Demonstrationen sind ein Grundrecht?

Erstellt am 1. Oktober 2010 von Stscherer

Wieso steht in der Überschrift ein Fragezeichen? Kenne ich das Grundgesetz nicht? Habe ich im Studium nicht aufgepasst?

OK, ich habe nicht immer aufgepasst, und so manche Vorlesung habe ich auch geschwänzt, aber ein bisschen was habe ich dann doch mitbekommen, so unter anderem, dass die Demonstrationsfreiheit das grundrechtlich geschützte Recht ist, sich öffentlich unter freiem Himmel zu versammeln und dabei gemeinsam private oder öffentliche Angelegenheiten zu erörtern. Ich weiss auch, dass es sich dabei um eine Ausprägung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 des Grundgesetzes (GG) und der Meinungsfreiheit (Art. 5 Absätze I und II GG) handelt. Aber dazu muss man im Grunde genommen nicht Jura studiert haben, dass weiss man auch aus dem Schulunterricht – wir leben doch schon mehr als 60 Jahre in einer Demokratie…

So weit, so gut, aber jetzt wird es ein wenig tiefgründiger ((keine Angst, jedoch nicht allzu juristisch): wem steht denn jetzt dieses Freiheitsrecht auf Demonstration zu? Tatsächlich, grundsätzlich jedem Menschen, soweit er friedlich demonstriert und dabei nicht die Grundrechte anderer Demonstranten oder unbeteiligter Personen verletzt werden. Also, halten wir fest: das Recht auf Demonstration steht jedem Menschen zu, also jedem Mann, jeder Frau, jedem Erwachsenen und auch jedem Jugendlichen oder Kind.

So, das hätten wir geklärt, und der geneigte Leser wird sich frage, was langweilt man mich mit solchen Selbstverständlichkeiten?

Wenden wir uns also zur Beantwortung dieser Frage der diskussionswürdigen Aussage eines jedenfalls regional in Baden-Würtemberg doch recht einflussreichen Politkers zu:

„In einem Rechtsstaat muss man darauf achten, dass Entscheidungen nicht nur getroffen, sondern auch umgesetzt werden“, sagte heute Peter Hauk, Chef der CDU-Landtagsfraktion, und zwar in Bezug auf die gestrigen Polizeiaktionen gegen Demonstranten im Rahmen der Proteste gegen das „Projekt 21″ in Stuttgart.

„Ich finde es unverantwortlich von Müttern und Vätern, dass sie ihre Kinder nicht nur mitnehmen, sondern auch in die erste Reihe stellen.“
Zitat

Den letzten Satz muss man sehr genau lesen: Kinder haben auf Demonstrationen nichts zu suchen!

Was ist denn da los? Zunächst einmal scheint es um die Durchsetzung des Megabauprojekts „Stuttgart 21″ zu gehen – aber eigentlich ist das nicht der springende Punkt. Ersetzen wir „Stuttgart 21″ durch „Gorleben“, „Transrapid“, „Hartz IV“ oder „Errichtung der Weltregierung durch das Fliegende Spaghettimonster (hier)“ – das ist eigentlich völlig egal. Herr Hauk will schlicht und ergreifend, dass in einer Demokratie eine einmal beschlossene Entscheidung nicht mehr hinterfragt, sondern – notfalls gegen eine andere Volksmeinung – durchgesetzt wird – als gewählter Volksvertreter wohlgemerkt.

Nun ja, fragen wir Herrn Hauk nicht, was er von der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke hält (gibt es da nicht auch eine einmal getroffene Entscheidung, die jetzt von seinen Parteifreunden gerade revidiert wird?), und fragen wir auch nicht, was denn nun bzgl. des neuen Banhofs in Stuttgart die Volksmeinung ist. All dies das lenkt nämlich vom zweiten Teil Aussage ab, die wir uns genau ansehen müssen: Eltern handeln unverantwortlich, wenn sie Kinder mit auf Demonstrationen nehmen.

Herr Hauck, es handelte sich um eine von Schülern ordnungsgemäss unter Beachtung aller Gesetze angemeldete Demonstration, die ebenso ordnungsgemäss genehmigt war. Und damit handelte es sich um eine rechtmässige Aktion von Menschen im Rahmen ihrer durch das Grundgesetz geschützten Rechte. Die Demonstration war friedlich und selbst das baden-würtembergische Innenministerium in Stuttgart räumt inzwischen ein, dass es die angebliche Provokation durch Steinwerfen, die den massiven Polizeieinsatz rechtfertigen sollte, nicht stattgefunden hat (hier).

Und zu einer solchen Aktion darf ich meine Kinder nicht mitnehmen, weil das unverantwortlich ist? Was ist das denn für ein Demokratieverständnis? Ein Bürger darf seine grundrechtlich geschützten Rechte nicht mehr wahrnehmen, weil das zu gefährlich ist – er könnte ja mit Pfefferspray besprüht und mit Wasserwerfern beschossen werden! Und für Kinder ist das garnichts, ist ja unverantwortlich, mit seinen Kindern zusammen für seine Überzeugungen zu demonstrieren – solange es sich nicht um diejenigen handelt, die vorher von den Volksvertretern beschlossen wurden und nun umzusetzen sind?

Lieber Herr „Volks“vertreter, welche Rechte sind denn nun höherwertiger und durch die Staatsorgane (zB. die Polizei) zu schützen: der Wille der Volksvertreter, ihre einmal getroffenen Entscheidungen nicht mehr überdenken zu müssen und gegen jeden Widerstand durchsetzen zu können oder das unverzichtbare, jederzeit im Rahmen der Gesetze ausübbare Grundrecht der Menschen, sich zu versammeln und für ihre Überzeugungen – auch wenn sie den Regierenden nicht gefallen – zu demonstrieren.

OK, es war ein hektischer Tag in Stuttgart, und man bekommt als Lokalgrösse alle paar Minuten ein Mikrofon unter die Nase gehalten, aber bestürzend ist dieses wohl doch tiefgreifende Unverständnis für Grundrechte schon. Vielleicht sollte Herr Hauck über seine Äusserung noch ein wenig nachdenken und sie bedauernd korrigieren.

Dabei darf er übrigens gerne seine Meinung zu „Stuttgart 21″ behalten – darum geht es letztendlich nicht, denn Herrn Haucks Auffassungen schützt das Grundrecht genauso wie diejenigen der Demonstranten, von denen einer aufgrund des Wasserwerfereinsatzes wohl zumindest teilweise sein Augenlicht verlieren wird (hier). Nur, uns steht unter Umständen ein heisser Herbst bevor, denn unsere Regierenden lassen derzeit kein Thema aus, welches mit erheblichem Streit- und Demonstrationspotential versehen ist. Ich hoffe nur, dass die Polizisten in Niedersachsen in den nächsten Wochen und Monaten nicht ähnlich vorgehen wie ihre Kollegen im Süden… irgendwie haben es unsere Regierenden ja derzeit mit dem Buddeln, sei es nun für Bahnhöfe oder für die strahlenden Hinterlassenschaften der Atom-Fraktion.

Schön wäre es, wenn nicht noch mehr Volksverteter ähnlich haarsträubende Güterrechtsabwägungen herausposaunen wie der Herr Hauck. Ich befürchte allerdings, wir werden noch viele solcher Aussagen zu hören bekommen. Die nächsten können ja schon nachgelesen werden: hier!


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