Wie die Zeitung „Diario de Mallorca“ heute berichtete, wurde eine Regelung von 2007 für ungültig erklärt. Laut dieser Verordnung mussten die Strandbars rund um den Ballermann nur einen gewissen Lärmschutz einhalten, das Abspielen von Musik außerhalb der Lokale war bisher zulässig. Der Oberste Gerichtshof erklärte diese Regelung für ungültig, weil sie 2007 von der Regionalregierung verabschiedet wurde, die dafür gar nicht zuständig gewesen sei. Somit tritt wieder die städtische Verordnung aus dem Jahr 1988 in Kraft, die einen wesentlich strengeren Lärmschutz vorschreibt.
Der Verband touristischer Freizeitunternehmen bangt jetzt um die Gäste an der Playa. Nach der neuen alten Verordnung könnten schon wenige Beschwerden von Bewohner dazu führen, dass es bald aus ist mit der Party-Meile auf Mallorca.
Die Regelung ist nur ein Teil eines Planes der Inselregierung, das Touristenzentrum zu modernisieren rund um den Ballermann kräftig „aufzuräumen“. Der Präsident des Reisebüroverbandes sieht die Entscheidung eher gelassen und bezweifelt die Umsetzung. Dafür kostet das zu viel Geld und er ist sich sicher, dass es in zehn Jahren immer noch einen Ballermann geben wird.