Das Maas-Männchen will damit die Forderung der AfD nach ein Verbot von Minaretten gemeint haben. Ob diese Forderung verfassungswidrig oder vom Grundgesetz geschützt ist, sei einmal dahin gestellt. Bis vor gar nicht langer Zeit war diese Forderung jedenfalls Usus bei allen im Bundestag vertretenen Parteien und diese Meinung somit auch in der SPD derart stark vertreten, dass darüber gar nicht erst diskutiert werden musste.
Historisch betrachtet ist es völliger Blödsinn, den Maas hier abgesondert hat. Im Bundestag waren bereits Parteien wie die Deutsche Reichspartei, die Sozialistische Reichspartei Deutschlands oder die Kommunistische Partei vertreten. Letztere wurden 1952 bzw. 1956 wegen ihrer Verfassungsfeindlichkeit verboten.
Und betrachtet man die Politik der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien, dann kann man diesen parteiübergreifend eine verfassungsfeindliche Politik vorwerfen. Dabei muss man noch nicht einmal den Fokus auf die im Bundestag vertretene Nachfolgeorganisation der SED setzen.
Im Grundgesetz ist jedenfalls die Missachtung und der Bruch nationaler und internationaler Gesetze nicht vorgesehen. Im Grundgesetz steht auch nichts von einer gesetzeswidrigen Ansiedlung illegal eingereister und krimineller Elemente aus aller Herren Länder.
Als verfassungsfeindlich kann auch die von Maas betriebene Hetze gegen und die Verfolgung von politisch nicht linken Bürgern bezeichnet werden. Und wenn wir schon dabei sind, dann sind auch die deutschfeindlichen Äußerungen und die rassistischen Initiativen der sozialdemokratischen "Scharia-Ministerin" Özoguz als verfassungsfeindlich einzustufen.
Für das ZDF oder die FR ist das Grund genug, um dem Maas-Männchen widerspruchslos die Absonderung seiner Sprechblasen zu ermöglichen.
Historisch betrachtet ist es völliger Blödsinn, den Maas hier abgesondert hat. Im Bundestag waren bereits Parteien wie die Deutsche Reichspartei, die Sozialistische Reichspartei Deutschlands oder die Kommunistische Partei vertreten. Letztere wurden 1952 bzw. 1956 wegen ihrer Verfassungsfeindlichkeit verboten.
Und betrachtet man die Politik der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien, dann kann man diesen parteiübergreifend eine verfassungsfeindliche Politik vorwerfen. Dabei muss man noch nicht einmal den Fokus auf die im Bundestag vertretene Nachfolgeorganisation der SED setzen.
Im Grundgesetz ist jedenfalls die Missachtung und der Bruch nationaler und internationaler Gesetze nicht vorgesehen. Im Grundgesetz steht auch nichts von einer gesetzeswidrigen Ansiedlung illegal eingereister und krimineller Elemente aus aller Herren Länder.
Als verfassungsfeindlich kann auch die von Maas betriebene Hetze gegen und die Verfolgung von politisch nicht linken Bürgern bezeichnet werden. Und wenn wir schon dabei sind, dann sind auch die deutschfeindlichen Äußerungen und die rassistischen Initiativen der sozialdemokratischen "Scharia-Ministerin" Özoguz als verfassungsfeindlich einzustufen.
Für das ZDF oder die FR ist das Grund genug, um dem Maas-Männchen widerspruchslos die Absonderung seiner Sprechblasen zu ermöglichen.