Deine Reise-Checkliste für Hund & Katz

Urlaub mit dem Haustier

1. Was du vor deiner Einreise und Ausreise von Deutschland in die Türkei mit deinem Haustier erledigen musst, damit du eine Quarantäne vermeidest
2. Wertvolle Reise-Tipps, damit es Hund & Katz während des Fluges, Bahn- oder Autofahrt wirklich gut geht
3. Dein wertvolles Reiseequipment für deinen Liebling auf leisen Pfoten
4. ADAC, TCS und Motorvision testen Tier-Reiseboxen

Deine Reise-Checkliste für Hund & KatzKatzen-Lady Ginger gelassen. Frauchen schmeckt der Kaffee. Für acht Wochen in Deutschland nehmen wir die lange Reise gern in Kauf.

Katzen-Lady Ginger (2,5) und ich sind Viel-Reisende. Zuhause sind wir an der türkischen Ägäis in Bodrum, in Deutschland genauso wie in der Schweiz. Mal fliegen wir von Bodrum nach Zürich, fahren von hier aus mit dem Auto ins Tessin, Davos oder auch schon mal nach München. Dabei passieren wir regelmässig Zollstationen.
Jetzt stand Hamburg auf unserer Reiseroute. Klar, besitzt Ginger einen europäischen und einen türkischen Heimatland-Impfpass. Sechs Wochen vor unserer Reise, besuchten wir noch einmal unseren Tierarzt Akın Sanıdağ in Bodrum Ortakent, um sicher zu gehen, dass alle notwendigen Impfungen gemacht sind. Als ich dem Veterinär sagte, dass wir nach Deutschland fliegen, mahnte er: „Die Gesetze in Deutschland sind viel strenger als in der Schweiz. Du brauchst auf jeden Fall einen Europäischen Heimatland-Impfpass, denn die Türkei gilt in Europa als nicht gelistetes Drittland.“

„Was immer das nun wieder heissen soll“, dachte ich still für mich. „Wird schon alles gut gehen. Wie immer!“ Denkste!

Foto: Jacqueline Jane Bartels Foto: Jacqueline Jane Bartels Deine Reise-Checkliste für Hund & Katz

Auf dem Flug-Weg von Bodrum/Milas via Istanbul nach Hamburg, erlebten wir unser blaues Wunder. Mit voll beladenen Gepäckwagen und Katzen-Lady Ginger in ihrer Reise-Box hatte ich nach einer zwölfstündigen Reise bei der Gepäckausgabe nur noch einen Gedanken: „Schnell nach Hause, damit Ginge aus den Käfig raus kann. Sie muss endlich futtern und trinken.“ Doch im nächsten Augenblick, keine zwei Meter vor der eisernen Schranke Richtung Freiheit hörte ich den Zollbeamten sagen: „Einen Moment bitte. Nicht so schnell. Wir müssten die Papiere Ihrer Katze kontrollieren. Heimat-Impfpass, Ihren Ausweis und das Flugticket bitte.“

Entspannt reichte ich dem Zollbeamten die gewünschten Dokumente. „Sie kommen aus der Türkei? Sonst führen Sie keine weiteren Papiere mit sich?“, fragte mich der Beamte jetzt. Meine prompte Antwort: „Nein. Fehlt denn etwas?“ Der Zollbeamte blieb weiterhin freundlich und antwortete: „Warten Sie bitte einen Moment. Ich muss mich beim Amt für Verbraucherschutz Veterinär- und Einfuhramt erkundigen.“

Mir wurde mulmig. Erst ein Jahr zuvor pünktlich zu Weihnachten flogen Ginger und ich von Bodrum nach Zürich. Dort reichten exakt dieselben Dokumente für die Einreise in die Schweiz aus. Eigentlich war es so gar so, dass sich der Schweizer Zoll bei der Einreise noch nicht einmal für die Dokumente von Katzen-Lady Ginger interessierte. Ebenso wenig bei der Ausreise. Bei den Zollkontrollen auf den Autobahnen Schweiz, Österreich und Deutschland war es ebenso. Was soll jetzt am Hamburger Flughafen Fuhlsbüttel so viel anders sein?

„Führen Sie keinen gültigen Nachweis auf Tollwutantikörper gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (Europa) Nr. 576/2013 mit sich, Frau Bartels?“, fragte mich der Zollbeamte jetzt.

„Bitte? Was ist das?“, fragte ich irritiert. Ich kürze die Story ab: Der freundliche Zollbeamte kündigte die Amts-Veterinärin an, die sich meine Katze ansehen und noch einige Dinge mit mir besprechen müsste.

Ginger in Quarantäne!

Foto: Jacqueline Jane BartelsNach 14 Stunden darf Ginger aus der Box. Doch die Amtsveterinärin erläutert: „Der Nachweis einer Tollwut-Titerbestimmung fehlt. Ginger muss in Quarantäne.“

Geduldig wartete ich mit Ginger über eine Stunde auf die Ärztin und ahnte Furchtbares auf uns zukommen. Ginger blieb cool. Trotz Käfig. Trotz Hunger. Trotz Durst. Dagegen baute ich bereits am Wasser der Erleichterung, als ich die Amtsveterinärin sagen hörte: „Der Chip ist auf Gingers linker Schulter gut lesbar. Das ist doch schon mal eine gute Nachricht, Frau Bartels! Ginger ist tatsächlich Ginger. Die Identität ist geprüft.“

Aha. Doch dann sagte die Beamtin bestimmt: „Bedauerlicherweise fehlt der Nachweis des Bluttest auf Tollwut-Antikörper. Ich muss Ihre Katze leider da behalten.“
„Was?“, fragte ich leicht bis mittelstark erregt. „So etwas brauchten wir doch vergangenes Jahr nicht als wir nach Zürich flogen?“
Die Amtsveterinärin erklärte ruhig: „Die Schweiz zählt nicht zur Europäischen Union. Mag sein, dass die Bestimmungen dort leichter sind. In Deutschland ist das gesetzlich geregelt. Wir bestehen auf diese Tollwut-Titer-Bestimmung insbesondere wenn Sie mit Ihrem Haustier aus einem nicht gelisteten Drittland wie der Türkei einreisen. Heute ist Donnerstag. Spätestens am Montag können wir den Bluttest veranlassen. Dann hängt es davon ab, wie schnell Gingers Blut Antikörper gegen Tollwut nachweist. Stellen Sie sich bitte darauf ein, dass Ihre Katze zwei bis drei Wochen isoliert unter amtlicher Kontrolle im Tierheim Süderstrasse untergebracht wird. Für die Kosten im Tierheim und für den Bluttest kommen Sie auf.“

Diese Aussage traf mich mitten ins Herz. Ginger im Tierheim. Von anderen Katzen isoliert. Sie darf nicht raus und ich darf sie nicht besuchen. Quarantäne heißt eben Quarantäne. Tränenreiche Verabschiedung am Flughafen von meiner wilden Motte, die natürlich überhaupt nicht nachvollziehen konnte, was da mit ihr passiert.

Täglich rief ich bei der Amtsveterinärin an. Jedesmal spendete sie mir die selben tröstenden Worte und versicherte zum tausendsten Mal: „Ihrer Katze geht es gut. Sie frisst und trinkt und Ginger erfährt persönliche Ansprache. Am Montag wird der Bluttest gemacht.“

Bereits nach fünf Tagen erreichte mich der sehnsüchtig erwartete Anruf der Amtsveterinärin: „Sie dürfen Ginger heute im Tierheim Süderstrasse abholen. Wir schicken Ihnen vorab per Email die Titer-Bestimmung zu. Gemäss den WHO/O.I.E. Empfehlungen gilt ein Titer grösser oder gleich 05 IU/ml nach Impfung als ausreichender Impfschutz. Gingers Blut weist 06 IU/ml nach. Bitte bewahren Sie das Dokument gut auf und führen Sie dieses bei Reisen ins Aus- und Heimatland mit dem Impfpass stets mit sich. Die gute Nachricht ist, Frau Bartels, dass der Tollwut-Titer-Nachweis nur einmal im Leben eines Haustiers gemacht werden muss, vorausgesetzt, das Haustier wird jedes Jahr pünktlich gegen Tollwut geimpft. Dieser Nachweis muss im Impfpass entsprechend vermerkt sein.“

Damit dir so ein Dilemma mit deinem Haustier nicht passiert, wenn du von der Türkei nach Deutschland ein- bzw. ausreist:

1. Hier deine Reise-Checkliste!

So bleibt deinem Liebling die Quarantäne erspart

Deutschland zählt 27 Millionen registrierte Hunde und drei Millionen registrierte Katzen. Für 28 Prozent der Urlaubsbuchenden steht fest: Das Haustier kommt mit in den Sommer-Urlaub! Des Deutschen liebster Reisebegleiter ist mit 97 Prozent aller Urlaubs-Buchungen der Hund. Die restlichen drei Prozent verteilen sich auf Katzen und andere Kleintiere. Das ist das Ergebnis einer Auswertung der bisherigen Buchungen für die Sommersaison 2014.

Deutschland ist auch 2017 das beliebteste Land für einen Urlaub mit Hund oder Katze. Auch nach Kroatien und Italien verreist der Deutsche gern mit seinem Haustier. Es folgen die Nachbarländer Österreich, Frankreich, Dänemark, Polen und Niederlande, Schweden, Spanien und auch in der Türkei verbringt so manch ein Vierbeiner mit Frauchen und Herrchen den Urlaub. Allerdings leben gerade in der Türkei mehr als eine halbe Million Deutsche dauerhaft. Vielen von ihnen verbringen ihren Urlaub in Deutschland gemeinsam mit Hund oder Katze. Hier gelten besondere Regelungen, da die Türkei im europäischen Amtsjargon zu keinem gelisteten Drittland zählt.

Solltest du Reisevorbereitungen treffen, achten bitte auf größtmöglichen Komfort und kleinstmögliches Risiko für dein Tier. Fragen dich bitte vorher, ob es wirklich erforderlich ist zu fliegen? Wenn ja, kannst du dein Tier eventuell an Bord mitnehmen? Einige Fluggesellschaften wie beispielsweise Lufthansa, Turkish Airlines und Swiss erlauben das. Allerdings sind die Regelungen bei den Fluggesellschaften grundsätzlich sehr unterschiedlich. Erkundige dich in jedem Falle noch vor der Urlaubs-Buchung. Eventuell kommt eine Reise mit dem Auto, dem Zug oder dem Schiff in Frage? Möglicherweise kannst du dein Haustier zu Hause bei Verwandten oder bei einem zuverlässigen Betreuer lassen?

Ob Flug, Bahn, Schiff oder Auto: dein Haustier braucht mehr als nur einen Impfpass

Nach Informationen von E-Domizil.de, buchen Deutsche 222 Tage vor dem Sommer-Urlaub ihre Reise. Für alle, die mit ihrem geliebten Vierbeiner die Reise antreten wollen, Zeit genug wenigstens drei Monate vor Antritt der Reise, dem Tierarzt einen Besuch abzustatten, um beispielsweise bei der Rückreise nach Deutschland am Flughafen die mögliche Quarantäne des Haustieres zu vermeiden. Allein in Hamburg wurden im vergangenen Jahr 18 Hunde und zehn Katzen aufgrund einer fehlenden Tollwut-Titer-Bestimmung isoliert in Sicherheitsverwahrung dem Tierheim Süderstrasse übergeben.

Reisen mit Haustier

Pressesprecher Roland Ahrendt vom Amt für Verbraucherschutz Veterinär und Einfuhramt in Hamburg sagt: „2015 waren es sogar 26 Hunde und 12 Katzen, welche am Hamburger Flughafen Fuhlsbüttel von einem unserer Amtsveterinäre in Quarantäne genommen werden mussten. 2014 hingegen waren es nur acht Hunde und eine Katze. Wir empfehlen allen Reisenden mit Haustieren, sich bereits ein halbes Jahr vorher ausgiebig zu informieren, um solche schmerzhaften Trennungen für Mensch und Tier zu vermeiden.“

Tollwut-Titer-Bestimmung – was ist das?

Dem Hund oder der Katze wird beim Tierarzt hierfür Blut abgenommen, dass er dem Amtsveterinär zuschickt. Das Labor untersucht das Blut auf Antikörper gegen Tollwut. Pressesprecher Roland Ahrendt sagt: „Nach der Blutentnahme dauert es durchschnittlich fünf Werktage, bis sich ausreichend Antikörper gegen Tollwut im Blut nachweisen lassen. Das Amt für Verbraucherschutz Veterinär und Einfuhramt bescheinigt das Ergebnis schriftlich. Das Dokument beziehungsweise der Nachweis im Impfpass „VI. Test zur Titierung von Tollwutantikörpern“ muss der Tierhalter bei allen Reisen vom Ausland nach Europa mit dem Heimatimpfpass vorweisen können. Der Vorteil: Diese Tollwut-Titer-Bestimmung muss nur einmal im Leben eines Haustieres gemacht werden, wenn die Tollwutimpfung beim Haustier nachweislich im Impfpass jedes Jahr vermerkt ist. Fehlt diese für ein Jahr, muss erneut die Tollwut-Titer-Bestimmung erfolgen.“

So sieht der Nachweis im Impfpass aus:

Diese Seite finden Sie im Heimatland-Impfpass. Sollten Sie noch keinen besitzen, fragen Sie Ihren Tierarzt. Achtung: Die Tollwutimpfung und der Nachweis des Tollwut-Titers muss wenigstens drei Monate vor der Reise gemacht worden sein!Diese Seite finden Sie im Heimatland-Impfpass. Sollten Sie noch keinen besitzen, fragen Sie Ihren Tierarzt. Achtung: Die Tollwutimpfung und der Nachweis des Tollwut-Titers muss wenigstens drei Monate vor der Reise gemacht worden sein!

Warum ist eine Tollwut-Titer-Bestimmung gesetzlich geregelt?

  • Hintergrund ist die Gefährdung für Tiere und Menschen, die von dieser Erkrankung ausgeht. Da die Inkubationszeit, die Zeit zwischen Infektion und Ausbruch, sehr lang sein kann und da die Tiere während dieser Zeit keine klinischen Symptome zeigen, kann das Einschleppen von tollwutinfizierten Tieren nur vermieden werden, indem bestimmte Anforderungen an vorbeugenden Maßnahmen gestellt werden. Das Einhalten dieser Maßnahmen wird bei der Einreise kontrolliert: die vorgeschriebenen Dokumente werden überprüft und die Identität des Tieres muss eindeutig festgestellt werden damit sicher ist, dass Dokumente und Tier zusammengehören. Um die Identität eines Tieres sicher feststellen zu können muss dieses mit einem Chip versehen sein. Eine Tätowierung ersetzt den Chip nur bei vor dem 03.07.2011 gekennzeichneten Haustieren.“

Unterscheiden sich die vorbeugenden Massnahmen nach der Herkunft der Tiere?

Ja, sie unterscheidet sich nach der Herkunft der Tiere in drei Kategorien, die jeweils unterschiedliche Anforderungen erfüllen müssen:

1. Tiere aus EU-Mitgliedstaaten oder   gleichgestellten Staaten
2. Tiere aus gelisteten Drittländern
3. Tiere aus nicht gelisteten Drittländern. Zu den nicht gelisteten Drittländern zählen beispielsweise Ägypten, Serbien und die Türkei.

1. Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

  • Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln.
  • Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).
  • Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die ab 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.
  • Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend (Technische Anforderungen an den Transponder (PDF, 32 KB, nicht barrierefrei)).
  • Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.
  • Die Höchstzahl von 5 Heimtieren darf überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen verbracht werden (kein Besitzerwechsel). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass die Tiere für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind. Sollen mehr als 5 Tiere zu anderen Zwecken verbracht werden, so gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

 Impfschutz gegen Tollwut

  • Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.
  • Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss.
  • Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt).

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

  • Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.

EU-Länder mit verschärften Anforderungen

In den Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).

2. Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union (EU)

Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

  • Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU. Pro Person können höchstens 5 dieser Heimtiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln.
  • Abweichend davon darf die Höchstzahl von fünf Heimtieren überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen verbracht werden (nicht für Handelszwecke). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass sie für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind.
  • In allen anderen Fällen gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).
  • Für die Durchführung und Überwachung dieser Europäischen Verordnung sind in Deutschland die Bundesländer (Oberste Veterinärbehörden der Bundesländer (PDF, 26 KB, nicht barrierefrei)) zuständig.

Voraussetzungen für die Einreise in die EU

  • Hunde, Katzen und Frettchen aus Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt müssen von einem Heimtierausweis begleitet werden, der den Bedingungen des Anhang III, Teile 3 und 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013
  • Dieser Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend.
  • Darüber hinaus muss aus dem Heimtierausweis hervorgehen, dass ein gültiger Tollwutschutz vorliegt.

Erfolgt die Einreise aus Drittländern, die im Anhang II Teil 2 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 577/2013 gelistet sind, so gilt:

  • Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbar Tätowierung oder durch einen Microchip (dieser ist seit 3. Juli 2011 für neu gekennzeichnete Tiere verpflichtend) gekennzeichnet sein (Technische Anforderungen an den Transponder (PDF, 32 KB, nicht barrierefrei)).
  • In der Tiergesundheitsbescheinigung muss der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden. Die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers. Fragen Sie hierzu gegebenenfalls Ihren Tierarzt. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.
  • Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
  • Die Einfuhr darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten beim Transport nicht-gelistete Drittländer passiert werden, so hat der Halter oder der Bevollmächtigte in einer Selbsterklärung zu bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat.

3. Ist das Herkunftsland nicht gelistet und die dortige Tollwutsituation und ihre Überwachung unklar oder bedenklich, gilt zusätzlich Folgendes:

  • Die Tiere müssen vor der Einreise einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen.
  • Die Blutentnahme darf nur ein in dem jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt vornehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen (Anhang 1 der Entscheidung der Kommission 2004/233/EG).
  • Liste der für Tollwuttests zugelassenen Labors in den Mitgliedsstaaten und in den Drittländern (in Englisch)
  • Es wird empfohlen, vorher mit dem betreffenden Labor Kontakt aufzunehmen, um die Bedingungen für den Versand der Blutprobe abzustimmen. Sofern nach der Blutuntersuchung die vom Hersteller des Impfstoffes vorgegebenen Impfintervalle eingehalten wurden, braucht die Blutuntersuchung nicht wiederholt werden.
  • Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinreise von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
  • Die zuvor genannten Einreisebedingungen müssen mit einer Tiergesundheitsbescheinigung nachgewiesen werden, die von einem amtlich autorisierten Tierarzt auszustellen ist (der chinesische Veterinärdienst verlangt eine chinesisch-sprachige Tiergesundheitsbescheinigung). Zusätzlich sind Belegdokumente wie Impfausweis oder Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung mitzuführen.
  • Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
  • Bitte bedenken Sie, dass bei jedem Heimtier (Hunde, Katzen, Frettchen) bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt wird. Hierfür hat die Begleitperson das Tier beim Zoll anzumelden. Die Einreise von Heimtieren aus Drittländern hat über einen Flughafen oder Hafen zu erfolgen, der in der „Liste der Einreiseorte in der Bundesrepublik Deutschland“ aufgeführt ist.Von dieser Vorschrift ausgenommen sind Heimtiere aus Andorra, der Schweiz, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Staat Vatikanstadt.

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

  •  Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland eingeführt werden bzw. Deutschland im Transit passieren. Dabei wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland oder aus einem nicht-gelisteten Drittland stammen.
  • Stammen die Welpen aus einem gelisteten Drittland können sie frühestens im Alter von 15 Wochen (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + 21 Tage für die Ausbildung des Impfschutzes) nach Deutschland eingeführt werden.
  • Jungtiere aus nicht gelisteten Drittländern sind frühestens im Alter von 7 Monaten einfuhrfähig (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist).

Was sind gelistete bzw. nicht gelistete Drittländer?

Unter dem Begriff „Drittland“ werden alle Länder außerhalb der EU zusammengefasst.

Gelistete Drittländer

Nachfolgend sind die Länder aufgeführt, die in den Anhängen zur EU-Verordnung Anhang II Teil 1 und Teil 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 enthalten sind („gelistete Drittländer“). Ist ein Drittland hier nicht zu finden, handelt es sich um ein „nicht gelistetes Drittland“.

Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Ascension, Australien, Bahrain, Barbados, Belarus, Bermuda, Bonaire, St. Eustatius und Saba (die Karibischen Niederlande), Bosnien und Herzegowina, Britische Jungferninseln, Chile, Curaçao, Färöer, Falklandinseln, Fidschi, Französisch-Polynesien, Gibraltar, Grönland, Hongkong, Island, Jamaika, Japan, Kaimaninseln, Kanada, Liechtenstein, Malaysia, Mauritius, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Mexiko, Monaco, Montserrat, Neukaledonien, Neuseeland, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Singapur, St. Helena, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Martin, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Taiwan, Trinidad und Tobago, Vanuatu, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch Samoa, Guam, Nördliche Marianen, Puerto Rico), Wallis und Futuna.

Nicht gelistete Drittländer

Foto: Jacqueline Jane Bartels„Türkei – ein nicht gelistetes Drittland? Was heisst das denn, Frauchen?“

„Nicht gelistete Drittländer“ sind alle Länder, die nicht in dem Anhang II Teil 1 und Teil 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 aufgelistet sind. Für sie gelten besondere Anforderungen. Eine Einreise mit dem Tier in eines dieser Länder ist dabei meist nicht aufwändig, die Wiedereinreise nach Deutschland und in die EU ist aber erschwert.

Zu den nicht gelisteten Drittländern zählen beispielsweise Ägypten, Serbien und die Türkei.

2. Worauf du noch achten solltest, wenn dein Liebling mit auf Reisen geht

Ob du das Land, den Kontinent oder einfach nur die Stadt verlassen: mit gewissenhaften Reisevorbereitungen und einer Checkliste wird der Urlaub für dich und für deinen Liebling eine relaxte Zeit. Solltest du deinen tierischen Mitbewohner mit in den Urlaub nehmen, sorge bitte dafür, dass er ordnungsgemäß gekennzeichnet ist – lesbare Schildchen am Halsband, Microchip und/oder Tätowierung können Anderen helfen, Tiere zu identifizieren, falls sie versehentlich von ihrer Familie getrennt wurden. Außerdem sollten du auch ein Foto in deiner Brieftasche legen, das du den Leuten zeigen kannst, falls dein Liebling mal stiften geht. Und denke bitte daran, dass nicht alle Gegenden so tierfreundlich sind wie daheim. Informieren dich vorher, ob dein haariger Freund willkommen ist.

Dein Liebling mag dir ja wie ein Kaugummi an der Socke kleben, wenn du das Haus verlässt, aber viele Tiere sind nicht geeignet für das Reisen. Falls du dich aus guten Gründen gegen die Mitnahme des Tieres entscheiden solltest, stelle unbedingt sicher, dass es zu Hause sicher und gut versorgt ist. Wähle den Tiersitter bitte sehr sorgfältig aus und fragen zwingend nach aussagefähigen Referenzen — diese solltest du unbedingt vorher eingehend überprüfen! Oft führen die örtlichen Tierheime eine Liste mit Adressen von guten und geprüften Tiersittern.

Reisen mit dem Flugzeug

Auch wenn Fliegen auf den ersten Blick die schnellste und stressfreiste Reisemöglichkeit zu sein scheint, so kann der Transport eines Tieres im Frachtraum eines Flugzeuges extrem gefährlich werden und sogar tödlich enden. Das Statistische Bundesamt führt darüber keine Statistiken, wie viele Tiere jährlich beim Transport verletzt werden oder gar sterben, allerdings wurde bereits fast jede größere Fluggesellschaft wiederholt mit Bußgeldern belegt, weil sie gegen das Tierschutzgesetz verstießen.

Deshalb vermeide nach Möglichkeit Langstreckenflüge, weil Laderäume gewöhnlich nicht über eine Hitzeregulierung oder Klimaanlage verfügen. In kurzer Zeit können hier extreme Temperaturen erreicht werden. Die meisten Frachträume werden nicht belüftet, um Brände zu verhindern. Es kommt bedauerlicherweise immer wieder vor, dass Tiere in Frachträumen ersticken.

Vorbereitungen für den Flug 

So bald du deine Buchung für den Flug vornimmst, teile der Fluggesellschaft bereits vorab mit, daß du ein Tier an Bord mitnehmen willst. Die meisten Fluglinien beschränken die Zahl der Tiere (drei bis fünf Hunde und/oder Katzen) an Bord. In der Regel darf das Haustier inklusive Reisebox maximal acht Kilogramm wiegen. Grössere und/oder schwerere Hunde und Katzen müssen im Frachtraum untergebracht werden. Erkundigen dich nach den Vorschriften der Fluglinie hinsichtlich des Transportes von Tieren, um Probleme zu vermeiden. Hier eine Beispielsseite von Turkish Airlines für die Mitnahme von Haustieren.

  • Verwende unbedingt eine stabile, ausbruchssichere Transportbox, denn insbesondere Katzen können sich leicht durch die kleinste Öffnung zwängen. Entsprechende Reise-Boxen, wie sie von den meisten Fluggesellschaften vorgeschrieben sind, sind in Zoohandlungen erhältlich. Beachte meine Transportboxen-Test-Videos vom ADAC und TCS und meine Empfehlungen für den Kauf der richtigen Reisebox für deinen Samptpfotenträger im unteren Teil des Beitrages.
  • Gewöhne dein Tier bereits 14 Tage vor Antritt der Reise an die Transportbox. Ein kuschliges Kissen und ein kleines Plüschtier, das dein Liebling mag, wird ihm die Fremde der Box nehmen. Ich lege immer gern ein getragenes T-Shirt von mir in die Box, damit meine Katze weiss, dass ich ganz in der Nähe bin. Dein Körpergeruch beruhigt das Haustier während des Flugs.
  • Um Übelkeit bei Ihrem Tier zu vermeiden, füttere es sechs bis acht Stunden vor dem Flug zum letzten Mal. Bevor du aufbrichst, sollte dein Haustier auf jeden Fall nach mal Wasser lassen. Bei einer Katze ist es empfehlenswert, sie demonstrativ noch einmal auf das Katzenklo zu setzen.
  • Tiere, die Beruhigungsmittel vor dem Flug bekommen, können weiterhin  nervös reagieren und die Kontrolle über ihre Motorik verlieren. Außerdem verringern Beruhigungsmittel die Fähigkeit des Körpers, seine Temperatur zu regulieren, was während einer Reise besonders wichtig ist. Bitte verwende Medikamente daher nur, wenn dein Tier zur Panik neigt, weil sonst die Gefahr besteht, das es sich beim Versuch sich zu befreien verletzen könnte. Verwende in solchen Fällen ausschliesslich Tranquilizer, die vom Tierarzt verschrieben wurden.
  • Dein  Tier sollte unbedingt ein Halsband mit einer Identifizierungsplakette tragen. Nehme auch Anhänger mit deiner jeweiligen vorübergehenden Urlaubsanschrift und erreichbarer Handnummer mit und versehe die Transportbox damit.

    Das Risiko klein halten

    Falls du unbedingt mit deinem Tier fliegen musst und es im Frachtraum untergebracht wird, treffe bitte folgende Vorsichtsmaßnahmen:

  • Buche nach Möglichkeit nur Non-Stop-Flüge. Dein Tier unterliegt einem zusätzlichen Unfall-, Trauma- und Fluchtrisiko während Zwischenlandungen oder falls du umsteigen musst. Falls ein Umsteigen unvermeidbar ist, erkundige dich ganz genau, wie die Fluglinie in solchen Fällen vorgeht. Die meisten transportieren das Tier nicht zu dem Anschlussflug, sondern der Fluggast muss es selbst bei der Gepäckausgabe abholen und erneut einchecken.
  • Meide nach Möglichkeit extreme Temperaturen. Fliege in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden, falls es an deinem Abflug- oder Ankunftsort warm sein sollte. Im Winter fliege am besten tagsüber. An extrem heißen oder kalten Tagen solltest du überhaupt nicht mit deinem Tier fliegen. Tiere können im Frachtraum erfrieren, ersticken oder an Hitzeerschöpfung sterben, insbesondere dann, wenn es zu Verspätungen kommt.
  • Vermeide zentrale Flughäfen und Tage, an denen besonders viel Verkehr herrscht wie z.B. an Feiertagen oder Wochenenden, Sommer- und Herbstferien, denn da sind Verspätungen noch wahrscheinlicher.
  • Prüfe gründlich, ob der Gepäckschein an der Transportbox den richtigen Bestimmungsort nennt und sicher befestigt ist. Und prüfe den Schließmechanismus der Box lieber einmal zu viel als zu wenig. Außerdem muss die Box ausreichend Belüftungsmöglichkeit bieten und einen Rand von wenigstens 2cm haben, um einen sicheren Abstand zu anderen Gepäckstücken zu gewährleisten, damit die Luftschlitze nicht verdeckt werden.
  • Gebe an der Box den Namen deines Tieres, deinen Namen, deine Anschrift und Telefonnummer und dein Zielort an. Mache bitte exakte Angaben für die Fütterung und Wassergabe, auch wenn dein Tier voraussichtlich nicht gefüttert oder getränkt wird. Schreibe in großen Druckbuchstaben „LIVE ANIMAL“ auf die Box und zeige durch Pfeile an, wo oben ist.
  • Lege keine Leine mit in die Box. Sie könnte herausfallen, sich verhaken oder Ihr Tier könnte sich darin verfangen und sich strangulieren.
  • Falls dein Flug Verspätung hat, informiere die die Crew, dass ein Tier an Bord ist, und bitte darum, den Flugkapitän zu unterrichten. Handelt es sich um eine längere Verspätung, muss das Tier unbedingt aus dem Flugzeug geholt werden, bis der Flug weitergeht. BESTEHE DARAUF! Denke immer daran, dass du die einzige Person bist, die sich um die Belange deines Tieres kümmert. Lasse dein Tier also nicht im Stich, und lass dich nicht vertrösten oder gar abwimmeln! Es geht hier um ein lebendes Wesen, nicht um ein Gepäckstück.
  • Versuche, das Verladen deines Tieres in den Frachtraum des Flugzeuges persönlich zu überwachen, um sicherzugehen, dass sich dein Tier tatsächlich in dem richtigen Flugzeug befindet. Falls das das Verladen nicht selbst beobachten kannst, bitte Sie Flugbegleiter sich zu vergewissern, dass dein Tier an Bord ist bevor du selbst an Bord gehst.
  • Mache dein Tier sofort ausfindig, wenn du dein Zielort erreicht hast. Sollte dir an deinem Tier irgendetwas seltsam vorkommen, suchen unverzüglich einen Tierarzt auf!

Mit dem Auto reisen

  • Fahren ist weniger gefährlich für dein Tier als fliegen. Die folgenden Tipps können deine Fahrt noch sicherer machen:
  • Füttere deinen Hund oder Katze mindestens eine Stunde vor Abfahrt nicht mehr, aber nehme immer ausreichend Trinkwasser für Pausen mit.
  • Installiere Sichtschutz an den Autofenstern und lasse dein Tier niemals unbeobachtet. Ein Auto kann bereits im Frühling schnell heiß wie ein Backofen werden oder dein Tier könnte aus dem Fahrzeug gestohlen werden.
  • Sollte dein Hund leicht reisekrank werden, frage bitte deinen Tierarzt nach geeigneten Medikamenten.
  • Katzen können sich unterwegs zu Fluchtkünstlern entpuppen. Bringen sie daher in sicheren, gut belüfteten Boxen unter, die groß genug sind, dass sich das Tier darin aufstellen und bequem umdrehen kann.
  • Wer seinen Hund ungesichert im Auto mitfahren lässt, bringt sowohl den Hund, als auch die Menschen im Auto in Gefahr. Bei einem Crash mit nur 50 km/h kann der Hund bereits mit dem 30fachen seines Gewichts durch den Innenraum geschleudert werden. Das sind bereits Kräfte von über einer halben Tonne bei einem 20 Kilogramm schweren Hund. Eine sichere Hundebox kann in diesem Fall Leben retten. Tests des ADAC und des TCS zeigen, dass fest installierte Boxen aus Alu, die im Laderaum direkt hinter der Rückbank angebracht werden, die besten Resultate im Test liefern. Wichtig ist auch, dass nur optimal platzierte Hundetransportboxen die volle Schutzwirkung entfalten.
  • Nehmen dein Tier niemals in einem Pappkarton mit, denn der bietet im Falle eines Unfalles praktisch keinen Schutz.
  • Öffne Autofenster und -türen bitte nur, wenn sich dein Hund oder deine Katze in der Reisebox befindet oder aber angebunden ist. Es sind schon zahllose Tiere an Maut-Stellen und auf Rastplätzen verloren gegangen.
  • Foto: Jacqueline Jane BartelsGinger kommt super mit dem Katzengeschirr klar.

    Lege regelmässig Pausen auf geeigneten Rastplätzen mit grosszügigen Grünflächen ein und gönne dir und deinem Hund einen Spaziergang. Lasse ihn niemals ungeleint auf Rastplätzen laufen. Für Katzen gibt es ideales Katzengeschirr mit Flexileine zu kaufen, damit auch sie sich für einige Minuten die Beine vertreten kann falls ihr mehrere Stunden mit dem Auto reisen solltet.

  • Nehme nach Möglichkeit ausreichend gewohntes Tierfutter mit. Ob Hund oder Katze: Sie mögen Futterumstellungen nicht so gern. In Ländern wie der Türkei solltest du vor allem in grösseren Städten stets gekauftes Wasser für dein Haustier nutzen. In Städten wie Istanbul beispielsweise ist das Wasser mit Chlor versetzt.

3. Das richtige Reise-Equipment für Hund & Katz packback

Deine Reise-Checkliste für Hund & KatzAmytech Hunderucksack Rucksack für Hunde: Bei meinen langen Strandspaziergängen mit meinem Hund Gümüş erweist sich dieser Hunderucksack als sehr profitabel – für leichte Dinge wie Fressnapf, Wasserflasche, und meiner geliebten Nikon Coolpix AW120.

  • Material aus Leinwand. Sehr bequem zu tragen.
  • mit verstellbar Gürtel, passt für große Hunde
  • Einzelbeutel:17cm / 6.7in * 27cm / 10.6In
  • Design: 2 x Haupttaschen, 2 x Seitentaschen, mit D-Form Schnalle.

Deine Reise-Checkliste für Hund & KatzOhne meine wasserfeste Nikon Coolpix AW120 verlasse ich gar nicht mehr das Haus! Mit der Outdoor- Deine Reise-Checkliste für Hund & KatzDigitalkamera (16 Megapixel, 5-fach optischer Weitwinkel-Zoom, 7,5 cm (3 Zoll) OLED-Monitor, Dynamic Fine Zoom, Full-HD-Videofunktion, Wi-Fi, GPS, elektronischer Kompass, ultrarobust) kannst du mit deinem Hund schwimmen gehen und einzigartige Fotos schiessen.

Deine Reise-Checkliste für Hund & KatzKatzengeschirr Trixie: 
Katzengarnitur, für große Katzen, Nylon 34-57 cm/13 mm (farblich sortiert)

Deine Reise-Checkliste für Hund & Katz Katzengeschirr (auch für grosse Katzen)
Bewertungen: gut.

Deine Reise-Checkliste für Hund & KatzMein Tipp: Ich nutze für Katzen eine Flexileine bis maximal 5 Meter.

Flexileine: Flexi Roll-Leine New Classic S Seil 5 m pink für Hunde (Katzen) bis max. 12 k

Deine Reise-Checkliste für Hund & KatzHundegeschirr in den Grössen S-M bis XL von Nobby 80552-34 Norweger Geschirr „Mesh Preno“, türkis. Bewertungen: sehr gut.

  • Brust-, Hals- und Schulterbereich mit Neopren gepolstert, wasserabweisend
  • schnelles Festhalten am Geschirr durch Handschlaufe möglich
  • Metallteile matt silber
  • leichtes und schnelles Anlegen, Bauchriemen stufenlos verstellbar

Deine Reise-Checkliste für Hund & KatzFlexileine für Hunde mit einem Gewicht bis 50 Kilogramm. Die Flexi Roll-Leine Vario L Gurt ist 8 m lang und für Hunde bis max. 50 kg nutzbar: 

  • Individuell kombinierbare 8 m Gurt-Leine mit raffinierten Accessoires und Wechselgurten (siehe flexi VARIO Zubehör) aus dem mehrfach prämierten flexi VARIO System für Hunde mit einem Körpergewicht von max. 50 kg
  • Formvollendet im Zwei-Farben-Design
  • Komfortable Handhabung durch die einfach zu bedienende Bremstaste und den ergonomischen Soft-Griff mit individueller Griffgrößeneinstellung
  • Schnell und zuverlässig reagierendes Kurzhub-Bremssystem
  • Seit über 40 Jahren Qualitätsprodukte von flexi Made in Germany

Deine Reise-Checkliste für Hund & KatzReisenapfset von Happilax: Wirklich empfehlenswert und klasse – nicht nur für Hunde, sondern auch für Katzen:

  • ✔ IDEAL FÜR UNTERWEGS – Die beiden Reisenäpfe aus Silikon sind sehr leicht und faltbar, wodurch sie platzsparend verstaut und problemlos auf jeden Ausflug mitgenommen werden können. Nutzen Sie die Karabiner, um die ganze Tasche oder die zusammengeklappten Näpfe komfortabel am Rucksack, an der Hose oder an der Leine zu befestigen.
  • ✔ KOMPAKT UND FLEXIBEL – Jeder Napf hat ein maximales Fassungsvermögen von 680ml bei einem Durchmesser von 15cm und ist auf 3 Stufen höhenverstellbar: Stufe 1 ist 2cm hoch (zusammengeklappt, nur für den Transport), Stufe 2 ist 4,5cm hoch und Stufe 3 ist 7cm hoch. Der Reisenapf passt also immer – ganz egal, wie groß Ihr Liebling ist.
  • ✔ LEICHT ZU REINIGEN – Die beiden Faltschalen bestehen aus umweltfreundlichem und bpa-freiem Silikon und können leicht und problemlos gereinigt werden.
  • ✔ PRAKTISCHES SET FÜR JEDEN HUNDELIEBHABER – Das 2er-Set aus Futternapf und Wassernapf kann bequem in der verschließbaren Tasche verstaut werden, sodass Sie sich keine Gedanken über Wasser- oder Futterreste machen müssen.
  • ✔ WIR VON HAPPILAX LIEBEN UNSERE KUNDEN und möchten, dass Sie und Ihr Haustier rundum zufrieden sind! Sollte das aus irgendeinem Grund nicht der Fall sein, können Sie das Reisenapf-Set innerhalb von 30 TAGEN ZURÜCKSENDEN und erhalten den vollen Kaufpreis zurück.

Deine Reise-Checkliste für Hund & KatzPraktische Wasserflasche für Hunde:

  • PRAKTISCHE 2 IN 1 KOMBI – Der Deckel kann als Trinkschale genutzt werden. So kann Ihr Hund immer und überall bequem trinken. Keine lästige Napfsuche mehr und kein Trinken aus der Hand.
  • LEICHT MITZUNEHMEN – Mit dem Karabinerhaken lässt sich die Wasserflasche leicht am Gürtel oder außen am Rucksack befestigen und so bequem auf Spaziergängen oder Wanderungen transportieren.
  • 400 ML INHALT – Die Flasche fasst 400 ml Wasser und ist so ideal für längere Spaziergänge geeignet.
  • BEQUEM ZU TRAGEN – Die Flasche selbst besteht aus weichem, flexiblem Kunststoff, der sich der Körperform anpasst. So lässt sich die Trinkflasche bequem am Gürtel tragen ohne zu drücken.
  • FÜR ALLE HUNDEGRÖSSEN GEEIGNET – Mit einem Durchmesser von 8 cm ist die Trinkschale im Deckel für alle Hunde geeignet, egal ob klein, mittel oder groß. Auch für Welpen geeignet.

Deine Reise-Checkliste für Hund & KatzReise-Kissen für Hund und Katz von Donut:

  • leicht & robust / weich & bequem
  • Alcantara: Das Textil fühlt sich sehr weich an, ist antistatisch, strapazierfähig, reinigungsfreundlich, atmungsaktiv, elastisch, allergieneutral und lässt sich leicht und faltenfrei aufspannen.
  • sowohl für kleine Hunde als auch für Katzen
  • Waschbar: 40°C Trockner geeignet
  • Größe ca. D: 70 cm H: 25 cm, Styroporkügelchenfüllung = Thermokissen

Deine Reise-Checkliste für Hund & Katz Antiforte Bio-Bachblüten für den Notfall: Ich habe sie für meine Katze nie gebraucht, aber meine Freundinnen schwören auf diese Biobachblüten für den Notfall. Ich übernehme keine Gewähr. Bitte fragt euren Tierarzt vor der ersten Nutzung.

Deine Reise-Checkliste für Hund & Katz  AniForte® *Bio-Bachblüten „Angsthasen“ für Hunde 20g Globuli:

  • Für Hunde, die z.B. angespannt und verängstigt sind.
  • 10.000 Globuli für mehrere hundert Einzelgaben und jahrelang haltbar!
  • Einfach 3-4x täglich dem Futter bzw. Wasser beigeben oder direkt ins Maul geben.
  • Bio-Qualität aus ökologischer Wildsammlung, natürlich ganz ohne Alkohol
  • Von erfahrenen Tierheilpraktikern empfohlen

Deine Reise-Checkliste für Hund & KatzDamit deine Dokumente wie Reis- und Impfpass während deiner Reise nicht leiden, findest du hier eine hübsche Passhülle.

Deine Reise-Checkliste für Hund & KatzAuch der Impfpass von deinem Hund sollte ordentlich mitreisen! Hier findest du eine praktische Hülle, die du personalisieren lassen kannst – direkt bei der Bestellung. 

4. ADAC, TCS und Motorvision testen Tier-Reiseboxen

Die richtigen Autotransport-Boxen für Hunde und Katzen sollten mit Bedacht ausgewählt und gekauft werden. Im Falle eines Autounfalls, schützt die richtige Box das Leben von Mensch und Tier. Deshalb niemals auf Sonderangebote achten, sondern auf Qualität und Quantität! Und ganz wichtig: Nehmt Euch ausreichend Zeit für die richtige Wahl der richtigen Reisebox. Ich mache hier bewusst keine Angaben, denn du kennst deinen Hund und deine Katze am besten und vor allem musst du bei der Wahl der richtigen Transportbox berücksichtigen, wie du reist: Flugzeug, Auto oder mit der Bahn sind nur ein Teil der wichtigen Aspekte.

Schau dir unbedingt die Video-Boxen-Tests an, die dir schon mal einen kleinen visuellen Eindruck vermitteln, wie wichtig es ist, sich ausreichend zu informieren, bevor die endgültige Kaufentscheidung fällt.

Quelle: ADAC-Boxen-Test für Hunde und Katzen

TCS-Autoboxen-Test

Motorvision-Test

 Quellen:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

1. Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

2. Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union (EU) aus nicht EU-Ländern

3. Ist das Herkunftsland nicht gelistet und somit die dortige Tollwutsituation und ihre Überwachung unklar oder bedenklich, gilt zusätzlich Folgendes:


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