Maximal 3 Haustiere pro Wohnung, maximal 5 Haustiere in Einfamilienhäuser – so sieht es die kommende Haustierverordnung vor, die in der neuen Gemeindeverordnung verankert ist, die noch in dieser Woche vom Stadtrat verabschiedet werden soll.
Am heutigen Mittwoch (20.02.2019) wurde von der stellvertretenden Bürgermeisterin Neus Truyol aber betont dass Tierhalter allerdings, bei Überschreitung der maximal zulässigen Tiere beim Rathaus eine entsprechende Genehmigung einholen können.
Argument Tierschutz
Nur durch diese Beschränkung kann artgerechte Tierhaltung sichergestellt werden. Gleichfalls untersagt wird die Hundehaltung auf Balkonen, auf ländlichen Fincas, die nicht durchgängig bewohnt sind, dürfen nach Inkrafttreten der Regelung keine Hunde mehr an Ketten gehalten werden.
Hauskatzen, die auch “Freigänger” sind müssen sterilisiert werden / sein, genau wie Hunde, die dauerhaft auf ländlichen Fincas gehalten werden. Gleiches gilt für so genannte “Kampfhunde”. Missachtung dieser Vorgaben sollen mit Geldbussen bis zu 3.000.- Euro belegt werden können.
Andere Strafen gibt es zum Beispiel für das “Nichtentfernen” von Tierkot, hier sieht die neue Regelung eine Strafe bis zu 750.- Euro statt der bisherigen 300.- Euro vor.
Nach der Verabschiedung durch den Stadtrat wird die neue Verordnung einen Monat lang zur öffentlichen Einsicht im Rathaus ausliegen. Bürger können dann Einwände erheben. Inkraft treten sollen die neuen Regelungen dann im April 2019.
Demnächst neue “Haustierverordnung”9.9 (98.79%) | 977 Bewertung[en]Diese Beiträge zum Thema könnten Sie auch interessieren ...
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