanstöße sind notwendig für einen breiten Konsens, der dem Menschen und der den Menschen gerecht wird!

Siegfried R. Krebs

[Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar]